Unkama

Das unmögliche Karma
Eine Kollegin von mir hat mich um Unterstützung gebeten. Nun bin ich mir nicht sicher, ob das überhaupt legal ist was sie vorhat.
Sie möchte von einer bekannten Gruppe ein Lied selbst nachspielen und das als Midi-Datei abspeichern. Nun fragt sie mich, ob ich ihr dabei helfen kann. -Bin der Ansicht, dass es nur mit Lizenzen geht. Aber sicher bin ich mir nicht. Mal ganz abgesehen davon, wüsste ich gar nicht wie das geht.
Kennt sich damit jemand aus und kann mir ggf. zur rechtlichen Sachlage etwas sagen?


Liebe Grüsse
Unkama
 

Wolfram Damerius

www.playtaste.de
AW: Vorhaben legal machbar?

In erster Linie ist ja relevant was deine Kollegin dann damit machen will. Will sie dann damit auf Tour gehen oder eine CD veröffentlichen? ;)
Dann hätte sie ein Problem, da sie geistiges Eigentum zu eigen macht und verwertet.
Oder macht sie das um sich das zu Hause auf dem Handy anzu hören und bei Oma Trudes Geburtstagsfeier vorzusingen. Dann sollte sie wohl keine Probleme bekommen.

Die Verwertung ist der entscheidene Punkt.
 

Unkama

Das unmögliche Karma
AW: Vorhaben legal machbar?

Wenn ich sie richtig verstanden habe, möchte sie die "umgewandelten" Musikstücke auf ihr Handy und für ein Spiel nutzen.
Wie gesagt, damit kenne ich mich nicht aus. Ehe ich mich mit einem Rat in die Nesseln setze, frage ich lieber nach.
Wobei ich gespannt bin, wie sie das überhaupt umsetzen will. Möchte sie unterstützen, doch nur, wenn es rechtlich keine Probleme gibt. Meine es gab dazu schon einmal eine ähnliche Fragestellung, wegen Nutzung im privaten-öffentlichen Bereich. Oder würfel ich da nun wieder alles durcheinander?
 

Mr_Kubi

Der auf den Bus wartet
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Dagmar

I'm not weird, I'm gifted
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AW: Vorhaben legal machbar?

Wenn sie ein Keyboard hat kann sies selber als Midi abspeichern, die Dinger speichern doch irgendwie digital.
 

Dennis Künstner

Administrator
Teammitglied
AW: Vorhaben legal machbar?

Wenn ich sie richtig verstanden habe, möchte sie die "umgewandelten" Musikstücke auf ihr Handy und für ein Spiel nutzen.

Die Frage mit der Verwertung am Ende ist da immer noch nicht geklärt. Natürlich kann sie ein Stück einspielen und auf ihrem privaten Handy als Klingelton benutzen, da kräht kein Hahn nach *g*. Was das Spiel angeht ist wieder die Frage wie das veröffentlicht wird. Ich glaube du solltest sie noch einmal konkret fragen, was sie genau vor hat um eine präzise Antwort zu bekommen.
 

Edgar Allan Poe

Mitglied
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AW: Vorhaben legal machbar?

Um es nicht zu kompliziert zu machen hier der Versuch eine Antwort in wenige Worte zu gießen. Ungeachtet der Frage ob kommerziell oder kostenlos mischt sich die GEMA bei Verwendung von durch sie geschützten Titeln ein, das wurde ja bereits erwähnt. Dabei stellt sich z.B. bei einer entsprechend umfangreichen Geburtstagsfeier (z.B. in einem Gasthof oder Ähnlichem) die Frage ob diese Feierlichkeiten auch für Außenstehende zugänglich sind oder nicht. Ist dies nämlich der Fall gilt, aus Sicht der GEMA, daß es sich hierbei um eine öffentliche Veranstaltung handelt. In privatem Umfeld allerdings sollte dies i.d.R. keine Probleme machen.
Bei einer kommerziellen Nutzung oder auch einer kostenfreien Veröffentlichung (wie dies z.B. bei YouTube gegeben wäre) mischt dann zusätzlich zur GEMA der/die Rechtinhaber mit. Dieser ist nicht notwendigerweise auch der Schöpfer des Werkes, das kann auch oder zusätzlich eben das Label sein welche die Rechte in Anspruch nimmt oder verwaltet. Auf YouTube wurde bspw. das Video eines dreijährigen Jungen (in Windeln, echt süß!) entfernt, der Hey Jude (Beatles) recht gut nachgesungen hat (ohne Begleitung) und das wegen eines Urheberrechtsanspruches von irgendwem (Name ist mir leider entfallen). Diese Video war auch kein Partnervideo, kommerzielle Interessen bestanden also keine.
Prinzipiell ist nicht nur der Inhalt einer Musikkonserve urheberrechtlich geschützt, sondern auch Text und Noten. Ersteres für (derzeit noch) 70 Jahre nach Veröffentlichung, letzteres sogar bis 70 Jahre nach Tod des Künstlers (sofern diese Werke eigeninitiativ erstellt wurden und keine Auftragsproduktionen waren, diese genießen den Schutz ab Veröffentlichung...)
Da bleiben jetzt allerdings noch viele Stolperfallen unerwähnt, doch eine Rechtsberatung gehört leider auch zu den Dingen die an dieser Stelle nicht gestattet sind...
Mit vorzüglichem Gruße stets Euer ergebener Diener
Edgar Allan Poe
 
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