Deunan

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Hallo zusammen,

jetzt würde mich mal interessieren, wie ihr das handhabt (vor allem auch bei externen Castings).

Ich kann mir gut vorstellen, dass eben Einverständniserklärungen unterzeichnet werden, damit jeder auch weiss, dass keiner irgendwelche Rechte abzugeben oder zu verlieren hat, dass der Sprecher keine Vergütung bekommt etc.

Aber wie handhabt ihr das mit der Datenschutzerklärung?

Wie wird die korrekt formuliert, damit der Sprecher sich eben auch sicher fühlen kann, dass seine Daten nicht sonst wohin gelangen?

Würde mich riesig über Hilfe freuen, da ich an einer Sitze, die aber eher aus der Seite einer Homepage verfasst ist, nicht aber, wenn das Projekt keine Homepage besitzt.

Vielen lieben Dank,

Cynthia
 

benkuly

<nobody></nobody>
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Ich kann mir kaum vorstellen, dass die DSGVO in dem Fall überhaupt greift. Wir sind hier alle privat unterwegs ohne kommerziellen Hintergrund.
 

Deunan

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greift die DSGVO also nur dann, wenn es sich um kommerziell angelegte Projekte handelt? Es werden doch aber auch Castings veranstaltet (also auch in externen Bereichen), was passiert also mit den Daten? Wie kann sich der Sprecher schützen, wie kann er sein Recht einfordern vielleicht nicht mit auf YouTube oder sonst wo ausgestrahlt oder namentlich erwähnt zu werden...? (soll ja auch solche Leute geben)
 

Ani

Nicht mehr die Frau im Schrank :D
Teammitglied
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Ich kann dir keine rechtlichen Grundlagen nennen, aber hier in der Community funktioniert recht viel auf Vertrauensbasis. Bei internen Produktionen wissen wir ja, was damit passiert bzw. wo sie und damit wir als Sprecher zu hören sein werden.
Bei externen Castings ist meistens gleich jemand da, um diese Information aus dem Castingeinsteller herauszukitzeln, wenn sie nicht mitgeliefert wurde ;)
Aber generell vertrauen die Sprecher den Produzenten, dass ihre Aufnahmen für den angekündigten Zweck genutzt werden und andersrum auch die Produzenten den Sprechern dass die nicht nachträglich noch die Nutzung verbieten oder so. Auf so nen Bűrokratieaufwand hätte ich gar keine Lust... ;)
 

SeGreeeen

Kaaaaarakaluuuuuuuhhhh!!!!
Teammitglied
Außerdem, ja ich weiß das ist vor Gericht kein Argument, aber was sollte denn schon groß mit solchen Aufnahmen an Schindluder getrieben werden? ^^
 

Noir

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Und unsere Hörspiele stehen - meines Wissens nach - ja ohnehin unter der CC-Lizenz und können sogar unter nennung der original credits auch woanders hochgeladen werden ... und auf YouTube landen unsere internen Produktionen ja auch alle.
 

Heavy

Sprecher und Cutter
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Es gab aber in der Vergangenheit auch schon Leute die haben einfach hürtürk Hörspiele auf ihren eigenen YouTube Kanal hochgeladen und haben die Credits entfernt.
 

Nightblack

Meinhard Schulte
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Und unsere Hörspiele stehen - meines Wissens nach - ja ohnehin unter der CC-Lizenz und können sogar unter nennung der original credits auch woanders hochgeladen werden ... und auf YouTube landen unsere internen Produktionen ja auch alle.
Ich habe schon einige unserer Produktionen auf YT gefunden wo statt des Covers ein anderes Bild verwendet wurde und auch eine Produktion bei der der Hörspielprojektvorspann weggeschnitten wurde. Habe da auch Dennis nach gefragt - habe dort aber keine Antwort bekommen.
 

Dennis Künstner

Administrator
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Stimmt, entschuldige Nightblack, mein Postfach quillt immer über und manchmal vergesse ich, bereits gelesenes (z.b. am Handy) später am Rechner zu beantworten. Das mit den weggeschnittenen Covern oder Credits ist natürlich ärgerlich, lässt sich aber leider nicht wirklich verhindern oder ändern. Da kann man nur das positive rausnehmen und sich freuen das die Hörspiele gehört werden.
 

Synchron

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Ärgerlich, aber ich glaube weniger ein Datenschutzproblem.
Wir geben unsere Stimmen ja freiwillig in die Welt hinaus. Wenn, dann eher ein Urheberrechtsproblem.
Und dass ein Kunstwerk um Vorspann und Credits beschnitten, in anderen als den originalen Youtubekanälen läuft, passiert auch hier häufiger.... Fandubs...
 

Nightblack

Meinhard Schulte
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habe gerade nachgehackt - "Der letzte Zoo der Welt" ist nicht mehr unter dem Link zu erreichen. "This video has been removed by the user."
 

PeBu34

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Ich habe schon einige unserer Produktionen auf YT gefunden wo statt des Covers ein anderes Bild verwendet wurde und auch eine Produktion bei der der Hörspielprojektvorspann weggeschnitten wurde.
In so einem Fall hab ich inzwischen erlebt, dass sich mehrere Hörtalker zusammengetan haben und die betreffenden Kanalbetreiber in den Kommentaren immer wieder darauf hingewiesen haben, unter welchen Voraussetzungen man unsere Hörspiele verwenden darf. Dann kann man die Betreiber darum bitten - oder sie auffordern - das Hörspiel nochmal korrekt hochzuladen. Ich glaube, in dem genannte Fall, wurde das Hörspiel von den Kanalbetreibern einfach gelöscht. Somit war das Ziel auch erreicht.

Hinzu kommt: Wenn wir die korrekte Vorgehensweise in den Kommentaren erklären, wissen alle, die das lesen, dass 1. die Kanalbetreiber einen Fehler gemacht haben und 2. wie es richtig geht. :)

Liebe Grüße von
Peter :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Wade Watts

Das fragmentierte Hirn
Grundsätzlich wäre es erforderlich, dass die Person, die es "veröffentlicht", sich von jedem Beteiligtem/jeder Beteiligten, die öffentlich mit Namen oder sonst wie genannt werden,
1. die Einverständniserklärung zur Veröffentlichung einholt
2. der Person, dessen Einverständnis er/sie einholt, schriftlich mitteilt, wofür die Daten verwendet werden sollen. Alles was dann nicht genannt wird, ist auch nicht veröffentlichenbar

Kann auf einem Bierdeckel gemacht werden, weil keine Formvorgabe.
So was, wie mir ist bekannt, dass mein Name etc. bei der Veröffentlichung des Hörspiels XY genannt werden und ich bin damit einverstanden, dass der Veröffentlicher/die Veröffentlicherin es im Rahmen seiner Tätigkeit auf Youtube, Facebook etc. machen darf.

Wie bereits, ich glaube von Ani, angemerkt, ist es aber vor allem Vertrauenssache. Wenn sie die Beteiligten einig sind und wohl auch bleiben wollen, dann braucht gar nix gemacht werden. Bei Unsicherheit einfach eine kurze Erklärung abgeben, der zugestimmt wird. Kann auch via Email oder sonst digital gemacht werden.

Außerdem gibt es bei jedem Werk ein Impressum, das darauf hinweisen sollte, dass Daten von Beteiligten, bei erlaubter Weitergabe, nicht oder doch mitgegeben werden dürfen oder müssen.

Ich glaube, das war jetzt mehr als wirr, aber vielleicht versteht ihr es :)
 
Y

Yüksel

Um auf den Anfang zurückzukommen:
Wie wird die korrekt formuliert, damit der Sprecher sich eben auch sicher fühlen kann, dass seine Daten nicht sonst wohin gelangen?
Was hast du denn an Datenverarbeitung vor? Möchtest Du große Adreßdatenbanken führen? Welche persönlichen schützenswerten Daten der Sprecher möchtest du denn erfassen und speichern?

Da ich ständig mit diesem Rotz zu tun habe nochmal kurz und knapp: Hau ein Ei drüber! Vergiß es einfach! Du machst keine ADV oder sowas, also greift das bei Deinen Hörspielprojekten nicht.

Nochmal für alle zum Mitschreiben, da wir das Thema schon mehrmals hatten: MACHT EUCH NICHT STÄNDIG VERRÜCKT WEGEN DER DSGVO! Laut Auskunft unseres Anwalts gabs bis heute keine der gefürchteten Abmnahnungen gegen Privatpersonen, noch nichteinmal gegen Firmen, die schon vorher sauber waren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Wade Watts

Das fragmentierte Hirn
@Yüksel
Sehe ich ähnlich. Nicht verrückt machen, weil macht mehr kaputt als das es hilfreich ist.
Ich fahre noch immer einen Diesel und habe meine Echtdaten auf meiner Homepage :)

Und nicht vergessen, wo kein Kläger, da kein Richter.
Und wenn etwas nicht kommerziell ist, hat kein Abmahnanwalt Lust sich damit zu beschäftigen, weil es keinen Streitwert gibt :)
 

Deunan

Mitglied
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Lieben Dank für all eure Antworten.

Wie würde es sich verhalten - vielleicht ist das auch völlige Utopie - wenn ein Hörspiel, welches ursprünglich als nicht kommerzielles Projekt geplant war, aber so einen hohen Andrang bekommt, dass ggf. sogar ein Verlag darauf aufmerksam werden würde?

Dann war vielleicht der Ursprung nicht kommerziell ändert sich dann aber.... (wie gesagt, einfach nur mal herum gesponnen) Was kann man dann machen? Muss dass dann hier erst mit allen besprochen werden und von irgendwem abgesegnet werden?

Bzw. wenn nicht von Anfang an geklärt wurde, wie es sich mit den Rechten verhält... was dann?

Ich versuche nur alle Eventualitäten durchzukauen, da Freunde von mir auch ein Hörbuch gestartet haben; allerdings kommerziell.

Ich möchte gerne vermeiden, dass es später Ärger gibt. Egal ob kommerziell oder nicht kommerziell. Einen auf "wir sind doch alle so dicke miteinander, das passt schon" stelle ich mir irgendwie leichtgläubig vor. Allerdings habe ich auch nicht so viele Erfahrungswerte.

Bin da einfach etwas ratlos.
 

Lupin Wolf

Klaus S. - The Evil Master of Deasaster
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Ich kann Yüksel nur zustimmen.

Mehrfach? Naja, seit der DGSVO gab es speziell zu dieser nur einen Mega-Neverending-Thread. Ich verlink einfach mal quer, damit alle unbedarften noch mehr zum lesen und verrückt machen haben:
WICHTIG: Die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) tritt in Kraft | HoerTalk.de - Hörspiel-Community

Aber das aufkommen diverser HT-Hörspiele mit veränderten Credits und Cover in irgendwelchen Quellen, das wird man damit auch nicht abstellen können. Da heißt es nur: Augen auf - wenn man so eine Nulpe entdeckt, MELDEN.
 
Y

Yüksel

Muss dass dann hier erst mit allen besprochen werden und von irgendwem abgesegnet werden?
Es muß mit ALLEN geklärt werden, denn das Hörspiel hat mehrere Urheber. Jeder, der mitgewirkt hat, ist einer der Urheber des Gesamtwerkes, also neben Dir als Autorin auch jeder Sprecher, Musiker etc.
Formell muß jeder einzelne seine Zustimmung geben bei einer solchen Änderung.
 

Lupin Wolf

Klaus S. - The Evil Master of Deasaster
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wenn ein Hörspiel, welches ursprünglich als nicht kommerzielles Projekt geplant war, aber so einen hohen Andrang bekommt, dass ggf. sogar ein Verlag darauf aufmerksam werden würde?

Dann war vielleicht der Ursprung nicht kommerziell ändert sich dann aber.... (wie gesagt, einfach nur mal herum gesponnen) Was kann man dann machen? Muss dass dann hier erst mit allen besprochen werden und von irgendwem abgesegnet werden?
In dem Fall wirst du es, sofern die beteiligten Sprecher nicht entlohnt oder mit denen sowas abgesprochen wurde, ohnehin das ganze NEU Produzieren müssen. Das Original unter CCL kannst du dafür so nicht einfach ummodeln, dir bleibt nur das Urheberrecht. Und dann wirst du auch noch abklären müssen, ob das alte CCL hier auf der Platform dann bleiben darf (was du mit dem Verleger am besten selber aushandeln musst - auch wenn es die CCL Fassung schon früher gab, das sollte Vertraglich mit abgesegnet werden um Schwierigkeiten zu vermeiden. Aber das hat alles nichts mit der DGSVO zu tun).
 
Zuletzt bearbeitet:

Noir

Mitglied
Zumal das Werk so wie es ist dann sicher nicht nachträglich kommerzialisiert werden kann, da es dann bereits unter der CC Lizenz veröffentlicht wurde und man diese dann nicht einfach so nachträglich zurücknehmen kann.
 
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