Marco

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AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Ja, ich denke, so werde ich es auch machen.
Vielen Dank für Eure Beiträge
 

BigBear

Witzepräsident
AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Nur zur Info: am Mittwoch d. 11. Juli läuft im Ersten der Film "Berlin 36". Da sah man bereits in der Vorschau im Fernsehen den Hitlergruß inklusive "Heil Hitler".

Siehe auch im Trailer hier (bei Min. 0:56):

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Brandywine

Falko Diekmann
AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Die Öffentlich Rechtlichen verwenden auch GEMA-pflichtige Musik in ihren Beiträgen und Sendungen.
Das bedeutet nicht das ich das als Privatperson tun kann ohne mir vorher die nötigen Rechte gesichert zu haben.
 

pio

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AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Die Öffentlich Rechtlichen verwenden auch GEMA-pflichtige Musik in ihren Beiträgen und Sendungen.
Das bedeutet nicht das ich das als Privatperson tun kann ohne mir vorher die nötigen Rechte gesichert zu haben.

äh, Falko, ist das nicht sie Antwort auf einen anderen Beitrag? Irgendwie scheint es mir als wäre dein Beitrag die Antwort auf Beipackzettels Thema (GEMA freie Dönermusik)? :wink:
 

pintman

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AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Ich denke, Brandywine wollte darauf hinweisen, dass öffentlich rechtliche Sendeanstalten andere Rechte (und Pflichten) als Privatpersonen haben. So haben diese mit Presseausweisen z.B. auch Zugang zu Veranstaltungen, in die der Nicht-Journalist nicht darf. Deshalb ist es schwer, eigenes Handeln auf privater Ebene mit dem gleichen Handeln von Sendeanstalten zu legitimieren.
 

Marco

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AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

So..nun macht euch mal keine Platte weiter. Dennis und ich haben gestern auch noch einmal im Teamspeak darüber gesprochen.
Also wenn das Skript fertig ist, dann werde ich mir, von wo auch immer, ein Unbedenklichkeitsbescheinigung einholen. Falls es nämlich doch irgendwelche anstößigen Stellen im Skript und/oder auch später im Hörspiel geben sollte, dann kann es sogar bis zum Schließen des Forums,bzw. der gesamten Seite kommen. Auch wenn es nur vorübergehend sein sollte, wäre es möglicherweise tödlich für die Seite.
Das will natürlich keiner und ich schon gar nicht.
Also wird das fertige Skript, nachdem der Lektor es freigegeben hat und die Admins es unter Vorbehalt einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von hoher Stelle, dem, was weiß ich,Justizministerium, Abteilung Nationalsozialismus, oder so, eingereicht.
Und erst wenn alles ok ist, geht es an die Produktion.

Hiermit erübrigen sich alle Fragen ob man wie was sagen kann, bzw zu hören bekommt.
Ich denke man könnte diesen Threat dann schließen,oder?
 

Nero

Anne
AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Warum immer gleich zu machen? Vll hat später jemand eine ähnliche Frage und muss nicht gleich einen neuen Thread aufmachen ^^

Aber ich drück dir schonmal alle Daumen, dass das klappt. Bin nämlich schon echt gespannt auf das Hörspiel.
 

Marco

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AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Naja, vielleicht macht es ja Sinn, wenn es von den Admins im Vorhinein (Vorherein?) festgesetzt wird, dass, wenn es sich um Skripte,Hörspiele oder um was auch immer es sich handelt, die sich in der Zeit des Nationalsozialismus spielen, eine Unbedenklichkeit mit beigefügt werden muss.

Dieser Hinweis gehört dann auf die Seite mit den Tutorials: [h=2]Hörspiel-Grundlagen: Das Skript[/h]
 

pio

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AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Naja, vielleicht macht es ja Sinn, wenn es von den Admins im Vorhinein (Vorherein?) festgesetzt wird, dass, wenn es sich um Skripte,Hörspiele oder um was auch immer es sich handelt, die sich in der Zeit des Nationalsozialismus spielen, eine Unbedenklichkeit mit beigefügt werden muss.

Dieser Hinweis gehört dann auf die Seite mit den Tutorials: Hörspiel-Grundlagen: Das Skript



um mal ein Zitat zu bemühen..."ich glaub es hackt!":mad:
 

pio

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AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Beispiel: Zwei Männer sitzen im Wald. Es ist der 13.04.1939. Die Beiden (Ewald und Kurt) reden über Eierkuchen. Es entsteht ein humorvolles, aber auch tief schürfendes Gespräch über die Dauer von 60 Minuten. Das Ganze als Hörspiel.....Unbedenklichkeitsbescheinigung?

zweites Beispiel: Du reichst das Script wo ein? Bei der (welcher?) Staatsanwaltschaft? Der eine Staatsanwalt gibt dir einen Persilschein, der Andere nicht (weil alles Auslegungssache). Was nun?

Wenn man auf Nummer sicher gehen will gibt es die FSK. Die Prüfen auch Hörspiele. Dann bekommt man eine FSK Freigabe (bzw. SPIO, dann ist allerdings Essig mit Öffentlicher Aufführung) und ist auf der Sicheren Seite.
Sollten "Probleme" bezüglich der fDGO auftauchen wird die FSK dazu Stellung nehmen.
 

Noir

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AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Und eine FSK-Prüfung kostet, wenn ich mich nicht irre, auch ne Menge Asche.
 

pio

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AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

ja stimmt FSK ist nicht billig.

Aber prüft die Bundesprüfstelle auf Antrag eines Einzelnen z.B. ein Hörspiel?

Ist es nicht eher so, dass es überhaupt keine verpflichtende Alterskennzeichnung für Hörspiele gibt?
So gibt es diese ja auch nicht für Bücher, Hörbücher und Musik...oder täusche ich mich da?

EDIT: Hab das mal nachgeschaut..(Quelle http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Jugendmedienschutz/indizierungsverfahren,did=32572.html )

"Antrags- und Anregungsberechtigte

Ein Verfahren der Bundesprüfstelle kann auf zwei Wegen zustande kommen: Durch den Antrag einer Stelle, die vom Gesetz dazu besonders ermächtigt worden ist und durch die Anregung einer Behörde bzw. eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe.
Während ein Antrag die Bundesprüfstelle dazu verpflichtet, ein Prüfverfahren durchzuführen, ist dies bei der Anregung nicht zwingend der Fall: Hier hat die Bundesprüfstelle einen Ermessensspielraum - sie kann also tätig werden, wenn sie das im Interesse des Jugendschutzes für geboten hält, sie muss es aber nicht in jedem Fall.

Eine besondere Antragsberechtigung besitzen in Deutschland rund 800 Stellen. Sie erstreckt sich auf die Obersten Jugendbehörden der Länder, die Landesjugendämter, die Jugendämter, die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz (Kommission für Jugendmedienschutz, KJM) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Das neu geschaffene Recht zur Anregung haben dagegen alle Behörden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Die Zahl der Anregungsberechtigten umfasst mehrere hunderttausend Stellen.
Kontakthinweise
Privatpersonen, denen ein Medium jugendgefährdend erscheint, können selbst keinen Antrag und keine Anregung zur Indizierung an die Bundesprüfstelle richten. Wenden Sie sich bitte deshalb zunächst an Ihr örtliches Jugendamt. Alle Jugendämter sind antragsberechtigt. Die Jugendämter können Ihnen auch die Anschriften der Anregungsberechtigten in Ihrer Nähe benennen, zu denen neben allen Behörden die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gehören.
"
 

Wolfram Damerius

www.playtaste.de
AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Genau. Die Bundesprüfstelle macht das. Nicht die FSK.
AudioCD sind auch nicht Kennzeichnungspflichtig.

Überhaupt ist die Altersfreigabe bei dieser Fragestellung eher irrelevant.
 

pio

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AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Was macht die Bundesprüfstelle? Die Prüfen keine Hörspiele im Vorfeld.

Für die Fragestellung relevant ist aber Artikel 5 des Grundgesetzes.
[h=1]Art 5[/h] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
 

Wolfram Damerius

www.playtaste.de
AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Was macht die Bundesprüfstelle? Die Prüfen keine Hörspiele im Vorfeld.

Nee, natürlich nicht im Vorfeld. Du hast es doch selber geschrieben. Die prüfen nur auf Antrag. Steht doch in deinem Text.

Und zu deinem Gesetzes-Text: Da steht ja auch klar drin das es Einschränkungen in der künstlerischen Freiheit gibt wenn da irgendwas gegen geltendes Recht verstößt.

Von daher ist es nicht verkehrt sich abzusichern bzw. sich zu informieren.
 

pio

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AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

klar soweit ;-) aber wie und wo? Selbst die SPIO welche Filme auf strafrechtliche Unbedenklichkeit prüft prüft eben nur Filme. Und das auch erst im Nachhinein.

So wie sich mir die Lage aktuell darstellt kann man sich allenfalls eine Einschätzung von jemandem der sich hoffentlich auskennt einholen.
 

Wolfram Damerius

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AW: Was darf ich im Hörspiel benutzen?

Genau. Was wirklich verbindliches wird es im Vorfeld wohl nicht geben.
 
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