AW: Ist die Verwendung von Firmennamen, Clubs, etc. in einem Skript rechtlich erlaubt
Das ist eine interessante Frage. Mir fallen da spontan vor allem auch Autos ein, weil die ja - im positiven Sinne - zur Charakterisierung von und Identifikation mit verschiedenen Figuren dienen können oder es zumindest in der Vergangenheit getan haben. Für viele Groschenromanhelden ist das Auto ja fast schon eine charakterbildende Maßnahme. Ich glaube, daß man in einer solchen positiven Konnotation wenig zu befürchten hat. Vor negativen würde ich mich, unabhängig vom rechtlichen Status, eher etwas fernhalten. Kaum ein Hersteller wäre begeistert, sich in folgendem Auszug wiederzufinden:
Rudi schwang seinen massigen Körper volltrunken in den Fond seiner abgehalfterten Karre [hier beliebigen Markennamen einfügen]. Der Wagen ruckelte unter dem Gewicht des Gebrauchtwagenhändlers.
Leicht irritiert ließ dieser die Bierflasche fallen. »Scheiße, wo bin ich hier?«, murmelte er, sichtlich bemüht, sich zu orientieren. Er blinzelte mehrfach. Hektisch, wie ein Blinder, dessen Hund überfahren worden war und der verzweifelt versuchte, zurück zur anderen Straßenseite zu finden.
Als er sich aufsetzen wollte, kotzte er kübelweise gegen das Armaturenbrett. »Verdammte ...«, begann er, doch schaffte er es nicht, den Satz zu beenden, da er das Gleichgewicht verlor und hart mit dem Kopf gegen das Lenkrad stieß. Wieder ruckelte der [hier beliebigen Markennamen einfügen] hin und her, so als drohte er gleich nachzugeben und auf die andere Seite zu kippen.
Man sollte sich eventuell auch fragen, ob es irgendeinen Unterschied für den Verlauf der Geschichte macht, ob nun ein Flachbildfernsehgerät von Samsung da steht oder ein No-Name-Produkt. Will man einen gewissen Wohlstand kennzeichnen, dann sollte gegen Markennamennennung nichts einzuwenden sein - möchte man allerdings ein Unterschichtenmillieu kennzeichnen, so wäre ich persönlich mit Nennungen von Marken zur eindeutigen Kennzeichnung des niedrigen sozialen Status' eher vorsichtig.