AW: Urheberechte an modifizierten MIDI-Melodien
Da könnte es evtl. mehrere Probleme geben. Auch nach den 70 Jahren, sollte man sich sicherheitshalber informieren ob die Rechte nicht vielleicht doch im Besitz von Erben oder Lizenzhaltern oder Anderen sind (generell gemeint, nicht nur auf dein Beispiel bezogen, um z.B. sicher zu gehen, dass der Autor diese nicht abgetreten hat und man es nicht weiß). Dann sind MIDI Melodien ähnlich wie Übsetzungen von Büchern, die rechtefrei sind. Da gilt nämlich zu beachten: Es gibt immer einen Übersetzer bzw. in deinem Fall dann auch einen Künstler der genau diese MIDI Melodie eingespielt hat, dann wird es wieder schwieriger, weil da dann natürlich wieder neues Recht greift. Am sichersten ist man, wenn man ein Stück findet das unter CC Lizenz steht und Bearbeitung zulässt oder man das Stück neu einspielt.
Also auf deine erste Frage, besitzt du dann die Rechte daran?
In deinem Beispiel nein, im Gegenteil sogar. Du kannst ja nicht das eingespielte MIDI von Hans Meier von 1998 nehmen, ein Instrument hinzufügen und dann sagen das es dein Werk ist, obwohl es ja jemand anderes eingespielt hat (oder der Musiker Hans Meier hat solche Sonderrechte eingeräumt, dass dies in einem besonderen Fall möglich ist). Dein Werk wäre es, wenn du es komplett selbst produziert hast (es sei denn es greift wieder ein Abkommen/Vertrag mit Hans Meier) - dann könntest du es auch verkaufen. Es besteht z.B. auch die Möglichkeit mit der CC-Lizenz zu arbeiten. Wenn du dann ein Stück findest das eine Bearbeitung zulässt, kannst du natürlich das als Grundlage für eine weitere Produktion nehmen, allerdings müsstest du das Stück dann auch wieder unter der CC Lizenz zur Verfügung stellen (und den ehemaligen Autor namentlich nennen)
Zur zweiten Frage, ob ein anderer Künstler dann die Rechte hat, wenn er die Grundmusik übernommen hat, bin ich mir nicht ganz sicher. Also wenn du die Noten eines klassischen Original-Stückes übernimmst (keine abgeänderte Version wo jemand wieder Rechte dran besitzt), gibt es gar kein Problem. Wenn z.B. aber Künstler XY ein Stück von Mozart verändert hat, in dem er alle 10 Sekunden ein Gitarrenriff unterlegt mit einem Schlag auf das Schlagzug spielt und du möchtest genau diese Version "covern", dann könnte es glaube ich wieder rechtliche Probleme geben.
Dann gibt es auch noch einmal Unterschiede zwischen dem deutschen Urheberrecht und länderspezifischen im Ausland. Ich glaube z.B. das das amerikanische Public Domain (Verzicht als Urheber) hier in Deutschland laut Gesetz gar nicht möglich ist.
Ich übernehme jetzt aber auch keine Garantie das das hier alles richtig ist was ich geschrieben habe, dafür ist das Urheberrecht leider eine schwierige Sache, mit der man sich genau befassen muss. Wenn hiervon etwas nicht stimmt, möge man mich bitte korrigieren

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