J

jtm

Hallo Ihr Lieben,

weiss jemand, ob es i.A erlaubt ist, etwas, was sich tatsaechlich
ereignet hat als Literarische Vorlage (mit angeänderten Verlauf) fuer ein Hoerspiel zu verwenden, etwas, was sich vor einigen jahrhunderten zugetragen hat... :)

oder sollte man die Namen der Protagonisten abändern und in irgendeiner
Form auf die Ähnlichkeiten hinweisen?

LG und Dank

Euer
Jan
 
S

Schneeschaufel

Wenn der Name, der der den Namen getragen hat, und der der den Namen erfunden hat ......
Wenn der die Geschichte geschrieben hat, und der der die Geschichte ins deutsche übersetzt hat ...
Schon 100 Jahre oder länger tot ist ......

Kannst du, so weit ich weiß, ziemlich machen und lassen was du lustig bist und gerade magst.

Aber Vorsicht : Fallen sind :

-Die Geschichte ist 120 Jahre alt und aus England, die deutsche Version die du gebrauchen willst ist aber noch am leben oder keine 100 Jahre Tot ......
-Die Geschichte wurde von wem anders aufgerollt, abgeändert, vielleicht wurden gar neue Charaktäre in einem "Spielraum" geschaffen, die du verwenden willst, aber die neue Version ist noch keine 100 Jahre Tot ..... unsw.
 
J

jtm

wow...danke!!

Woher kommt dieser detailierte Kenntnissatnd?

LG
Jan
 

Searge

Space-Opera ist ein musss!
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Also mit diesen 100 Jahren wäre ich vorsichtig. Da gibt es eine Menge Fußangeln bei. Hast Du mal im Wiki vorbeigeschaut? Oder wie heißt das noch? Gutenberg Projekt? Da sollten solche Infos auch zu bekommen sein.
 
J

jtm

Gutenbergprojekt Aha!!

Mal gegenprüfen, dankeschön für den Hinweis.

LG
Jan
 
S

Schneeschaufel

Das mit den Fußfesseln stimmt wohl. Algemein sagen kann man das sicher nicht.
Im Grunde hab ich mein Halbwissen vom surfen. Anlaufstellen : Gutenberg und Wiki
Ansonsten würd ich mir rauspicken was ich haben möchte und das gesammelt
meinem Anwalt zur Prüfung übergeben. -Das lohnt allerdings wohl nur bei kommerziellen
Dingern, meiner nimmt dafür 300 bis 500 Euro, einen ders für unter 250 macht wirste
wohl nicht finden- Bei uns in Holland gibt es aber viel Klassik die mit als Basis "umsonst"
produziert wurde. Also Kopf nicht hängen lassen, da geht einiges ...
 
J

jtm

:) Interessanterweise handelt es sich tatsaechlich um eine
holländische Gegebenheit, also eine Person, die tatsaechlich
gelebt hat...

LG
Jan
 
S

Schneeschaufel

Der fliegende Holländer ;D ?


Die ist, so weit ich weiß, frei ....

Aber achte darauf das du als Basis keine neue Version nimmst
oder Dinge die diese "Basis" dann erkennen lassen vorkommen ... ;)
 
J

jtm

nein :D nicht der fliegende Holländer, und

ja, danke das mache ich :)

LG
Jan
 
H

Hartmut

Ich kenne das eigentlich mit 70 Jahren. Wenn der Autor 70 Jahre tot ist, gilt es als Frei verfügbar.
 

kras

Mitglied
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Moin Jan,

es sind in der Tat 70 Jahre, die ein Urheber eines Stücks oder einer Geschichte oder eines Lieds tot sein muss, bis das Teil "gemeinfrei" ist. So heißt das korrekt.

Nachlesen unter http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfrei

Weiß ich, weil ich ja auch Musik mache. Und Remakes machen mit kompletter GEMA für einen selber funktioniert nur bei solchen Dingern, sonst muss man womöglich sogar lizenzieren oder ähnliches...

Gruß
Christoph
 

Dennis Künstner

Administrator
Teammitglied
es sind in der Tat 70 Jahre, die ein Urheber eines Stücks oder einer Geschichte oder eines Lieds tot sein muss, bis das Teil "gemeinfrei" ist. So heißt das korrekt.

Das gilt nur wenn es keine Erben, Angehörige oder Verlage gibt, denen die Rechte übertragen wurden oder diese verwalten. Da muss man sich auch erstmal noch schlau machen.
 

bob7

__________________
Aber ich habe das so verstanden, dass es nicht um eine alte Geschichte geht, sondern um eine alte, historische Person.
Wenn ich also höchstselbst eine Geschichte schreibe über das Leben und Wirken der Maria Stuart, dann darf ich das doch tun? Die Blutgräfin und Bathorys Fluch ist glaube ich genau so entstanden.
 

Dennis Künstner

Administrator
Teammitglied
Klar, an echter Geschichte und Historischen Sachen hat keiner Rechte.

Aber jetzt nur ein ganz kleinkariertes Beispiel, wo wir gerade in so einer Diskussion sind:
Ich könnte mir aber vorstellen, dass es Probleme gibt, wenn die Personen noch nicht lange verstorben sind und es Familienangehörige gibt, die gegen den dadurch enstehenden Ruf klagen würden, wenn man sich nicht an Fakten hält oder so. Als Beispiel: Hörspiel über J.F.Kennedy wo er am Ende selbstmord macht - Ok, und so ein Beisiel jetzt auf Deutschland bezogen. Da bin ich mir nicht so sicher.
 

Searge

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Müßte die GVL sowas nicht wissen? Was ist wenn man da einfach mal unverbindlich nachfragt?
 
J

jtm

Bob hat es auf den Punkt gebracht,

es geht um genau so etwas, um Hörspiele, mit einem
echten historischen Hintergrund (mit einer Person als
Protagonist, die wirklich gelebt hat), bei denen (und jetzt kommt
Dennis Beispiel zum tragen) das grosse Ganze zwar autentisch,
Details davon jedoch für die Story abgeändert werden sollen.

LG
Jan
 

Marie

Elfchen
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Also generell erlaubt sein müsste es, denn ich habe auch schon Bücher gelesen, in denen historische Persönlichkeiten, falsch, satirisch oder sehr frei interpretiert dargestellt, auftraten.

Ein Beispiel: "Die Knebel von Mavelon" - ich zitiere mal von Wikipedia.de:

Eine abenteuerliche Reise durch das mittelalterliche Europa beginnt, bei der die Flüchtlinge zahlreichen historischen Persönlichkeiten begegnen (darunter Martin Luther, Klaus Störtebeker, Christoph Kolumbus und Michelangelo), die sich oft als mit allzu menschlichen Fehlern behaftet erweisen.

Generell dürfte es also erlaubt sein, jedoch gibt es da trotzdem mit Sicherheit eine Regelung, wie lange die betreffende Person schon verstorben sein muss, da es ja sonst zu den Dingen kommen, die Insane schon angesprochen hat: Rufschädigung, falsche Behauptungen usw.
Wenn du aber sagst, dass die Person schon mehrere hundert Jahre tot ist, dann glaube ich nicht, dass das problematisch wird. Zumindest, wenn sie schon so lange tot ist wie Martin Luther oder noch länger - wenn man das Buch als Hilfsmittel dabei nehmen will. ;)
 

Searge

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Wenn man es in einem Buch liest muß es noch lange nicht frei von Rechten sein. Das kann der Autor ja eingeholt haben und dafür Lizenzen bezahlt haben.
 
J

jtm

Hallo, ich habe nochmal weiterrecherchiert...

sinngemäß heißt es bei g. schulze in "Meine Rechte als Urheber", Beck-Verlag:

die biographie eines menschen ist gemeinfrei, jeder kann sie also künstlerisch verarbeiten (buch, film, hörspiel). gleiches gilt für erlebnisse oder handlungen anderer menschen (sind urheberrechtlich gesehen schutzlos) - diese kann der autor zur grundlage seines werkes machen.

weiterführende literatur:

- Urheber- und Verlagsrecht: Urheberrechtsgesetz, Verlagsgesetz, Recht der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften, Internationales Urheberrecht. Stand: 15.07.2008, Beck-Verlag

LG
Jan
 
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