dieVERdener

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Guten Morgen, liebe Gemeinde 🙏

mal hier im "offtopic", weil ich nicht wusste, wo es am besten hin passt.
Eine Frage zur Veröffentlichung von "Werken".

Bislang haben wir wirklich ausschließlich für den Familienkreis produziert und immer betont und darauf geachtet, dass es nicht darüber hinaus geht, bzw. "verteilt" wird. Weil es aber Nachfragen aus dem Freundeskreis unserer Kinder gab, haben wir nun das erste, eigene Hörbuch am Start. Das soll dann tatsächlich so sein, dass es auch an Freunde, Bekannte weiter gegeben werden darf.

Was ist dabei von unserer Seite aus zu bedenken? Was und wie müssen wir kennzeichnen und was kenntlich machen?
Es ist ein eigenes Script. Es sind eigene field-sounds und Geräusche. Es sind unsere eigenen Stimmen.
Dazu kommt lizensierte Musik und Geräusche, die wir von "freien Seiten" geladen haben (jedes Geräusch, jeder Sound ist bei uns im Hintergrund gelistet und die Quelle vermerkt)

Wenn wir jetzt eine mp3, eine wav oder vielleicht sogar eine CD damit raushauen, was müssen wir dann zwingend an Angaben "hinterlassen" um nicht in irgend eine Falle zu tappen?

Freue mich über Antworten und wünsche allen ein schönes Wochenende!
 

Alex

"Sprechen ist Entscheiden" (G. Heidenreich)
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Moin,
so wie es aussieht, seit ihr an einer Veröffentlichung für die Allgemeinheit nicht interessiert oder?
Ich persönlich würde eine Downloadmöglichkeit (Dropbox oder dergleichen) bereitstellen und diesen Link dann an jene Freunde und Bekannte weiterleiten. Diese können den Link bei Bedarf weiterreichen. Zum online lauschen böte sich SoundCloud an.
 

Bene

Sprecher, Produzent, Komponist, Sounddesigner
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Puh da kommst du in Gefielde die auf die Art der VÖ ankommt. Wenn du z.B. etwas mit Musik und Effekten veröffentlichst ist es ein Hörspiel und du brauchst einen EAN Code (zu bekommen bei der GS1 Germany)
Jeder Tracks benötigt einen sogenannten ISRC Code und du brauchst einen Erstinhaberschlüssel (beides bekommst du vom Bundesverband der Musikindustrie). Dann kannst du zumindest online veröffentlichen.
Wenn's in die Läden geht dann weiß ich dass du bei Hörbüchern eine ISBN benötigst und 2 Exemplare an die Deutsche Nationalbibliothek geschickt werden müssen. Zudem solltest du dein Hörbuch im Verzeichnis lieferbarer Bücher registrieren um dann dementsprechend auch eine Reichweite zu erlangen und die Buchläden dein Hörbuch auch physisch bestellen können.
Achso auch für Hörbücher und Online Vermarktung wird für jeden Tracks ein ISRC Code benötigt.

Alles kostet natürlich immer wieder Geld vorallem die EAN' kosten jährlich.
Hoffe ich konnte ein wenig helfen.
 

dieVERdener

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Moin. Danke für die Antworten. Das könnte ja schon fast abschrecken. Fast. Wir wollen aber nur "nicht kommerziell und privat veröffentlichen. Über Dropbox, Box, vllt auch (versteckt) soundcloud und Youtube. Aber nur so, dass du den link kennen musst, um es zu bekommen. Dennoch muss ich ja sicherlich bestimmte Angaben machen. Oder etwa nicht? Muss es zwingend eine Art Impressum geben? Urheber, Quellen, Lizenzen etc? Und wenn ja: wie?
 

Dagmar

I'm not weird, I'm gifted
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Moin. Danke für die Antworten. Das könnte ja schon fast abschrecken. Fast. Wir wollen aber nur "nicht kommerziell und privat veröffentlichen. Über Dropbox, Box, vllt auch (versteckt) soundcloud und Youtube. Aber nur so, dass du den link kennen musst, um es zu bekommen. Dennoch muss ich ja sicherlich bestimmte Angaben machen. Oder etwa nicht? Muss es zwingend eine Art Impressum geben? Urheber, Quellen, Lizenzen etc? Und wenn ja: wie?
Die Musiken und Geräusche, die du von Seiten verwendet hast, werden ja bestimmte Voraussetzungen haben. Also bei Musik steht dan z.B. oft, dass es under CC-Lizenz zur nichtkommerziellen Verwendung unter Namensnennung gestattet ist. dann gehört die Quellenangabe natürlich dazu. Das kann man dir nicht so pauschal beantworten, weil wir nicht wissen welche Musik du woher hast. Da halt einfach gucken was die Konditionen jeweils sind.
Musik die nicht unter CC-Lizenz steht sondern z.B. GEMA-Pflichtig ist oder von royalty-free Plattformen kostet ggf, benötigt dafür aber i.d.R. keine Nennung. Da musste halt aufpassen dass du nix verwendet hast was man nicht darf. Also wenn in deinem Hörspiel Bon Jovi im Hintergrund läuft und du das nicht bei der Gema angemeldet hast, dann is halt doof ;) Dann ist nix mit öffentlich machen, sondern nur im Freundeskreis rumreichen.
Bei den Sprecher*innen würde ich sie halt fragen ob sie genannt werden wollen oder nicht. Entsprechend kannst du dann noch einen Abspann aufsprechen ans Ende deines Werkes, oder zumindest eine Art Booklet als Datei in den Ordner packen. Ich find das ja auch als Konsument schön wenn man dann da reingucken kann und sehen wie viele Beteiligte es eigentlich gab etc.
 

dieVERdener

Mitglied
Danke!! Dann haben wir wohl alles richtig gedacht und geplant!
Kann losgehen 😊
 
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