AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?
Während die an dem Film gearbeitet haben (Komödie wohl gemerkt) hat sich das hier zugetragen:
http://www.spiegel.de/politik/deuts...nazi-symbolen-zur-straftat-wird-a-440081.html
Der Artikel ist nicht mehr aktuell.
Artikel aus Wikipedia:
"Am 29. September 2006 verurteilte das
Landgericht Stuttgart einen Versandhändler der Firma
Nix-Gut Records für den Versand von Waren, auf denen durchgestrichene oder von einer Faust zerschlagene Hakenkreuze zu sehen waren, nach
§ 86a Abs. 1 Nr. 1 und 2,
§ 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB zu einer Geldstrafe von 3600 Euro. Es sei rechtswidrig, Aufdrucke auf T-Shirts, Postern, Anhängern oder ähnlichem zu verwenden, die sich offensichtlich bewusst gegen die auf ihnen dargestellte Symbolik aussprechen – unabhängig davon, unter welchem Slogan sie verfasst und beworben wurden (etwa „Nazis raus!“). Denn es handle sich bei
§ 86a StGB unstreitig um einen abstrakten Gefährdungstatbestand. Daher sei dessen objektive Erfüllung unabhängig von der subjektiven politischen Meinung des Verwenders. Zudem solle die Symbolik der NS-Zeit gänzlich aus der Öffentlichkeit verbannt werden.
Das Urteil stieß bei deutschen Strafrechtlern und Politikern vielfach auf Empörung und wurde auch im
Bundestag debattiert. Das bewusste Eintreten gegen Rechtsextremismus sei zu fördern, nicht zu kriminalisieren. Auf eine parlamentarische Anfrage hin kündigte das
Bundesministerium der Justiz eine Gesetzesänderung an, falls der
Bundesgerichtshof Urteile gegen Träger antinazistischer Symbole bestätigen würde.[SUP]
[12][/SUP]
Dieser hatte das Verwenden von Abbildungen, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten, schon 1973 für nicht strafbar erklärt.[SUP]
[13][/SUP][SUP]
[14][/SUP] Die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte bei der Revisionsverhandlung vor dem 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes vom 8. März 2007 diese Auffassung.[SUP]
[15][/SUP] Am 15. März 2007 sprach der BGH den Versandhändler frei[SUP]
[16][/SUP], weil eine Hakenkreuzdarstellung, „deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt,“ dem Schutzzweck der Vorschrift ersichtlich nicht widerspreche und daher von
§ 86a StGB nicht erfasst werde.[SUP]
[17][/SUP]"