Marco

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Wie einige ja wissen, schreibe ich ja an meinem Seniorenhörspiel. Dieses spielt im zweiten Weltkrieg in Deutschland. Einer der Protagonisten ist ein 12-16 (4 Jahre Zeitfenster des Hörspiels) jähriger Junge,der in der HJ ist.

Was darf ich eigentlich von den damaligen "Naziprodukten" verwenden? Ich meine jetzt so etwas wie HJ-Lieder, den Hitlergruß etc.
Hierbei geht es natürlich nicht um die Verherrlichung, sondern als Stilmittel, Dokumentation und Emotionsträger.

Worauf muss geachtet werden? Darf ich eine Schulklasse ein altes HJ-Lied im Hörspiel singen lassen?

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
 

pio

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AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

in der Kunst (Film, Buch, Hörspiel usw.) dürfen solche Dinge verarbeitet werden. So ist es z.B. in einem Film über das dritte Reich (oder einem Film der im Dritten Reich spielt) erlaubt das Hakenkreuzsymbol zu zeigen, auf der neusten Platte einer Neofaschoband nicht ;-)

Es gibt immer wieder die Diskussion darüber ob z.B. Computer-Spiele Kunst sind und diese Symbole somit auch dort gezeigt werden dürfen....
 

Brandywine

Falko Diekmann
AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Das verwenden von verfassungsfeindlichen Symbolen (auch Liedern) ist eine Straftat.
Um auf Nummer Sicher zu gehen würde ich eine "Unbedenklichkeitsanfrage" einer zuständigen Staatsanwaltschaft stellen. Die prüfen dann wohl das Material und die Intention die hinter dem Werk steht. Das haben zumindest die Macher des Kurzfilms "Der Goldene Nazivampir von Absam 2" so gehandhabt. Während die an dem Film gearbeitet haben (Komödie wohl gemerkt) hat sich das hier zugetragen:

http://www.spiegel.de/politik/deuts...nazi-symbolen-zur-straftat-wird-a-440081.html
 

pio

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AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

mal etwas Offizielles von der Bundesprüfstelle... Link
 

pio

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AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Während die an dem Film gearbeitet haben (Komödie wohl gemerkt) hat sich das hier zugetragen:

http://www.spiegel.de/politik/deuts...nazi-symbolen-zur-straftat-wird-a-440081.html

Der Artikel ist nicht mehr aktuell.

Artikel aus Wikipedia:

"Am 29. September 2006 verurteilte das Landgericht Stuttgart einen Versandhändler der Firma Nix-Gut Records für den Versand von Waren, auf denen durchgestrichene oder von einer Faust zerschlagene Hakenkreuze zu sehen waren, nach § 86a Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB zu einer Geldstrafe von 3600 Euro. Es sei rechtswidrig, Aufdrucke auf T-Shirts, Postern, Anhängern oder ähnlichem zu verwenden, die sich offensichtlich bewusst gegen die auf ihnen dargestellte Symbolik aussprechen – unabhängig davon, unter welchem Slogan sie verfasst und beworben wurden (etwa „Nazis raus!“). Denn es handle sich bei § 86a StGB unstreitig um einen abstrakten Gefährdungstatbestand. Daher sei dessen objektive Erfüllung unabhängig von der subjektiven politischen Meinung des Verwenders. Zudem solle die Symbolik der NS-Zeit gänzlich aus der Öffentlichkeit verbannt werden.

Das Urteil stieß bei deutschen Strafrechtlern und Politikern vielfach auf Empörung und wurde auch im Bundestag debattiert. Das bewusste Eintreten gegen Rechtsextremismus sei zu fördern, nicht zu kriminalisieren. Auf eine parlamentarische Anfrage hin kündigte das Bundesministerium der Justiz eine Gesetzesänderung an, falls der Bundesgerichtshof Urteile gegen Träger antinazistischer Symbole bestätigen würde.[SUP][12][/SUP]
Dieser hatte das Verwenden von Abbildungen, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten, schon 1973 für nicht strafbar erklärt.[SUP][13][/SUP][SUP][14][/SUP] Die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte bei der Revisionsverhandlung vor dem 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes vom 8. März 2007 diese Auffassung.[SUP][15][/SUP] Am 15. März 2007 sprach der BGH den Versandhändler frei[SUP][16][/SUP], weil eine Hakenkreuzdarstellung, „deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt,“ dem Schutzzweck der Vorschrift ersichtlich nicht widerspreche und daher von § 86a StGB nicht erfasst werde.[SUP][17][/SUP]"
 

Brandywine

Falko Diekmann
AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Selbstverständlich ist der nicht aktuell, er ist von 2006 :rolleyes:
Ich sagte doch das trug sich zu als die Leute gerade an ihrem Film gearbeitet haben, daraufhin haben die sich abgesichert das ihnen nach einer Veröffentlichung nicht ähnliches passiert.
 

Marco

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AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Also ich habe jetzt Lieder gefunden, die als Volkslieder in der Nazizeit gesungen wurden und die ich in den 70'er Jahren gelernt habe.
Das wäre also kein Problem mehr. Aber was ist mit dem Ausruf "Heil Hitler"?
 

pio

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AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Alles klar. Aber ein Hinweis darauf, dass sich die Rechtslage mittlerweile geändert hat wäre sicher hilfreich gewesen. ;-))
 

Brandywine

Falko Diekmann
AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Die Rechtslage hat sich nicht geändert ;)

Soweit ich informiert bin ist dieses "Versandhaus" von der Geldstrafe freigesprochen worden weil sie durchgestrichene Hakenkreuz-Artikel verkauft haben und offensichtlich gegen die rechte Szene agiert haben. Das Hakenkreuz an sich ist weiterhin ein als Verfassungsfeindlich eingestuftes Symbol ebenso wie einschlägige "Songs" aus der Zeit.

Ich will ja nur sagen das das ein heißes Eisen (gerade in Deutschland) ist. Einfach sagen "is Kunst" reicht da nicht. Da muß man, glaube ich, einfach vorsichtig sein.
Ich bin kein Rechtsexperte (Haha ;)) aber son Unbedenklichkeitswisch von der Staatsanwaltschaft lässt einen sicher ruhiger schlafen wenn man so etwas produzieren möchte.

Abseits von der Hörspielsache finde ich es aber hoch interessant das bei Filmen von Übersee die Sachlage wieder eine andere ist :gruebel:
 

Marco

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AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Also wenn ich das richtig verstanden habe, soll ich das Skript vorher bei der Staatsanwaltschaft prüfen lassen?
Ich meine, ich benutze da Dinge, die damals halt gesagt wurden. Wenn ich jetzt beispielsweise kein "Heil Hitler" einbauen kann, was ja damals die übliche Begrüßung war, so verliert das Hörspiel an Qualität und Transparenz. Hinzu kommt, dass mit der "Begrüßung" eine kleine Anekdote verbunden ist.

Ich bin jetzt irgendwie etwas irritiert.
 

BigBear

Witzepräsident
AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Wie einige ja wissen, schreibe ich ja an meinem Seniorenhörspiel. Dieses spielt im zweiten Weltkrieg in Deutschland. Einer der Protagonisten ist ein 12-16 (4 Jahre Zeitfenster des Hörspiels) jähriger Junge,der in der HJ ist.

WOW ... Kompliment. Ich hatte ja mal dazu angeregt, zu dieser Thematik ein Hörspiel zu machen. Inwiefern soll das ein "Seniorenhörspiel" werden? Sind Senioren Deine Zielgruppe, oder wird das Hörspiel auch für jüngere Hörer geeignet sein?
 

Brandywine

Falko Diekmann
AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Ich bin kein Experte auf dem Gebiet. Wie du es handhabst bleibt letzlich dir überlassen.
Ich habe diesen Film als Beispiel heran gezogen. Das war ein Studenten-Low Budget-Kurzfilm. Die haben sich halt rechtlich abgesichert damit jeder denkbare Ärger von ihnen ferngehalten wird. Was passiert wäre wenn sie es nicht gemacht hätten weiß keiner. Vielleicht gar nichts. Oder etwas anderes.

Wie genau das mit dieser Unbedenklichkeitsdingens abläuft bzw. wer da konkret zuständig ist weiß ich freilich auch nicht. Bei den Filmemachern war es die Staatsanwaltschaft München, die scheidet hier wohl aus. Mach wie du meinst. Ich persönlich würde mich bei so einem Inhalt gerne vorab auf der sicheren Seite wissen.
 

Marco

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AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Ich bin kein Experte auf dem Gebiet. Wie du es handhabst bleibt letzlich dir überlassen.
Ich habe diesen Film als Beispiel heran gezogen. Das war ein Studenten-Low Budget-Kurzfilm. Die haben sich halt rechtlich abgesichert damit jeder denkbare Ärger von ihnen ferngehalten wird. Was passiert wäre wenn sie es nicht gemacht hätten weiß keiner. Vielleicht gar nichts. Oder etwas anderes.

Wie genau das mit dieser Unbedenklichkeitsdingens abläuft bzw. wer da konkret zuständig ist weiß ich freilich auch nicht. Bei den Filmemachern war es die Staatsanwaltschaft München, die scheidet hier wohl aus. Mach wie du meinst. Ich persönlich würde mich bei so einem Inhalt gerne vorab auf der sicheren Seite wissen.

Ich werde auf jeden Fall Deinen Rat beherzigen. Sischer is sischer.
Danke
 

pio

Autor, Audio Engineer (BA), Sprecher und Musiker
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AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

man sollte auch mal die Kirche im Dorf lassen. Der Kinderchor muß ja nicht gleich das Horst Wessel Lied singen.
Es gibt genug "zeitgenössische" Lieder die die Stimmung dieser Jahre sehr gut wiedergeben ohne verboten zu sein. Wie viele Lieder sind denn tatsächlich verboten???
Und ich wüsste nicht, dass es verboten ist "Heil Hitler" in einem Film oder Hörspiel zu sagen. Der "Hitlergruss" ist auf der Strasse verboten, in jedem thematisch an diese Zeit angelehnten Film ist dieser jedoch zu sehen.
Eine Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft käme für mich einer Zensur gleich. Kunst ist frei, Überprüfung von Kunst hatten wir mal.
Mein Tipp wäre sich auf informativer Ebene mit der Bundesprüfstelle in Verbindung zu setzen wenn du da Bedenken hast. Die sollten sich mit der Thematik (im Alltag) auskennen...
 

Brandywine

Falko Diekmann
AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Ach, ich wollte es eigentlich bleiben lassen...aber:

Es vorher von Leuten durchlesen zu lassen die es auf eine Strafrechtliche Relevanz prüfen hat nichts mit Zensur zu tun, finde ich.
Es ist ja nicht so das die überall ihre Nase drin haben. Bei dem speziellen Thema sollte man sich nur absichern. Mehr sach ich doch gar nicht :)

In dem BPjM-Dokument das du gepostet hast steht doch explizit drin das die Verwendung von Nazisymbolik in Filmen aus Übersee geduldet wird.
Das Prädikat "Wertvoll" wird quasi unterstellt. Innerländische Produktionen stehen wieder unter einem anderen Beurteilungskriterium und ich würde die Sensibilisierung die jetzt nach dieser Zwickauer-Zelle-Sache stattfindet nicht unterschätzen.
 

BigBear

Witzepräsident
AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Also, den Hitlergruss und das "Heil Hitler" und die Lieder von damals findet man ja auch in etlichen TV-Filmen. Aus dem Bauch heraus gesagt denke ich, dass es OK ist, das einzubauen, wenn man beabsichtigt, die Zeit von damals möglichst authentisch darzustellen, um hier ein Mahnmal zu setzen. Aber ich bin leider auch kein juristischer Experte. Vorsicht ist immer besser als Nachsicht, daher lieber nachfragen.
 

Marco

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AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

WOW ... Kompliment. Ich hatte ja mal dazu angeregt, zu dieser Thematik ein Hörspiel zu machen. Inwiefern soll das ein "Seniorenhörspiel" werden? Sind Senioren Deine Zielgruppe, oder wird das Hörspiel auch für jüngere Hörer geeignet sein?
Mit der Idee des Seniorenhörspiels geht es um Hörspiele, die die ältere Generation bedienen sollen. Dabei sind, so wie ich durch Interviews herausgefunden, eher die Hörspiele interessant, mit denen Gefühle, Erlebnisse und im besonderen der miterlebte Zeitgeist zu hören sind. Nach dem Motto: Damals war's.
Aber auch "leichtere Hörspiele" wie Liebesromane. Natürlich können alle Altersgruppen diese Hörspiele hören.

Das Hörspiel, an dem ich gerade schreibe, ist im roten Faden nach einer wahren Begebenheit. Einige Dinge sind etwas ausgeschmückt, andere hinzugedichtet. Es spiegelt das Denken der Menschen wieder, deren Sorgen etc. Was ich im besonderen herausschreiben möchte, ist, wie die Kinder über den Krieg gedacht haben, wie die Nazikultur sie im Denken über andere Menschen und Dinge beeinflusst hat.
Die alte Generation, also ab ca. 75 und älter, wird sich darin wiederfinden. Es wird aber auch für die jüngeren interessant werden.
 

pio

Autor, Audio Engineer (BA), Sprecher und Musiker
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AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Ach, ich wollte es eigentlich bleiben lassen...aber:

Es vorher von Leuten durchlesen zu lassen die es auf eine Strafrechtliche Relevanz prüfen hat nichts mit Zensur zu tun, finde ich.
Es ist ja nicht so das die überall ihre Nase drin haben. Bei dem speziellen Thema sollte man sich nur absichern. Mehr sach ich doch gar nicht :)

In dem BPjM-Dokument das du gepostet hast steht doch explizit drin das die Verwendung von Nazisymbolik in Filmen aus Übersee geduldet wird.
Das Prädikat "Wertvoll" wird quasi unterstellt. Innerländische Produktionen stehen wieder unter einem anderen Beurteilungskriterium und ich würde die Sensibilisierung die jetzt nach dieser Zwickauer-Zelle-Sache stattfindet nicht unterschätzen.

dann gehe ich mal mit gutem Beispiel voran und lass es bleiben ;-)

ist eine andere Diskussion.
 

Jeln Pueskas

Michael Gerdes
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AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Ich denke die Einwände von Brandy sind schon ganz gut. Ich glaube aber auch nicht, dass wenn deutlich wird, dass es nicht um die Verherrlichung nationalsozialistischer Inhalte geht, dass man das verbieten wird. Fragen kostet nichts. Schlimmer wird es, wenn hinterher zum Prozess kommt.

Viele Grüße.
 

Markus

Befahrener Ernutzer
AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Also, ich denke eine Unbedenklichkeitsanfrage ist sicher ein guter Weg. Das Script mitzuschicken ist sicher auch eine gute Idee. Wenn Du der Staatsanwaltschaft begreiflich machen kannst, dass es sich um eine Art Dokumentationshörspiel handelt, und nicht um eine Verherrlichung, glaube ich nicht dass die was dagegen haben könnten.
 
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