Dorsch Nilson

aka Beipackzettel
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AW: Abmahnung für fremdes Foto auf Facebook

Kinder können schon eine sehr nervenaufreibende Sache sein, vor allem wenn diese Kinder neue juristische Räume sind die noch erwachsen werden müssen.
 

swissbits

Robert J. H.
AW: Abmahnung für fremdes Foto auf Facebook

Was ich noch nie so richtig begriffen habe, ist die Tatsache, dass die Schutzfristen so unglaublich lang sein müssen. Angenommen, einer schriebe haeute einen epochalen Roman im zarten Alter von 18 Jahren. Der gute Kerl hat Glück und wird dank der steigenden Lebenserwartung 130 Jahre alt. Wenn wir sein Werk in diesem Forum in ein Hörspiel umsetzen wollen (ohne etwas an die Urururur-Enkel zahlen zu wollen, die noch nie was von ihm gehört haben))müssen wir uns bis zum 1. Januar 2195 gedulden.
Noch viel lächerlicher ist die Schutzfrist für Software. Wenn ihr also mal am Windows 3.1 herumfummeln wollt, müsst ihr warten bis der letzte Entwickler des OS gestorben ist, und dann noch 50 Jahre draufpacken.

Wenn jemand von euch der Meinung ist, man knnte doch mal Peter Pan als Hörspiel umsetzen, dann kommt der böse Buzzer und wirft euch aus dem Spiel. Das Urheberrecht wird in diesem speziellen Fall nämlich nie aufgehoben, weil die englische Regierung das so beschlossen hat (Die Einnahmen kommen einem Kinder-Fonds zugute).

Hitchcock hat für die Wahrung seiner Rechte an fünf seiner besten Filme eine ziemlich radikale Methode gewählt. Für etwa 25 Jahre durften sie nicht mehr gezeigt werden, zudem wurden alle ausländischen Synchronisations-Spuren vernichtet. Einzig für das Fenster zum Hof ist die Original-Spur der deutschen Fassung wieder aufgetaucht. Für einen Sprecher muss das recht frustrierend sein...
 

michelsausb

Laphroaig forever!!!
AW: Abmahnung für fremdes Foto auf Facebook

Ha! Genau! Genau was ich die ganze Zeit sage! Eine kleine Internetgebür, die Urheber bekommen ihren rechtmäßigen Zaster und die User können das Internet ganz legal nutzen wie es ihnen passt.
Stopf dir schonmal die Ohren zu: der Aufschrei des Volkes bei Erhöhung der GEZ-Gebühren wird verheerend sein :)
 

Noir

Mitglied
AW: Abmahnung für fremdes Foto auf Facebook

Wenn man GENAU auflistet was der Einzelne dann wirklich tun DARF und was NICHT, dann würde das Volk wohl nicht ganz so laut brüllen. Es ist ja auch deshalb oft so "wütend", weil man einfach vor einer grauen Wand aus Unklarheit steht und es Aufklärung nur gibt, wenn man GENAU nach einem BESTIMMTEN Fall fragt :D Et ist zum Mäuse melken.
 

joe adder

Karsten Sommer
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AW: Abmahnung für fremdes Foto auf Facebook

Was ich noch nie so richtig begriffen habe, ist die Tatsache, dass die Schutzfristen so unglaublich lang sein müssen. Angenommen, einer schriebe haeute einen epochalen Roman im zarten Alter von 18 Jahren. Der gute Kerl hat Glück und wird dank der steigenden Lebenserwartung 130 Jahre alt. Wenn wir sein Werk in diesem Forum in ein Hörspiel umsetzen wollen (ohne etwas an die Urururur-Enkel zahlen zu wollen, die noch nie was von ihm gehört haben))müssen wir uns bis zum 1. Januar 2195 gedulden.
Noch viel lächerlicher ist die Schutzfrist für Software. Wenn ihr also mal am Windows 3.1 herumfummeln wollt, müsst ihr warten bis der letzte Entwickler des OS gestorben ist, und dann noch 50 Jahre draufpacken.

Wenn jemand von euch der Meinung ist, man knnte doch mal Peter Pan als Hörspiel umsetzen, dann kommt der böse Buzzer und wirft euch aus dem Spiel. Das Urheberrecht wird in diesem speziellen Fall nämlich nie aufgehoben, weil die englische Regierung das so beschlossen hat (Die Einnahmen kommen einem Kinder-Fonds zugute).

Hitchcock hat für die Wahrung seiner Rechte an fünf seiner besten Filme eine ziemlich radikale Methode gewählt. Für etwa 25 Jahre durften sie nicht mehr gezeigt werden, zudem wurden alle ausländischen Synchronisations-Spuren vernichtet. Einzig für das Fenster zum Hof ist die Original-Spur der deutschen Fassung wieder aufgetaucht. Für einen Sprecher muss das recht frustrierend sein...

Nur weil etwas verfuegbar ist, ist es nicht gleichbedeutend, dass ich es haben, nutzen, veraendern, durch den Kakao ziehen oder sonstwas darf. ;)
Wenn ich meinen Plunder fuer den Sperrmuell vor meinem Grundstueck ablege, damit es die Muellabfuhr abholt, erklaere ich mich nicht grundsatzlich damit einverstanden, dass du darin rumwuehlst und dir "die Rosinen rauspickst".
Gleichwohl finde ich es absurd, pauschal Wiederverwehrter von Bildern abzumahnen. Das Re-Posten eines Bildes oder Links erfolgt ja meist in Anerkennung des Vorhergegangenen. Da sehe ich eher eine Problematik, wenn im Fall von z.B. eines aufsteigenden Hoerspiellabels bewusst und gewollt Elemente von anderen Bildern herauskopiert, veraendert und fuer den eigenen kommerziellen Nutzen gebraucht werden.
Noch absurder ist in diesem Fall die Abmahnung von Fremdpostings auf deiner Wall. Waere ja genauso, wenn ein "Graffiti-Kuenstler" ein anderes Bild auf deine Hauswand schmiert und du ein Schreiben bekommst, dass diese unerlaubte Weiterverbreitung eine Abmahnung nach sich zieht.
vogel.gif

Allerdings sollte man sich, bei Facebook ist das wahrscheinlich anders, darueber im Klaren sein, dass man nicht grundsaetzlich davon ausgehen kann, dass nur weil jemand etwas veroeffentlicht hat, dass dieses durch jedermann weiterverbreitet werden darf. Facebook funktioniert auf der Basis der Weiterverbreitung, dennoch sollte man auch damit vorsichtig sein, denn man will ja nicht jeden Firlefanz von irgendwem auf seiner Wall gepostet bekommen. ;)
 
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pio

Autor, Audio Engineer (BA), Sprecher und Musiker
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Was ich noch nie so richtig begriffen habe, ist die Tatsache, dass die Schutzfristen so unglaublich lang sein müssen. Angenommen, einer schriebe haeute einen epochalen Roman im zarten Alter von 18 Jahren. Der gute Kerl hat Glück und wird dank der steigenden Lebenserwartung 130 Jahre alt. Wenn wir sein Werk in diesem Forum in ein Hörspiel umsetzen wollen (ohne etwas an die Urururur-Enkel zahlen zu wollen, die noch nie was von ihm gehört haben))müssen wir uns bis zum 1. Januar 2195 gedulden.
Noch viel lächerlicher ist die Schutzfrist für Software. Wenn ihr also mal am Windows 3.1 herumfummeln wollt, müsst ihr warten bis der letzte Entwickler des OS gestorben ist, und dann noch 50 Jahre draufpacken.

Wenn jemand von euch der Meinung ist, man knnte doch mal Peter Pan als Hörspiel umsetzen, dann kommt der böse Buzzer und wirft euch aus dem Spiel. Das Urheberrecht wird in diesem speziellen Fall nämlich nie aufgehoben, weil die englische Regierung das so beschlossen hat (Die Einnahmen kommen einem Kinder-Fonds zugute).

Hitchcock hat für die Wahrung seiner Rechte an fünf seiner besten Filme eine ziemlich radikale Methode gewählt. Für etwa 25 Jahre durften sie nicht mehr gezeigt werden, zudem wurden alle ausländischen Synchronisations-Spuren vernichtet. Einzig für das Fenster zum Hof ist die Original-Spur der deutschen Fassung wieder aufgetaucht. Für einen Sprecher muss das recht frustrierend sein...

Mal ein Denkanstoss.........also ganz so lächerlich finde ich die Schutzfristen nicht. Es gibt ja Menschen die von ihre kreativen Arbeit leben. Und so wie du ein Haus (das du vieleicht zu deinen Lebzeiten gebaut hast) kannst du ja deine geistigen Werke vererben.

Beispiel: Wenn du ein Haus baust und vererbst es nach deinem Tode weiter (mit dem Grundstück) würde niemand auf die Idee kommen zu sagen "nach 70 Jahren ist das Haus allegmeingut, jetzt ist das Haus für Jederman frei".
Dann schreinen alle Enteignung. Selbst wenn das Haus den Weg allen Irdischen geht, das Grundstück bleibt. Das kann den Erben keinen nehmen, warum auch.

Bei Imateriellen Dingen wie z.B. einer Symphonie ist das anders. Mal ganz logisch gefragt...warum?

Kulturelle Verantwortung? Bei Patenten sagt der Gesetzgeber das nach Ablauf einer berstimmten Frist z.B. ein Arzneimittel frei von Patentrechten sein soll um so der Allgemeinheit dienlich zu sein. Macht Sinn, oder?

Es gilt also immer mehrere Positionen abzuwägen. Die des Erfinders, Erbauers, Komponisten wie auch immer und der des Menschen der die Arbeit eines anderen kostenlos nutzen will.
Auf die unterste Ebene herunter gebrochen ist es das....ich will etwas benutzen was sich ein anderer ausgedacht hat (oder Fotografiert hat wie auch immer).

Nun bin ich kein Freund von ewigen Verlängerungen von Schutzrechten (das Disney es geschafft hat dies durchzusetzen erschrekt mich sogar) aber die aufkommende Selbstverständlichkeit mit der Nutzungsrecht auf das geistige bzw. materielle Eigentium anderer gefordert wird erschrekt mich schon etwas.

Aber eines sollte man sich dabei noch einmal in Erinnerung rufen...Niemand verbietet einem Peter Pan als Hörspiel umzusetzen...nur die weltweite Verbreitung (www) ist kritisch!
Und wenn das Hörspiel von Peter Pan total scheiße wird kann ich das sogar verstehen. ;-)))
 

joe adder

Karsten Sommer
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Mal ein Denkanstoss.........also ganz so lächerlich finde ich die Schutzfristen nicht. Es gibt ja Menschen die von ihre kreativen Arbeit leben. Und so wie du ein Haus (das du vieleicht zu deinen Lebzeiten gebaut hast) kannst du ja deine geistigen Werke vererben.

Beispiel: Wenn du ein Haus baust und vererbst es nach deinem Tode weiter (mit dem Grundstück) würde niemand auf die Idee kommen zu sagen "nach 70 Jahren ist das Haus allegmeingut, jetzt ist das Haus für Jederman frei".
Dann schreinen alle Enteignung. Selbst wenn das Haus den Weg allen Irdischen geht, das Grundstück bleibt. Das kann den Erben keinen nehmen, warum auch.

Bei Imateriellen Dingen wie z.B. einer Symphonie ist das anders. Mal ganz logisch gefragt...warum?

Kulturelle Verantwortung? Bei Patenten sagt der Gesetzgeber das nach Ablauf einer berstimmten Frist z.B. ein Arzneimittel frei von Patentrechten sein soll um so der Allgemeinheit dienlich zu sein. Macht Sinn, oder?

Es gilt also immer mehrere Positionen abzuwägen. Die des Erfinders, Erbauers, Komponisten wie auch immer und der des Menschen der die Arbeit eines anderen kostenlos nutzen will.
Auf die unterste Ebene herunter gebrochen ist es das....ich will etwas benutzen was sich ein anderer ausgedacht hat (oder Fotografiert hat wie auch immer).

Nun bin ich kein Freund von ewigen Verlängerungen von Schutzrechten (das Disney es geschafft hat dies durchzusetzen erschrekt mich sogar) aber die aufkommende Selbstverständlichkeit mit der Nutzungsrecht auf das geistige bzw. materielle Eigentium anderer gefordert wird erschrekt mich schon etwas.

Aber eines sollte man sich dabei noch einmal in Erinnerung rufen...Niemand verbietet einem Peter Pan als Hörspiel umzusetzen...nur die weltweite Verbreitung (www) ist kritisch!
Und wenn das Hörspiel von Peter Pan total scheiße wird kann ich das sogar verstehen. ;-)))
Schoen geschrieben, pio! :i-m_so_happy:
 

swissbits

Robert J. H.
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@Pio
Ich bin in keinster
Weise gegen Schutzfristen. Das Ärgerliche ist doch, dass auf globaler Ebene keine Vereinheitlichung erreicht werden kann. Die Berner Konvention sieht eine Schutzfrist von min. 50 Jahren vor. Für ein Land bedeutet dies, dass es seine Frist nach oben wählen kann, wie es will und, wenn es den Vertrag nicht unterschreibt, nach unten ebenso. Man kann darüber streiten, ob die 100 Jahre Regel-Schutzfrist in Mexico die für die globale Verbreitung des landeseigenen Kulturguts zuträglich ist. Was einen Menschen im Sudan jedoch nicht daran hindert einen mexikanischen Gegenwartsroman zu kaufen, umzuschreiben und José gegen Ibrahim auszutauschen.
So ging es auch ACD, als alle neuen Holmes-Geschichten in Amerika – legal – kopiert wurden und in Dutzenden (neu gegründeten) Verlagen herausgegeben wurden.

Das geistige Eigentum sohlte
man nicht unbedingt mit der Weitergabe weltlichen Besitzes vergleichen. Gott sei Dank haben wir in Punkto Kreativer Entfaltung (zumindest bei uns) noch etwas mehr Freiheit, als bei Haus- und Grundstücksangelegenheiten.

Ein paar Beispiele aus der Schweiz:

Du hast eine Bauparzelle geerbt. Wenn Du innerhalb von 15 Jahren nicht baust, kann es sein, dass dein Land zu Gunsten eines anderen (der bauen will) ausgezont
wird.
Das Haus, dass du errichtet hast, gehört zwar dir und kann weiter vererbt werden, jedoch kannst du nicht gegen das öffentliche Interesse handeln. Falls dein Gebäude ein gewisses Alter hat, oder sonst wie von kulturellem oder architektonischen Interesse ist, kann es auch unter Dankmalschutz gestellt werden, was radikalere Umbaumassnahmen verunmöglicht.

Aber wie gesagt, dies heisst lediglich Äpfel mit Birnen zu Vergleichen. Trotzdem ist die Fragestellung dieselbe: Unter welchen Umständen und ab wann wiegt das öffentliche Interesse schwerer als das private?

Das Beispiel mit Peter Pan bezieht sich auf eine Umsetzung ohne kommerziellen Nutzen, wo alles „low-budget“ sein sollte. Es würde mich nicht stören, in diesem Beispiel für die Rechte zu bezahlen, da das Geld einem guten Zweck zugutekommt. Ohne Kosten kann ein Hörspiel sowieso nicht produziert werden und es wäre verwerflich, den geistigen Schöpfer (der Vorlage) um sein Geld zu betrügen.
Dazu noch ein Beispiel: Zwei brasilianische Übersetzer haben die Bücher des Herrn der Ringe neu übersetzt, wofür sie einen Pauschalbetrag erhielten. Kurz darauf kommen die LOTR-Filme in die Kinos, in welchen sämtliche Namen (Hobbingen, Streicher u. ä.) sämtliche Gedichte und etliche Dialog-Passagen wortwörtlich für die Synchronisation benutzt worden sind. Verständlicherweise haben die beiden eine Klage angestrengt, worauf man sie bei einem Vergleich mit 20000.-- Reais abspeisen wollte (10000.-- Franken). Darauf sind sie meines Wissens nach nicht eingestiegen, und ziehen die Klage weiter.

Schutz muss also sein und ebenso eine Regelfrist und zugleich muss verhindert werden, dass die halbe Bevölkerung kriminalisiert wird.

LG
 
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