Silas

Mr. Cutterman
Hallo miteinander,
mich würde aus allg. Interesse mal interessieren, wie es aussieht, wenn man ein wahres Geschehen (Terroranschlag, politisches Ereignis, sonst. Kriminalfälle) als Hörspiel produzieren möchte.
Darf man die realen Namen der Beteiligten verwenden, den Hergang originalgetreu darstellen und passende Dialoge dazu erfinden oder muss man bis auf das Grundgerüst der Handlung alle Daten ändern ?

Im Beispiel würde das heißen:
Entweder
Alfons wurde von Karl umgebracht, weil er ein Verhältnis zu Johanna hatte.

oder
X wurde von Y umgebracht, weil X ein Verhältnis zu Z hatte.

Vielleicht weiß ja einer von Euch, wie da die Rechtslage ist.
Danke schonmal im Voraus.
 

Herr M

Mitglied
AW: Vertonung von wahren Begebenheiten

Die Frage stellte sich mir beim Haarmann Skript damals auch.
Soweit ich es verstanden habe hängt es damit zusammen wie lange die besagten Personen schon tot sind.
Frag mal Lunara...die weiss das genauer. Die hatte das damals für mich Recherchiert oder vielleicht ist ja hier noch ein Anwalt oder so?


Lg Roland
 

Silas

Mr. Cutterman
AW: Vertonung von wahren Begebenheiten

also ist das so ähnlich wie mit den Rechten an Schriftgut?
Ist der Autor über 100 Jahre tot und wird aktuell von keinem Verlag vertreten, so gilt das Buch/Text was auch immer als gemeinfrei.

Wahrscheinlich ist das einfachste einfach die Namen zu ändern.

Darfst du bei Haarmann alle realen Namen verwenden ?
 

Herr M

Mitglied
AW: Vertonung von wahren Begebenheiten

Ja darf ich Silas. Haarmann ist 1924 gestorben...also nicht ganz vor 100 Jahren.
 

Silas

Mr. Cutterman
AW: Vertonung von wahren Begebenheiten

Gut, dann ist das vermutlich wieder was anderes.
Mal schauen, was das für jüngere Fälle bedeutet.
 

Masterofclay

Marco Rosenberg
Sprechprobe
Link
AW: Vertonung von wahren Begebenheiten

Die Autorenrechte verfallen soweit ich weiss schon nach 70 Jahren, ausser jemand anderes (z.B. die Familie) behält weiterhin die Rechte.
 

pio

Autor, Audio Engineer (BA), Sprecher und Musiker
Sprechprobe
Link
AW: Vertonung von wahren Begebenheiten

hierbei kommst Du dann auch in einen Bereich , in dem Persönlichkeitsrechte betroffen werden.

Du kannst natürlich machen ... "basierend auf einer wahren Begebenheit"

Namen von beteiligten Personen ändern, oder ... die Erlaubnis von Beteiligten bzw. deren Hinterbliebenen einholen.
 

ROH

Ryan
AW: Vertonung von wahren Begebenheiten

Darf man die realen Namen der Beteiligten verwenden, den Hergang originalgetreu darstellen und passende Dialoge dazu erfinden oder muss man bis auf das Grundgerüst der Handlung alle Daten ändern ?

Kann man so pauschal nicht beantworten. Ich kann dir für dein Beispiel mit Alfons und Karl sagen, wie du es machen kannst und genau so - wie du es nicht machen kannst.
Also ich kenne faktisch schon passierte Variationen, Winkelzüge, Abschüsse etc. auf die von dir genannten Möglichkeiten. Ich kann dir auch sagen, dass es nichts ausschließlich damit zu tun hat, ob die Person tot ist oder nicht.
Ich persönlich, würde nur jedem ans Herz legen, dass wenn er einen realen Sachverhalt darstellen möchte, in dem er eine Rechtfertigung sieht, selbst Namen/Personen zu übernehmen, dann zumindest soweit recherchiert hat, dass er weiß, dass es dort keine Probleme geben wird.
Das ist nicht nur der rechtlich sicherste sondern auch der moralisch richtigste Weg und wird z.B. in den USA seit 70 Jahren Kriminal-Geschichten in Radio und TV so umgesetzt, dass diese Produkte weltweit marktführend sind und sich kaum jemand auf die Füße getreten fühlt.

Gruß
Ryan
 
Oben