• Blut-Tetralogie   Dark Space

BigBear

Witzepräsident
... Das betrifft Euch praktisch nicht, solange Ihr nicht gewerblich im Internet tätig seid...

Das stimmt so nicht. Die DSGVO gilt grundsätzlich für jeden Betreiber einer Website, egal ob die Nutzung privat oder gewerblich ist. Im Falle einer Abmahnung wird das Strafmaß unterschiedlich sein. Bei Gewerblichen soll ein Prozentsatz angewendet werden, derzeit spricht man von 4% des Jahresumsatzes. Bei den Privaten soll es einen fixen Betrag geben, der dann abgemahnt wird. Über die Höhe lässt sich derzeit nur spekulieren, aber was ich so von Anwälten höre, muss man mit ca. 2.000 ~ 2.500 Euro rechnen.

... Es geht um die Verarbeitung ausdrücklich personenbezogener Daten, spricht Adreßdaten, Bankkontodaten etc. - das alles spielt für praktisch niemanden hier eine Rolle.

Auch das stimmt so nicht, denn juristisch betrachtet sind auch IP-Adressen personenbezogene Daten. Darum sind Cookies und Tracking ein großes Thema in der DSGVO. Wenn überhaupt haben die meisten Websites momentan nur eine Opt-in Variante. Mit anderen Worten: man wird in einer Kopf- oder Fußzeile ganz dezent darauf hingewiesen, dass die Website Cookies enthält, und man kann quasi sein OK dazu geben. Nun wird eine Opt-in Variante gefordet, mit der man Cookies verweigern und trotzdem die Website besuchen kann. Offizielle Bezeichnung: Double Opt-in. Das müssen Website Betreiber entsprechend umprogrammieren. Und um ganz mit der neuen Verordnung konform zu gehen, müsste theoretisch zuerst ein Pop-up erscheinen, auf dem alle Tools der Website gelistet sind, die den User tracken, wie z.B. ein Facebook "Like" Button. Und der User sollte die Möglichkeit haben, hier ein Häkchen zu setzen bzw. zu entfernen. Das habe ich übrigens schon so gesehen, aber ich vermute mal, dass das kaum jemand so programmieren wird.

Außerdem muss die Datenschutzerklärung komplett überarbeitet werden, bzw. wenn man noch gar keine hat, muss unbedingt eine auf die Website gestellt werden, und zwar mit eigenem Menüpunkt. Die neue Datenschutzerklärung ist ein wesentlicher Bestandteil der DSGVO. Und hier ist zu beachten, dass diese Erklärung in einer leicht verständlichen Sprache formuliert ist. Das bisher verwendete Juristen-deutsch ist ab dem 25.5. nicht mehr zulässig. Und hier müssen alle Tracking Tools gelistet und erläutert werden, die man verwendet, mit Verlinkung auf die jeweilige Datenschutzerklärung des jeweiligen Anbieters. Ich habe vorhin gesehen, dass @Dennis Künstner das schon entsprechend umgesetzt hat:

Hörspielprojekt schrieb:
Datenschutzerklärung für die Nutzung von YouTube

Unsere Webseite nutzt Plugins der von Google betriebenen Seite YouTube. Betreiber der Seiten ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA. Wenn Sie eine unserer mit einem YouTubePlugin ausgestatteten Seiten besuchen, wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird dem Youtube-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben. Wenn Sie in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sind ermöglichen Sie YouTube, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem YouTubeAccount ausloggen. Weitere Informationen zum Umgang von Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube unter: Datenschutzerklärung – Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen – Google

Allerdings darf man die Datenschutzerklärung nicht ins Impressum reinpacken, sondern man muss dafür eine eigene Seite mit eigenem Menüpunkt anlegen. Das müsste auf Hoerspielprojekt.de noch geändert werden.

Verwendet man einen Newsletter (egal ob gewerblich oder privat für einen guten Zweck), muss in der Datenschutzerklärung ersichtlich sein, wo die Daten gespeichert sind. Und es bedarf einer Garantie, dass die Daten unwiderruflich gelöscht werden, wenn Nutzer die Löschung ihrer Daten fordern. Wenn die Daten allerdings in einer Cloud außerhalb der EU liegen, muss man ggf. mit dem entsprechenden Newsletter-Provider einen zusätzlichen Vertrag abschließen, um sicher zu gehen, dass die Daten wirklich gelöscht werden (auch aus den Backups). Darum besser lieber gleich einen deutschen bzw. EU Provider nehmen.

Ich bin zwar auch der Meinung, dass nicht alles so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird, und dass man am Montag d. 28.5. sicher noch keine Abmahnung im Postfach hat, aber grundsätzlich hat hier jeder Webmaster Handlungsbedarf. Abwarten und Tee trinken wäre sicher der falsche Rat.
 

Nonowe

Mitglied
Sprechprobe
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Ich bin jedenfalls heilfroh, dass ich hier auf das Thema aufmerksam gemacht worden bin :sweatsmile::sweatsmile::sweatsmile:
 

OldNick

Mitglied
Sprechprobe
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Danke für die Hinweise, @BigBear. Das große Problem, das ich dabei sehe, ist die enorme Goldgräberstimmung bei einigen Abwahnkanzleien - und wenn es natürlich gegen größere Firmen geht, hinter denen man Zugang zu einer juristischen Abteilung bei maximalem Versicherungsschutz vermuten kann, dann ist eine gewisse Zögerlichkeit beim Einleiten des Klageweges durchaus wahrscheinlicher, als wenn man Franz Fuchs in der Blue Collar Street 300z abmahnt. Was ich bisher über die Umsetzungsmöglichkeit in Realiter gelesen habe, klingt wie ein gemachtes Bett für jene Kanzleien, die mit diesem Geschäft ihr Geld verdienen. Es bleibt abzuwarten, welche juristische Würdigung die Grundverordnung in der realen Rechtssprechung erfährt.
 

nefliete

MeinOhrenkino
Kurz nachgefragt: In deinem Eingangspost schreibst du, das man eben nicht mehr die eRecht24-Texte nehmen kann. Jetzt postet du aber deren Generator. Ist das als Basisgerüst jetzt doch ausreichend?
 

BigBear

Witzepräsident
Früher war es so, da hatten die bei eRecht24 einen Standard Text. Mittlerweile haben die aber einen Generator, den man mit seinen Daten füttern kann. Das vereinfacht vieles. ABER: es sind noch immer Standard Texte, und man hat keine Garantie, dass man abgesichert ist. Also, falls man wider Erwarten doch abgemahnt wird, kann man eRecht24 nicht verklagen.
 

stjaernfall

Mitglied
Das ist klar. Aber ich glaube als ich das vor ein paar Jahren gemacht habe, haben die da auch schon was generiert.
Dann werde ich das demnächst noch mal neu machen, damit es aktuell ist.
 

nefliete

MeinOhrenkino
Das klingt in jedem Fall nach viel Arbeit, Recherche und Ärger mit den Anbietern. Meine Frau ist Selbständig und daher überlegen wir, ob wir nicht sicherheitshalber einen Anwalt beauftragen.
 

BigBear

Witzepräsident
Zum leidvollen Thema mit der DSGVO habe ich jetzt einen sehr aufschlussreichen Podcast von Toms Talk Time gehört. Es ist zwar eine etwas längere Folge, aber für jeden leicht verständlich erklärt. U.a. habe ich da rausgehört, dass man als Betreiber einer Website in der Lage sein muss, genau dokumentieren zu können, was mit den Daten der User passiert. Praktisch würde das bedeuten, dass ich als Besucher von hoerspielprojekt.de zu @Dennis Künstner sagen könnte: "Ich habe am Tag XY deine Seite besucht. Bitte dokumentiere mir, wo meine IP Adresse gespeichert ist." Und wenn Dennis dieser Aufforderung nicht nachkommt, würde er sich strafbar machen. Das ist eine von vielen Facetten, welche die DSGVO mit sich bringt, und hier erkennt man auch, dass diese Verordnung, so gut sie auch gemeint sein mag, das Internet um viele Jahre zurück wirft.

DSGVO - Fluch oder Segen:
 

>> Link zur Podcast Episode

Und die ganze Folge gibt es auch auf YouTube zu hören. Dann habt Ihr je nach Bedarf mehrere Möglichkeiten, diese Infos zu teilen.

 
Y

Yüksel

U.a. habe ich da rausgehört, dass man als Betreiber einer Website in der Lage sein muss, genau dokumentieren zu können, was mit den Daten der User passiert. Praktisch würde das bedeuten, dass ich als Besucher von hoerspielprojekt.de zu @Dennis Künstner sagen könnte: "Ich habe am Tag XY deine Seite besucht. Bitte dokumentiere mir, wo meine IP Adresse gespeichert ist."
Jein. Wir hatten heute mal wieder Besuch von unserem Datenschützer.
Ganz so einfach ist das nicht, denn Du mußt zusätzlich ein berechtigtes Interessse nachweisen, weshalb Du die Daten haben willst. Es gab in der Vergangenheit auch genug Spaßvögel, die versucht haben, mit solch unberechtigten Anfragen die Provider zu nerven. Ein berechtigtes Interesse kann der Mißbrauch von auf der jeweiligen Seite hinterlegten Daten sein. Den mußt Du aber glaubhaft darstellen.
Weiterhin darf man als Betreiber eine Kostenaufwandsentschädigung dafür verlangen, sowas rauszusuchen. Da wirds schonmal spannend.
Als Anbieter muß man nur klar belegen, wie irgendwelche Logs gespeichert werden und wie lange und ob ggf. personenbezogene Daten erfaßt und gespeichert werden - das wars. Üblicherweise tut man das in der Datenschutzerklärung auf der Webseite. Zu mehr ist man eben nicht verpflichtet.

Und wirklich straff gelten die Regelungen in erster Linie für gewerbliche Betreiber. Das private und gewerbliche Webseitenbetreiber gleichgestellt werden, ist schlicht und einfach nicht wahr.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

BigBear

Witzepräsident
... Und wirklich straff gelten die Regelungen in erster Linie für gewerbliche Betreiber. Das private und gewerbliche Webseitenbetreiber gleichgestellt werden, ist schlicht und einfach nicht wahr.

Jein. Oder doch eher Nein. Die DSGVO gilt grundsätzlich für jeden, der eine Website betreibt. Das höre ich bislang von allen Juristen, und ich kann nirgends einen eindeutigen Beleg dafür finden, dass private Webseitenbetreiber davon ausgeschlossen sind. Bei den privaten wird man vielleicht mal ein Auge zu drücken, aber darauf sollte man sich besser nicht verlassen.

Wobei natürlich die viel wichtigere Frage zu klären wäre, was man überhaupt noch als private Website durchgehen lassen kann. Auch da gibt es selbst von Juristen sehr unterschiedliche Aussagen. Ich tendiere zu der Sichtweise, dass privat nur dann privat ist, wenn man sein privates Leben auf der Website präsentiert, wenn man quasi Fotos von seiner Familie und seinem Hund zeigt. Sobald man aber zu irgendeinem Thema etwas schreibt, egal ob das die Kochrezepte von der Großmutter sind, dann hat das einen meinungsbildenden Charakter, und somit wäre es dann keine private Seite mehr. Mit anderen Worten: es gibt eigentlich kaum noch private Webseiten.
 
Y

Yüksel

Das höre ich bislang von allen Juristen, und ich kann nirgends einen eindeutigen Beleg dafür finden, dass private Webseitenbetreiber davon ausgeschlossen sind. Bei den privaten wird man vielleicht mal ein Auge zu drücken, aber darauf sollte man sich besser nicht verlassen.
Es gilt die Verhältnismäßigkeit und die potentielle Schadensgröße.

Wobei natürlich die viel wichtigere Frage zu klären wäre, was man überhaupt noch als private Website durchgehen lassen kann. Auch da gibt es selbst von Juristen sehr unterschiedliche Aussagen.
Frage 5 Juristen und Du erhältst 6 antworten. Privat halte ich es genau so wie wir es in der Firma handhaben: "Du willst was von mir? Womöglich abmahnen? Schön, dann verklag mich halt. Falls du gewinnst, stell Dich schonmal auf eine Revision ein". In den letzten 20 Jahren ist es nie dazu gekommen.

Sobald man aber zu irgendeinem Thema etwas schreibt, egal ob das die Kochrezepte von der Großmutter sind, dann hat das einen meinungsbildenden Charakter, und somit wäre es dann keine private Seite mehr. Mit anderen Worten: es gibt eigentlich kaum noch private Webseiten.
Das ist sehr weit ausgelegt und mag von einzelnen Juristen so gesehen werden. Aber nicht alle sehen das so. Wie gesagt, es ist immer eine Frage der potentiellen Schadenshöhe.

Übrigens sind in DE derzeit 5000 Stellen unbesetzt in den jeweiligen Datenschutzbehörden. Ich bin schon sehr gespannt darauf, wie die das alles umsetzen wollen, denn diese Stellen werden in den nächsten Jahren nicht besetzt werden.
 
Y

Yüksel

Auch da gibt es selbst von Juristen sehr unterschiedliche Aussagen.
Alsoooo ... ich mußte leider feststellen, daß so ziemlich alle Anwälte, mit denen ich aktuell zu tun hatte, so gar keine Ahnung von den aktuellen Datenschutzgesetzen haben. Die einzig glaubhafte Informationsquelle sind Datenschützer - und da traue ich definitv lieber unserem als Aussagen von Juristen oder irgendwelchen Abhandlungen im Internet.
 

BJay

Mitglied
Sprechprobe
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Wobei natürlich die viel wichtigere Frage zu klären wäre, was man überhaupt noch als private Website durchgehen lassen kann. Auch da gibt es selbst von Juristen sehr unterschiedliche Aussagen. Ich tendiere zu der Sichtweise, dass privat nur dann privat ist, wenn man sein privates Leben auf der Website präsentiert, wenn man quasi Fotos von seiner Familie und seinem Hund zeigt. Sobald man aber zu irgendeinem Thema etwas schreibt, egal ob das die Kochrezepte von der Großmutter sind, dann hat das einen meinungsbildenden Charakter, und somit wäre es dann keine private Seite mehr. Mit anderen Worten: es gibt eigentlich kaum noch private Webseiten.
Dazu kommt noch der Fakt: Sobald irgendwelche Banner oder Affiliate Links (auch Amazon) vorhanden sind, wird man (zumindest vom Finanzamt) schon nicht mehr als Privatperson angesehen. Auch wenn damit nur die Kosten für den Betrieb der Seite gedeckt werden sollen.
 
Y

Yüksel

Dazu kommt noch der Fakt: Sobald irgendwelche Banner oder Affiliate Links (auch Amazon) vorhanden sind, wird man (zumindest vom Finanzamt) schon nicht mehr als Privatperson angesehen. Auch wenn damit nur die Kosten für den Betrieb der Seite gedeckt werden sollen.
Ja, leider, denn das wird gerne als Gewinnabsicht angesehen.
 
Y

Yüksel

Ja, eben. Du nimmst damit Geld ein, und bist somit grundsätzlich anzeigepflichtig beim Finanzamt.
 

Heavy

Sprecher und Cutter
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Wie machen das dann youtuber die solche Links unter ihr Video einbinden?
 
Hoerspielprojekt.de

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