• Blut-Tetralogie   Dark Space

Lupin Wolf

Klaus S. - The Evil Master of Deasaster
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Chso: Blogger scheint in der Tat grade die Software zu sein, auf die sich momentan die DSGVO nicht umsetzen lässt.
Ich schwanke immer noch, ob ich auf ein nachrüsten von Blogger vertraue oder zu Wordpress umziehe.
Das gilt für jeden Blog. Und Analytics, egal ob von Google oder sonstigem SEO Tools/Diensten, läßt sich von und in jeder Seite nahezu Wahlfrei anbinden. Auch bei Wordpress. Mal abgesehen davon, gerade weil es auch mit Track-Blockern ohnehin abgewehrt werden kann und weil die Daten der Analyse ohnehin nicht zuverlässig sind, verzichte ich bei Blogger wie auch jeder anderen Seite - : die ich einrichte, seit vielen Jahren völlig darauf. Frei nach dem Motto: nur die Statistiken, die man selber fälscht, sind zuverlässig :D:D:D - Und: der Seitenaufbau und die weniger genutzte Bandbreite danken einen das ebenfalls, denn der Mist verlangsamt doch so einiges.

Aber mal davon ab, was were an Technik nutzt, nutzen kann oder will. Ich bin da neulich über folgenden Artikel gestolpert:
Telekom und Vodafone wollen keine Standortdaten mehr an Strafverfolger preisgeben

Soviel mal dazu - auch wenn es hier um das quasi gleiche Relikt der alten per Gesetz verordneten Massendatenspeicherung geht. Dasselbe wird auch dieser Verordnung blühen - und wenn hierzu Gerichtsurteile bestehen, werden diese zur Verfahrens-Referenz. Der Artikel zementiert meinen Text, den ich vor ein Weilchen hierzu gepostet hatte.

...oder zu Wordpress umziehe.
Das ist ein wenig OT. Aber vertrau mir mal, das Wordpress (egal ob via Wordpress.com oder Wordpress.org) andere Qualitäten hat, gegenüber Blogger. Aber nichts davon hat mit irgendwelchen Gesetzesentwürfen zu tun, über die hier im Thread (zu) heiß diskuttiert werden. Und mal ganz ehrlich: ob du mit Blogger, Blogio, Wordpress, Joomla, Drupal, Medium oder "sonstiges Blog0815" deine Texte veröffentlichst: es bleiben die gleichen Probleme vom Rechtlichen her, wenn sie wirklich so in die vollen greifen. Flucht auf eine andere Plattform hilft dir da also wenig.
 

stjaernfall

Mitglied
Nein, die Probleme bleiben nicht die gleichen. Bei einem selbst gehosteten Wordpress-Blog habe ich Zugriff auf die gespeicherten Daten, kann das speichern von IP-Adressen ausschalten und mit dem Hoster einen Vertrag zur Datenspeicherung abschließen. Und das alles geht bei Blogger eben momentan nicht und es ist ungewiss, ob sich das noch ändern wird.
 
Y

Yüksel

Da bereits IP-Adressen personenbezogene Daten sind, stimmt das nicht sobald auch nur irgendwo ein Cookie gesetzt wird.
Nö, Dagmar, das stimmt so nicht. Personenbezogen ist eine IP eben nicht pauschal. Nur wenn sie eindeutig auf Dich zurückzuführen ist, ist sie personenbezogen.
Aus meiner forensischen Praxis kann ich Dir versichern, daß dieser Zusammenhang gar nicht so einfach herzustellen ist, selbst wenn IP-Vergabeprotokolle vom Provider vorhanden sind.
Es IST zulässig, IPs für technische oder statistische Zwecke für die üblichen 7 Tage zu speichern.
 

Lupin Wolf

Klaus S. - The Evil Master of Deasaster
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@stjaernfall
Ah -das also. Vergisst du da nicht eine Kleinigkeit? Du bist weder Selbstständig, noch Unternehmerin, noch Händlerin noch Internetdienstleister, schon gar nicht Gewerblich. Also betrifft dich das doch eigentlich gar nicht.
 
Y

Yüksel

Was mich viel mehr nervt ist aber die Tatsache, dass man jetzt ein "Verfahrensverzeichnis" führen soll. Aber auch da beobachte ich grade mal gespannt ob da nicht noch relativiert wird für Einzelpersonen und kleine Unternehmen. War ja angedacht, allerdings so kacke formuliert dass das bisher hinfällig ist. Da kann ich mir aber vorstellen dass nachgebessert wird.
Ächz ... die verfahrensvorschriften gelten in erster Linie für Unternehmen. Private Webseitenbetrtreiber betrifft das praktisch nicht, auch wenn hier immer wieder die abenteuerlichsten Behauptungen auftauchen. Es gilt auch nur, wenn wirklich mit solchen Daten hantiert wird. Selbt Kommentarfunktionen in Blogs etc. fallen eben nicht pauschal darunter, z.B. wenn es möglich ist, anonym Kommentare zu hinterlassen oder eine Registrierung nur mit Emailadresse ohne Eingabe weiterer Daten reicht. Denn erade emailadressen bzw. -Postfächer lassen eben nicht unbedingt einen eindeutigen Rückschluß auf die Person zu.
anz anders sieht das z.B. bei einem Shopbetreiber aus. In dessen Kundendatenbank sind ganz klar und eindeutig personenbezogene Daten hinterlegt, inklusive Kaufvorgängen, Postadresse etc.
Mir scheint,daß viele nicht verstehen, was "personenbezogene Daten" wirklich bedeutet. Es handelt sich dabei um Daten, die direkt einen Rückschluß auch eine natürliche Person zulassen. Und das ist z.B. bei IP-Adressen erstmal einfach nicht gegeben. Um von IP-Adressen zu einer natürlichen Person zu kommen, muß man verschiedene unterschiedliche Daten aus unterschiedlichen quellen zusammenführen, was garnicht so einfach ist.
Anders sieht das z.B. bei der Kundendatenbank eines Shopbetreibers aus. Die enthält sehr eindeutig kundenbezogene Daten.
 

stjaernfall

Mitglied
@stjaernfall
Ah -das also. Vergisst du da nicht eine Kleinigkeit? Du bist weder Selbstständig, noch Unternehmerin, noch Händlerin noch Internetdienstleister, schon gar nicht Gewerblich. Also betrifft dich das doch eigentlich gar nicht.
Aber ich bespreche zur Verfügung gestellte Bücher bzw. bekomme manchmal andere Vergünstigungen, rein privat ist die Seite nicht.
Ok, vieles wird sich mit der Zeit wohl relativieren. Ich möchte aber nicht diejenige sein, die für Musterprozesse herhalten muss.
Die Bloggerszene geht momentan davon aus, dass die Regeln auch für Hobby-Blogger gelten. Ob Verstöße verfolgt werden, keine Ahnung. Aber das Risiko ist da.
Und Blogger kann scheinbar nicht mal zusichern, dass die Daten in Europa gespeichert werden.
 
Y

Yüksel

Julia, Du machst nichts kommerzielles, und Benutzer müssen sich bei deinem Blog auch nicht registrieren.
Hau ein ei drüber! Dich betrifft das alles nicht! Laß Dich nicht verrückt machen!

Genau das kübelt mich gerade in diesem Faden massiv an. Hier wird irgendwelches - im besten Fall Halbwissen abgeworfen, und die Folge ist große Verunsicherung!
 
Y

Yüksel

Blogger scheint in der Tat grade die Software zu sein, auf die sich momentan die DSGVO nicht umsetzen lässt. Aber auch da denke ich dass google noch nachrüsten wird. Für Google Analytics lässt sich bereits dieser komische Auftragdatenübertragungsblablubbscheißkeineahnungwiederkackmistheißtvertrag abschließen.
Weißt Du irgend etwas konkretes rechtsverbindliches oder ist das eine Vermutung bzw. wiedergegebene Vermutung von irgend jemandem, der glaubt etwas zu wissen?
 

Lupin Wolf

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Ja, ein Blog-Stöckchen, das jeder aufgreift scheint mir da mehr Vater des Gedanken zu sein. Vieles von dem, was alle in Panik versetzt, gibt es schon. Vieles wurde nie wirklich umfangreich umgesetzt, einiges ist auf deutschen Gesetzes(Mist)Haufen gewachsen. Nun kommt das gleiche als EU Erweiterung. Es ist und bleibt ein Murmeltiertag - da wird bald Gras über die Sache wachsen und jede Menge Anpassungen folgen, andere werden das alles weiter ignorieren und nichts passiert. Ich werf nochmal einen Holzbalken ins Feuer:

DSGVO: So viel Panik für nichts Neues - und warum es trotzdem ein grundlegendes Problem gibt - binary butterfly

Der einzige Weg, alles zu umgehen ist eine reine HTML Seite ohne nix. Nur texte zum lesen, kein Tracking, keine Abfragen, nicht einmal Cockies.

Aber ich bespreche zur Verfügung gestellte Bücher bzw. bekomme manchmal andere Vergünstigungen, rein privat ist die Seite nicht.
Wenn du das so siehst, dann ist deine Seite seit langem Illegal udn du arbeitest schwarz ohne Gewerbeschein. Dann müssen wir dich jetzt vom Netz nehmen ud dir auch noch wegen der fehlenden Gewerbesteuer das Finanzamt auf den Hals hetzen. Den Zoll dürfte das auch interessiren, das du DIR zur Verfügung gestellte Materialien testest und darüber auf einer privaten Plattform berichtest - ganz ohne Bezahlung. Unerhört sowas ;)
 
Y

Yüksel

Wenn du das so siehst, dann ist deine Seite seit langem Illegal udn du arbeitest schwarz ohne Gewerbeschein. Dann müssen wir dich jetzt vom Netz nehmen ud dir auch noch wegen der fehlenden Gewerbesteuer das Finanzamt auf den Hals hetzen. Den Zoll dürfte das auch interessiren, das du DIR zur Verfügung gestellte Materialien testest und darüber auf einer privaten Plattform berichtest - ganz ohne Bezahlung. Unerhört sowas
Ganz genau! Denn durch die Bücher, die Dir überlassen wurden, hast Du einen geldwerten Vorteil, der selbstverständlich beim Finanzamt anzugeben ist. Ebenfalls bist Du mehrwertsteueranzeigepflichtig, denn es wurde ein Wirtschaftsgut zu Dir übertragen. Die Gutscheine sind entsprechend auch geldwerte Vorteile, die zumindest in Deiner Steuererklärung aufgeführt werden müssen.

@stjaernfall merkst Du was? Deine Bedenken sind unbegründet. Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber mit Deinem Blog und den Bucbesprecheungen sowie den Paar Vergünstigungen bist Du viel zu klein als daß das irgend jemanden interessiert. Ich behaupte mal, daß der umgesetzte Warenwert unter jedem Freibetrag liegt. Jetzt kommt ja auch noch hinzu, daß Deine Webseite keine Gewinnabsicht erkennen läßt. Das ist auch ein wichtiger Punkt bei solchen Bewertungen.
Und zum Panikthema Abmahner: Die halten sich inzwischen an die "Opfer", wo wahrscheinlich was zu holen ist. So probieren sie es in ermüdender Regelmäßigkeit bei meiner Firma - bei mir privat dagegen hats noch keiner Versucht. Ich betreibe einen Spiegel einer technischen Datensammlung mit gaaanz vielen Zugriffen, und ich bin persönlich als Betreiber dieses Spiegels vermerkt. Ich kann mir vorstellen, daß die nach den Buchstaben des Gesetzes abmahnfähig sein KÖNNTE .... aber diese Seite ist einfach zu unwichtig und ich verdiene kein Geld damit sondern zahle nur drauf.

Ich wiederhole: Laß Dich nicht verrückt machen und lehn Dich zurück.
 
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Lupin Wolf

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Ich poste mal was, das weiterhin bis hierher übersehen wurde. Auch wenn ich sag: Abwarten, nicht gleich in Panik verfallen - und ich zudem auch kein Anwalt bin. Ein wenig beschäftigen tu ich ich dennoch damit. Es gibt in der Verordnung den Erwägungsgrund 18:

Erwägungsgrund 18 - Keine Anwendung auf den persönlichen oder familiären Bereich | Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Wer da noch Flöhe für Private Seiten sehen will, kann das gerne tun. Auch wenn vieles unklar ist, dieser Abschnitt ist es definitiv nicht. Alles andere wird der Mai, bzw. der Juni noch genauer zeigen :)
 
Y

Yüksel

DANKE KLAUS! DANKE! DANKE! DANKE!
Das ist genau das, was mir unser Firmendatenschützer auch gesagt hat und was einige in diesem Faden einfach nicht wahrhaben wollen.
 

derFlüsterer

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Ich habe nun nicht den kompletten Thread verfolgt, las aber gerade Dennis' Info, dass dann auch Taptalk nicht mehr angeboten werden kann. Das finde ich äußerst bedauerlich.
 

Lupin Wolf

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as aber gerade Dennis' Info, dass dann auch Taptalk nicht mehr angeboten werden kann.
Oh, der ist mir tatsächlich entgangen. Aber so wirklich vermissen tu ich Tapatalk jetzt nicht. Seit einiger Zeit haben sie ihr Programm mehr verschlimmbessert und ist bei mir schon recht lange deshalb nicht mehr auf dem Smartphone. Auf der anderen Seite tun dynamische Mobilseiten auch ihren Dienst - fürs Smartphone genügt mir das.
 

derFlüsterer

Sprecher
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Oh, der ist mir tatsächlich entgangen. Aber so wirklich vermissen tu ich Tapatalk jetzt nicht. Seit einiger Zeit haben sie ihr Programm mehr verschlimmbessert und ist bei mir schon recht lange deshalb nicht mehr auf dem Smartphone. Auf der anderen Seite tun dynamische Mobilseiten auch ihren Dienst - fürs Smartphone genügt mir das.
Ja, relativ nervig, da stimme ich zu. Aber um immer alle Neuigkeiten oder Nachrichten direkt mitzukriegen, finde ich das schon ziemlich praktisch.
 

stephan1979

Mitglied
Nur kurz eine Klarstellung zum Thema IP-Adressen, was weiter oben erwähnt wurde: Der BGH hat entschieden, dass dynamische IP-Adressen sehr wohl personenbezogene Daten sind. Dass ein Bezug zu einer Person schwer bis kaum herzustellen ist, ändert an dieser Tatsache nichts.
 
Y

Yüksel

Ja, das ist richtig, das hat mir unser Anwalt gestern bestätigt.
Vor dem Hintergrund empfiehlt er, grundsätzlich jede Webseite per HTTPS zu verschlüsseln, wenn IPs erfaßt werden. Ein selbstsigniertes Zertifikat würde sogar reichen.
Alternativ kann man auch einfach das Server Log / Weblog ausschalten.
 

Ellerbrok

Sprecher, Cutter & Fledermaus
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dass dynamische IP-Adressen sehr wohl personenbezogene Daten sind.
Aber heißt das dann im Umkehrschluss nicht, dass jeder Router, jedes Internetrelais und jede verdammte FritzBox gegen den Datenschutz verstoßen? Es werden immerhin IP-Adressen verarbeitet ohne dass der Endbenutzer zugestimmt hat...... :neutral:
 
Y

Yüksel

Ganz genau, Marcel. Wenn man die Verordnungen wörtlich auslegte, wäre Internet(-nutzung) generell illegal.
 
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