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Fragen wir mal nach bei Professor, Ich hab recht... krieg aber nicht recht.

Nein, deine Stimme wird nach deinem Tod nicht automatisch sofort „allgemeinfrei“, unterliegt aber nach dem Ableben einem veränderten rechtlichen Schutzstatus (dem postmortalen Persönlichkeitsrecht).
Da die Stimme ein unverwechselbares Merkmal der eigenen Persönlichkeit ist, gibt es in Deutschland kein einfaches Verfallsdatum, ab dem sie von jedermann beliebig (etwa per KI-Voice-Cloning) für beliebige Zwecke genutzt werden darf.



Rechtliche Einordnung nach dem Tod
  • Das postmortale Persönlichkeitsrecht: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) schützt den Klang und die Nutzung der eigenen Stimme zu Lebzeiten streng. Nach dem Tod wandelt es sich in das postmortale Persönlichkeitsrecht um. Dieses schützt das Ansehen und die Würde der verstorbenen Person.
  • Das „Verblassen“ des Schutzes: Im Gegensatz zum Urheberrecht, das starr 70 Jahre über den Tod hinaus gilt (Schutzfrist für Werke), verhält sich das Persönlichkeitsrecht dynamischer. Es gilt der Grundsatz: Je länger eine Person tot ist, desto mehr „verblasst“ der Schutz, und das berechtigte Interesse der Allgemeinheit (z. B. an historischer Aufarbeitung, Kunst oder Satire) kann überwiegen. Es gibt hier keine feste Jahreszahl, aber in den ersten Jahren und Jahrzehnten nach dem Tod haben Angehörige starke Rechte.
  • Rolle der Erben und Angehörigen: Die Erben oder nahen Verwandten können gegen eine missbräuchliche, herabwürdigende oder kommerzielle Nutzung der simulierten Stimme vorgehen. Wenn beispielsweise eine KI-Stimme eines verstorbenen Prominenten oder einer Privatperson ungefragt für Werbung oder verzerrende Inhalte genutzt wird, können Angehörige Unterlassung und Schadensersatz fordern.
  • Leistungsschutzrecht an Aufnahmen: Konkrete Tonaufnahmen (z. B. Gesang, Hörbücher, professionelle Sprachaufnahmen) sind zudem über das Urheberrechtsgesetz (Leistungsschutzrecht der ausübenden Künstler) geschützt. Auch diese Rechte laufen erst 70 Jahre nach dem Tod der Künstler aus und werden bis dahin von den Erben verwaltet.

Wer hindert jemand daran es nach Jahrzehnten doch zu tun?

Nach Jahrzehnten hindert theoretisch kaum noch jemand jemanden daran
, eine Stimme zu nutzen, weil der rechtliche Schutz mit der Zeit tatsächlich immer weiter „verblasst“ und irgendwann praktisch erlischt. [1, 2]
Es gibt in Deutschland keine staatliche Behörde, die von Amts wegen überwacht, ob die Stimme einer verstorbenen Person für KI-Kopien missbraucht wird. Ob nach Jahrzehnten noch jemand einschreitet, hängt von sehr konkreten praktischen Faktoren ab:

1. Das „Verblassen“ und der Mangel an Klägern
  • Fehlende Angehörige: Das postmortale Persönlichkeitsrecht wird in der Praxis von den Erben oder nahen Angehörigen (z. B. Kindern, Ehepartnern) geltend gemacht. Nach mehreren Jahrzehnten (oft ab 30 bis maximal 50–70 Jahren) leben viele direkte Angehörige oft nicht mehr oder das Interesse der Nachfahren an der Verwaltung des digitalen Erbes sinkt.
  • Kein Kläger, kein Richter: Da Persönlichkeitsrechte keine Offizialdelikte sind, bei denen die Polizei oder Staatsanwaltschaft automatisch ermittelt, passiert ohne eine Klage aus dem privaten Umfeld rein gar nichts.

2. Die zeitlichen Grenzen der Rechte
  • Kommerzielle Interessen: Der wirtschaftliche Schutz (die kommerzielle Verwertung von Persönlichkeitsmerkmalen) ist rechtlich oft schon nach 10 Jahren stark eingeschränkt oder erlischt.
  • Die 70-jährige Obergrenze: Die deutsche Rechtsprechung orientiert sich beim postmortalen Persönlichkeitsschutz häufig an der Frist des Urheberrechts (70 Jahre nach dem Tod). Spätestens nach 70 Jahren gehen Gerichte in der Regel davon aus, dass der ideelle Schutz endgültig erloschen ist und die Person „historisch“ geworden ist.

3. Wann die Allgemeinheit gewinnt (Kunst und Geschichte)
Je mehr Jahrzehnte vergehen, desto stärker gewichten Gerichte die Grundrechte der Allgemeinheit – insbesondere die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) und die Meinungs- bzw. Wissenschaftsfreiheit.
  • Wenn jemand nach 50 oder 60 Jahren eine historische Dokumentation erstellt, ein Kunstprojekt realisiert oder eine satirische Bearbeitung vornimmt, bei der eine alte Stimme per KI rekonstruiert wird, überwiegt meist das Interesse der Öffentlichkeit an der kreativen oder historischen Aufarbeitung.
Fazit: Bei einer völlig unbekannten Privatperson wird sich nach Jahrzehnten schlicht niemand mehr finden, der den Schutz einfordert – die Stimme wird de facto „allgemeinfrei“. Bei weltbekannten historischen Persönlichkeiten (wie z. B. Politikern oder Jahrhundert-Künstlern) wachen oft noch lange Stiftungen oder weitläufige Erben über das Andenken, aber auch hier sinken die juristischen Hürden mit jedem Jahrzehnt drastisch
 

soundjob

HÖRSPIEL MUSIK AUDIO
Teammitglied
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Werden Aufnahmen von "verstorbenen" Stimmen nicht auch urheberrechtilch gesehen mal allgemeinfrei? Was ist denn 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers? Wieso sein Schaffen und sein werken nicht nach seinem langjährigem Ableben einer K.I. zum lernen geben und einen Clone daraus machen? Ganz "legal" - weil lange tot?
Aber die Frage die im Kern bleibt, ist, wozu ?
Nehmen wir mal an- jetzt mal die Rechtslage beiseite, es ginge, dass eine Stimme nach 70 Jahren allgemeinfrei würde:

Hey, ich habe jetzt ein Hörspiel mit der Stimme von Josef Berger gemacht ! 🥳

Aha, soso... Äh, Wer ??? 🤷‍♂️
 

DarkHeart

Queeres Goth-Girl
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Portfolio
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Gerade dann, wenn du das beruflich machen möchtest, kannst du dich Technologien und Entwicklungen nicht verschließen, sonst wird das eine sehr kurze berufliche Laufbahn.
Du kannst Technologien durchaus innerlich ablehnen (mach ich ja im Herzen auch), aber dennoch musst du absehen und verstehen können, in welche Richtung ein Zug fährt.
Ich denke, wir hatten es damals tatsächlich doch leichter- denn trotz technologischer Neuheiten, mit denen man einfach reinwachsend mitgegangen ist, konnte wir uns auf diesem Weg allerdings auf altbewährtes stützen. Auf Richtlinien, Normen, Anwenderpraxis.
Heute, wo sich Technologie so rasant verändert, ist das was man heute gelernt hat, vlt. schon morgen wieder völlig inkompatibel.
Dieses permanente "am Ball bleiben" ist ja eine Sache, aber sich immer wieder mit teils gänzlich neuem vertraut machen... ich denke, da hatten wir es früher etwas leichter.

Und auf "Kunst" muss ja nicht verzichtet werden.
Kunst ist- zumindest für mich, nie das, was nur an der Oberfläche ist. Sei es die Musik die man auf die Ohren bekommt, das Bild das man malt usw.
Es ist doch das, was unter dieser Oberfläche liegt. Das ist- für mich, die eigentliche Kunst... zum Beispiel das Handwerk usw.
Also mit KI möchte ich eigentlich nicht arbeiten. Da sträubt sich alles in mir. Aber wie ich dann damit umgehe, das werde ich dann herausfinden. Aktuell möchte ich mich damit nicht befassen. Im Hobby-Bereich werde ich jedenfalls meine "No-AI" Einstellung behalten und AI immer kritisieren.
 

Telliminator

Sample-Collector
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Wer weiß wie die Kultur in 70 oder mehr Jahren aussieht und man sich an die alten echten Stimmen erinnern wird und gegenüber dieser völlig dann ganz neuen, künstlichen echtklingenden Stimmen bevorzugt?

Keine Ahnung wohin die Reise gehen wird. Möglicherweise hat uns die K.I. bis dahin längst versklavt und wir leben als Batterie im Tiefschlaf in einem Bottich voll schleimiger Nährlösung und man suggeriert uns nur unsere Realität - vermutlich sind wir schon längst Teil der Matrix - Neo, fliegt durch unsere Welt ...
 

Phollux

Robert Kerick
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Also ich ich habe mir die Hörspielprobe auf der Website angehört. Es hatte bei mir einen sehr hohen emotionalen Wert, weil...
Ich irgendwie an einen Babyelefanten denken musste den man gebeten hat ein Bild von van Gogh nachzumalen.
Babyelefanten machen mich immer sehr emotional.
 

Telliminator

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@Phollux - das zur Qualität setzt sich immer durch. Und ja, das Probebeispiel ist ja, niicht so hochwertig Qualitativ wie das was hier produziert wurde,
 
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