Wenn man wegen einer unbedachten Äußerung, einer Beleidigung oder einer Gemeinheit „hintenrum“ vor Gericht landet, droht in Deutschland tatsächlich ein
finanzielles Desaster.
Die Vorstellung, dass ein Schimpfwort nur ein kleines „Bußgeld“ von 50 Euro kostet, ist ein gefährlicher Irrtum. Ein solches Verfahren kann Sie finanziell ruinieren, da die Kosten aus verschiedenen Richtungen gleichzeitig auf Sie zukommen:
1. Das Strafverfahren: Das Prinzip der „Tagessätze“
Im Strafrecht gibt es für Beleidigungen oder üble Nachrede keine festen Bußgelder. Ein Richter verhängt die Strafe in
Tagessätzen.
- Ein einziger Tagessatz entspricht genau Ihrem Netto-Monatseinkommen geteilt durch 30 (wer 3.000 Euro netto verdient, hat einen Tagessatz von 100 Euro).
- Für eine mittelschwere Beleidigung oder üble Nachrede verhängen Gerichte schnell 20 bis 40 Tagessätze.
- Die Folge: Sie zahlen allein als Strafe an den Staat im Handumdrehen 2.000 bis 4.000 Euro. Verdienen Sie mehr, steigt die Strafe automatisch an. Ab 90 Tagessätzen gilt man zudem als vorbestraft und erhält einen Eintrag im Führungszeugnis.
2. Das Zivilverfahren: Der teuerste Teil
Richtig existenzbedrohend wird es meistens erst nach dem Strafprozess, wenn das Opfer einen Zivilanwalt einschaltet, um finanzielle Ansprüche gegen Sie durchzusetzen:
- Unterlassungserklärung: Sie werden gezwungen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Das bedeutet: Wenn Sie die Behauptung oder Beleidigung jemals wiederholen, müssen Sie eine Vertragsstrafe zahlen – diese liegt im Regelfall bei 2.500 bis 5.000 Euro pro Verstoß.
- Schmerzensgeld: Bei schwerwiegenden Ehrverletzungen, Rufmord im Internet oder Mobbing am Arbeitsplatz sprechen Gerichte dem Opfer Schmerzensgeld zu. Die Beträge bewegen sich im Bereich von 500 Euro bis hin zu 10.000 Euro in extremen Fällen.
3. Die Verfahrens- und Anwaltskosten
Verlieren Sie den Prozess, müssen Sie für das gesamte Verfahren bezahlen:
- Die Gebühren des gegnerischen Anwalts.
- Die Kosten für Ihren eigenen Anwalt.
- Die Gerichtskosten.
- Bei Zivilprozessen richten sich diese Kosten nach dem sogenannten „Streitwert“. Bei Rufmord oder schwerer Beleidigung wird der Streitwert von Gerichten oft auf 5.000 bis 10.000 Euro festgesetzt. Die Anwalts- und Gerichtskosten belaufen sich dann allein auf mehrere tausend Euro, die Sie komplett bar bezahlen müssen.
Zahlt das nicht die Rechtsschutzversicherung?
Nein. Das ist der wichtigste Punkt: Fast alle Rechtsschutzversicherungen haben in ihren Bedingungen eine Klausel, die besagt, dass bei
Vorsatztaten kein Versicherungsschutz besteht. Da eine Beleidigung, eine Verleumdung oder üble Nachrede niemals „aus Versehen“, sondern immer vorsätzlich geschieht, verweigert die Versicherung die Kostenübernahme. Sie müssen jeden einzelnen Cent aus der eigenen Tasche zahlen.
Fazit
Wer im Streit die Beherrschung verliert oder online gezielt Gerüchte über andere streut, riskiert Gesamtkosten, die sich sehr schnell auf
5.000 bis weit über 10.000 Euro summieren können.
Schweigen oder eine sachliche, wenn auch harte Kritik an der Sache ist im Alltag immer die deutlich günstigere Variante