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PREMIERE

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So meine Lieben.
"Die Geistermine" geht am Samstag, den 4.10.25 um 20 Uhr auf Hoertalks Youtube-Kanal an den Start.
Wir freuen uns auf euch.
Spieldauer: 60 Minuten

Anbei der Link zur Premiere


Diesmal verschlägt es unsere Freunde Tibo, Richie und OJ in ihren Ferien auf eine Western-Ranch.
Auf ihren Pferden erkunden sie die Landschaft um Rock Springs und gelangen schließlich zur verlassen McGreedy Goldmine, auf der ein Fluch lasten soll.
Das T.RI.O glaubt nicht an Flüche und Geister, doch schon bald ereignen sich mysteriöse Vorfälle ...



Eine Soundjob Produktion von Markus Hildebrandt.
In Kooperation mit der Community von hoertalk.de

In den Rollen:
Thorsten Möser als Tibo
Thomas Söcker als Richie
Maria Arato als OJ
Matthias Heyl als Erzähler
Fylvia R.Schein als Karen Clintwood
Lars Eickstädt als Chuck Baker
Ulrich Hennings als Carlos
Andreas Strohmeier als Grey Hawk
Dajana Golke als Enkelin (Winona)

Dieses Hörspiel steht unter CC 4.0 für nicht-kommerzielle Verwendung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dajana |Die Drachenstimme

Warme, klare Stimme - emotional & vielseitig
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Guten Morgen @soundjob ,

bin schon ganz gespannt, wie die Folge fertig klingen wird 😍.

Nun musste ich aber trotzdem fix Chat GPT fragen: "Ist es erlaubt, als freiberufliche Sprecherin eines Hörspiels mit folgendem Verweis "Dieses Hörspiel steht unter CC 4.0 für nicht-kommerzielle Verwendung." dieses mit Datum, Name und Verlinkung zum Veröffentlichungsvideo (YouTube) auf eigener, definitiv für Buchung konzipierten Website, zu verlinken?"

Worauf als Antwort kam:
"Ich versuche, das für dich klar aufzuschlüsseln:

Die Creative-Commons-Lizenz CC BY-NC 4.0 (für „nicht-kommerzielle Verwendung“) erlaubt die Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe des Materials, solange:

Namensnennung erfolgt (Urheber korrekt nennen).

Nicht-kommerzielle Nutzung eingehalten wird.

Der Knackpunkt ist: Nicht-kommerziell bedeutet, dass die Nutzung nicht auf einen primär geschäftlichen/kommerziellen Zweck gerichtet sein darf.

In deinem Fall:

Du willst das Hörspiel auf deiner eigenen Sprecher:innen-Website verlinken.

Deine Website dient Buchungs- und Werbezwecken für deine Tätigkeit.

Dadurch ist die Einbettung/Verlinkung des Hörspiels als Referenz/Arbeitsprobe klar im Rahmen einer kommerziellen Selbstdarstellung.

👉 Damit kann es als kommerzielle Nutzung ausgelegt werden, auch wenn du nur verlinkst und kein Geld direkt mit dem Hörspiel verdienst.

Fazit:

Rein rechtlich unsicher / eher nicht erlaubt ohne Rücksprache mit dem Urheber, da deine Website ein kommerzielles Umfeld darstellt.

Wenn du sicher gehen willst, solltest du die Urheber:innen fragen, ob du das Hörspiel zu Referenzzwecken (z. B. mit Nennung und Link) auf deiner Website einbinden darfst. Viele erlauben das problemlos, aber die NC-Lizenz allein gibt dir diese Freiheit nicht automatisch.

🔑 Tipp:
Falls die Urheber:innen einverstanden sind, lass dir am besten eine kurze schriftliche Freigabe geben („Du darfst unser Hörspiel XY auf deiner Website als Referenz verlinken“). Dann bist du auf der sicheren Seite."

Nun bin ich mir fast schon sicher, dass die Nennung der Veröffentlichung plus Verlinkung auf das Video auf meiner Website nicht korrekt ist und ich diese nun wieder lieber entfernen sollte?

Wie wird das sonst gehandhabt?
 

soundjob

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Guten Morgen @soundjob ,

bin schon ganz gespannt, wie die Folge fertig klingen wird 😍.

Nun musste ich aber trotzdem fix Chat GPT fragen: "Ist es erlaubt, als freiberufliche Sprecherin eines Hörspiels mit folgendem Verweis "Dieses Hörspiel steht unter CC 4.0 für nicht-kommerzielle Verwendung." dieses mit Datum, Name und Verlinkung zum Veröffentlichungsvideo (YouTube) auf eigener, definitiv für Buchung konzipierten Website, zu verlinken?"

Worauf als Antwort kam:
"Ich versuche, das für dich klar aufzuschlüsseln:

Die Creative-Commons-Lizenz CC BY-NC 4.0 (für „nicht-kommerzielle Verwendung“) erlaubt die Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe des Materials, solange:

Namensnennung erfolgt (Urheber korrekt nennen).

Nicht-kommerzielle Nutzung eingehalten wird.

Der Knackpunkt ist: Nicht-kommerziell bedeutet, dass die Nutzung nicht auf einen primär geschäftlichen/kommerziellen Zweck gerichtet sein darf.

In deinem Fall:

Du willst das Hörspiel auf deiner eigenen Sprecher:innen-Website verlinken.

Deine Website dient Buchungs- und Werbezwecken für deine Tätigkeit.

Dadurch ist die Einbettung/Verlinkung des Hörspiels als Referenz/Arbeitsprobe klar im Rahmen einer kommerziellen Selbstdarstellung.

👉 Damit kann es als kommerzielle Nutzung ausgelegt werden, auch wenn du nur verlinkst und kein Geld direkt mit dem Hörspiel verdienst.

Fazit:

Rein rechtlich unsicher / eher nicht erlaubt ohne Rücksprache mit dem Urheber, da deine Website ein kommerzielles Umfeld darstellt.

Wenn du sicher gehen willst, solltest du die Urheber:innen fragen, ob du das Hörspiel zu Referenzzwecken (z. B. mit Nennung und Link) auf deiner Website einbinden darfst. Viele erlauben das problemlos, aber die NC-Lizenz allein gibt dir diese Freiheit nicht automatisch.

🔑 Tipp:
Falls die Urheber:innen einverstanden sind, lass dir am besten eine kurze schriftliche Freigabe geben („Du darfst unser Hörspiel XY auf deiner Website als Referenz verlinken“). Dann bist du auf der sicheren Seite."

Nun bin ich mir fast schon sicher, dass die Nennung der Veröffentlichung plus Verlinkung auf das Video auf meiner Website nicht korrekt ist und ich diese nun wieder lieber entfernen sollte?

Wie wird das sonst gehandhabt?
Moin moin, Dajana.

- Die üblichste Praktik ist in diesem Fall die Einholung der Erlaubnis des Urhebers zur Verwendung des non-kommerziellen Contents im (direkten/indirekten) Rahmen eines kommerziellen Umfelds.
Die Erlaubnis zur Verlinkung/Verwendung bekommen auch alle meine Hörspiel-Mitwirkenden immer gerne von mir eingeräumt, das ist für mich überhaupt kein Problem.
Das darf so sein, das soll so sein... und wenn es zu mehr Resonanz von etwaigen Auftragslagen führt, freut mich das um so mehr für euch ;)

Also kurze Rede, kurzer Sinn:
Kannst du ruhig (und sorgenfrei) verlinken, in deinem (kommerziellen) Showreel auch aufführen etc.
(Ich hätte das in der Gruppe auch noch einmal mit dem nach der Premiere zur Verfügung stehenden Downloadlink, explizit erwähnt).
 
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