Ringelnatter

Mitglied
Hallo,

ich habe gelesen, dass das Urheberecht siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers erlischt. Wenn ich nun eine soche MIDI-Melodie runterlade (z.B "Die Moldau") und diese dann noch etwas abändere und mit verschiedenen VST-Plugins bearbeite, besitze ich dann die Rechte daran? Und woher weiß ich, ob eine Melodie nicht von einem anderen Künstler übernommen wurde und dass er jetzt die Rechte an dieser besitzt?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
 

Dennis Künstner

Administrator
Teammitglied
AW: Urheberechte an modifizierten MIDI-Melodien

Da könnte es evtl. mehrere Probleme geben. Auch nach den 70 Jahren, sollte man sich sicherheitshalber informieren ob die Rechte nicht vielleicht doch im Besitz von Erben oder Lizenzhaltern oder Anderen sind (generell gemeint, nicht nur auf dein Beispiel bezogen, um z.B. sicher zu gehen, dass der Autor diese nicht abgetreten hat und man es nicht weiß). Dann sind MIDI Melodien ähnlich wie Übsetzungen von Büchern, die rechtefrei sind. Da gilt nämlich zu beachten: Es gibt immer einen Übersetzer bzw. in deinem Fall dann auch einen Künstler der genau diese MIDI Melodie eingespielt hat, dann wird es wieder schwieriger, weil da dann natürlich wieder neues Recht greift. Am sichersten ist man, wenn man ein Stück findet das unter CC Lizenz steht und Bearbeitung zulässt oder man das Stück neu einspielt.

Also auf deine erste Frage, besitzt du dann die Rechte daran?
In deinem Beispiel nein, im Gegenteil sogar. Du kannst ja nicht das eingespielte MIDI von Hans Meier von 1998 nehmen, ein Instrument hinzufügen und dann sagen das es dein Werk ist, obwohl es ja jemand anderes eingespielt hat (oder der Musiker Hans Meier hat solche Sonderrechte eingeräumt, dass dies in einem besonderen Fall möglich ist). Dein Werk wäre es, wenn du es komplett selbst produziert hast (es sei denn es greift wieder ein Abkommen/Vertrag mit Hans Meier) - dann könntest du es auch verkaufen. Es besteht z.B. auch die Möglichkeit mit der CC-Lizenz zu arbeiten. Wenn du dann ein Stück findest das eine Bearbeitung zulässt, kannst du natürlich das als Grundlage für eine weitere Produktion nehmen, allerdings müsstest du das Stück dann auch wieder unter der CC Lizenz zur Verfügung stellen (und den ehemaligen Autor namentlich nennen)

Zur zweiten Frage, ob ein anderer Künstler dann die Rechte hat, wenn er die Grundmusik übernommen hat, bin ich mir nicht ganz sicher. Also wenn du die Noten eines klassischen Original-Stückes übernimmst (keine abgeänderte Version wo jemand wieder Rechte dran besitzt), gibt es gar kein Problem. Wenn z.B. aber Künstler XY ein Stück von Mozart verändert hat, in dem er alle 10 Sekunden ein Gitarrenriff unterlegt mit einem Schlag auf das Schlagzug spielt und du möchtest genau diese Version "covern", dann könnte es glaube ich wieder rechtliche Probleme geben.

Dann gibt es auch noch einmal Unterschiede zwischen dem deutschen Urheberrecht und länderspezifischen im Ausland. Ich glaube z.B. das das amerikanische Public Domain (Verzicht als Urheber) hier in Deutschland laut Gesetz gar nicht möglich ist.

Ich übernehme jetzt aber auch keine Garantie das das hier alles richtig ist was ich geschrieben habe, dafür ist das Urheberrecht leider eine schwierige Sache, mit der man sich genau befassen muss. Wenn hiervon etwas nicht stimmt, möge man mich bitte korrigieren :).
 

Ohrenblicker

Vollaudiot
AW: Urheberechte an modifizierten MIDI-Melodien

Hmm, also, wenn's um Klassik geht (wie jetzt in deinem Beispiel mit der Moldau), dann sehe ich das unproblematisch. Friedrich Smetana hat 1884 seinen letzten Atemzug getan, seine Werke sind heute rechtefrei. Das gilt natürlich nur für die Originalkompositionen. Bezüglich des Urheberrechts bist du da auf der sicheren Seite.

Wenn jemand das Stück als MIDI-Version einspielt, dann müsste er daran Leistungsschutzrechte besitzen. Wie weit die bei MIDI-Dateien greifen, die ja nur Steuerdateien enthalten und keine Musikaufnahme, weiß ich nicht. Wenn du das aber veränderst, dann muss er es dir ohnehin erst mal nachweisen, dass das von ihm stammt. Wenn du da was komplett Neues draus machst (z.B. einen Dance-Track), dann ist es absolut unproblematisch, aber dann kann man's gleich auch selbst einspielen.

Wenn du nur mit VST-PlugIns drüber gehst, besitzt du sicher noch keine eigenen Rechte daran. Erst wenn du was an der Komposition veränderst, dann zählt es als Bearbeitung.


So weit mein Wissensstand, der keinen Anspruch auf Richtigkeit beeinhaltet und keine Rechtsberatung darstellt.
 

Ringelnatter

Mitglied
AW: Urheberechte an modifizierten MIDI-Melodien

Danke ersteinmal für eure Antworten.
Wenn ich jetzt beispielsweise diese MIDI-Melodie von "Die Moldau" (http://www.flutetunes.com/tunes/smetana-ma-vlast-vltava.mid) herunterlade und abändere, kann man mir eigentlich niemand nachweisen, wie Ohrenblicker bereits gesagt hat, dass die Melodie von dem Ersteller dieser MIDI stammt.

@Dennis Künstner
Wo finde ich denn heraus, ob die Rechte von einem Stück noch jemand anders besitzt? Muss ich mich da an die GEMA wenden?
 

Ohrenblicker

Vollaudiot
AW: Urheberechte an modifizierten MIDI-Melodien

Wenn ich jetzt beispielsweise diese MIDI-Melodie von "Die Moldau" (http://www.flutetunes.com/tunes/smetana-ma-vlast-vltava.mid) herunterlade und abändere, kann man mir eigentlich niemand nachweisen, wie Ohrenblicker bereits gesagt hat, dass die Melodie von dem Ersteller dieser MIDI stammt.

Das Ding dürfte sowieso kein Problem sein. Da ist ja einfach nur die Melodie stur im Takt reingekloppt. Das kann ja jeder Klavierschüler nach der dritten Stunde. Glaube nicht, dass man da mit Leistungsschutzrechten kommen kann. ;)

(Wie gesagt, die Komposition ist ohnehin rechtefrei.)
 

Ringelnatter

Mitglied
AW: Urheberechte an modifizierten MIDI-Melodien

Wie finde ich eigentlich am besten heraus, ob kein andere bereits das Recht für so ein Stück besitzt und wie wird so etwas eigentlich beispielsweise in Credits angegeben, wenn man ein Stück verwendet, dessen Urheber schon seit 70 Jahren nicht mehr lebt? So:

Max Mustermann -Die Moldau- (?)

Ich bedanke mich schon einmal für eure Hilfe.
 
AW: Urheberechte an modifizierten MIDI-Melodien

Da du die Quelle jetzt öffentlich gemacht hast, hat es sich somit fast schon erledigt... :D

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Du dürftest den Inhalt also nicht manipulieren!
Ich finde, man kann dich hier auch nicht in deinem Bestreben öffentlich unterstützen, weil man sich hier sonst angreifbar machen würde.
Also würde ich dir auch nicht empfehlen sämtliche Notenabstände per Midi-Shuffel minimal zu verwursten! :polizei::D
Aber sage mal hast du was kommerzielles vor?
 

reduktor

Krachmacher
AW: Urheberechte an modifizierten MIDI-Melodien

Also eigentlich ist die Sachlage hier doch klar.
Die Komposition ist frei. Das heißt Du darfst das Stück verwenden.

Aber wenn Du ein MIDI-file oder eine Aufnahme von dieser Komposition verwenden willst sieht das anders aus, denn beides ist von jemandem erstellt worden und dieser hat dann die Rechte daran.

Also am besten die MIDI-Datei selbst erstellen. Wenn Du nicht in der Lage bist sie selbst einzuspielen such Dir jemanden der es kann oder such Dir eine Software mit der Du sie "malen" kannst.
 

Ringelnatter

Mitglied
AW: Urheberechte an modifizierten MIDI-Melodien

Das mit den MIDI-Files, die andere Personen erstellt haben, lasse ich dann lieber. Ich habe gestern Abend noch einmal versucht einige Lieder (darunter "Die Moldau", "Partisanen vom Amur" und das irische Volkslied "Oró Sé do Bheath Abhaile") , von denen ich ausgehe, dass sie frei nutzbar sind (wo ich mir jedoch nicht sicher bin) in dem MIDI-Editor von dem Magix Music Maker "zu malen". Das "Malen" hat zwar einige Zeit in Anspruch genommen, doch auch wenn diese Melodien in einigen Bereichen ein wenig anders klingen als die Originale, bin ich trotzdem zufrieden.
 
Zuletzt bearbeitet:

reduktor

Krachmacher
AW: Urheberechte an modifizierten MIDI-Melodien

70 Jahre nach dem Tod des Urhebers kannst Du die Kompositionen selber einspielen und die resultierenden Aufnahmen nutzen.
Vorsicht gilt dann aber immer noch bei von anderen erstellten Aufnahmen, Notenblättern, MIDI-files, etc. da sie ja nicht direkt vom Komponisten kommen und dementsprechend andere Urheber haben.

Deine "gemalten" MIDI-Files darf jetzt auch keiner verwenden ohne Dich zu fragen.
 
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