BigBear

Witzepräsident
Darf man Firmennamen wie Samsung, Siemens, Facebook, Google usw. oder auch Clubnamen von tatsächlich existierenden Clubs in einem Hörspielskript verwenden, oder gibt es da rechtliche Bedenken?
 

Pandialo

P. Zweimann / Paul Conrad
Sprechprobe
Link
AW: Ist die Verwendung von Firmennamen, Clubs, etc. in einem Skript rechtlich erlaubt

Also, grundsätzlich sollte es da keine Probleme geben. Es kommt natürlich auch immer darauf an, in welchen Kontext du die Namen setzt. Wenn du eine Club in deinem Script als "grauenhaftes Drecksloch mit unerträglicher Musik" beschreibst, könntest du dir in einem sehr unwahrscheinlichen Falle eine Klage wegen Verleumdung einhandeln. Allgemein wird ungern gesehen, was als geschäftsschädigend empfunden wird.
Du solltest dir auch überlegen, wo die Nennung eines Firmennamens tatsächlich unumgänglich oder wichtig ist und wo mensch auch darauf verzichten könnte. Wobei es auch reizvoll sein kann, in der Handlung ein paar Links in die Realität zu haben. Aber eine ungewollte Schleichwerbewirkung kann auch komisch wirken.
 

Ohrenblicker

Vollaudiot
AW: Ist die Verwendung von Firmennamen, Clubs, etc. in einem Skript rechtlich erlaubt

Eine Möglichkeit ist auch, den Namen ein wenig zu verballhornen, sodass man ihn noch erkennt, aber keine eventuellen Namens- oder Markenrechte verletzt werden und es auch nicht als Schleichwerbung aufgefasst wird. Ich hatte in einem Live-Hörspiel ein üPhone verwendet und aus Pacman hatte ich McPan gemacht, das Publikum fand das lustiger als ich selber. Samsung wäre dann Sumsang, Google könnte man Noodle nennen und Facebook hmmm, überlege ich mir noch. Funktioniert natürlich nicht unbedingt, wenn das Hörspiel eine todernste Handlung hat.

Ach ja, da fällt mir noch das Malzcafé ein, ein real existierendes Restaurant, dessen Originalatmo ich auch verwendet hatte, das ich aber in "Malzbrot" umbenannt habe.
 
Zuletzt bearbeitet:

pio

Autor, Audio Engineer (BA), Sprecher und Musiker
Sprechprobe
Link
AW: Ist die Verwendung von Firmennamen, Clubs, etc. in einem Skript rechtlich erlaubt

ein wichtiges Detail ist es, dass reale Orte, Lokalitäten, Gegenstände nachprüfbar sind. Was bedeutet, dass eine sehr gute Recherche obligatorisch ist.Wenn etwas reales dargestellt wird, sei es ein Ort , eine Technik oder Ähnliches sollte es auch realistisch und damit korrekt abgebildet werden. Gerade bei Personen oder Markennahmen ist natürlich Rufschädigung oder Verunglimpfung zu vermeiden.
Daher wird z.B. oft der President der Vereinigten Staaten in Filmen oder Bücher bemüht, meist aber mit einem Fantasienamen.
Mann kann aber bewusst Ähnlichkeiten mit real existierenden Personen oder Orten einbauen wenn dies dem Script weiter hilf oder es einfach gewollt ist. Bei z.B. einem Schwarzen Präsidenten wird auf absehbare Zeit jeden an Obama denken...
 

Karpatenhund

Karpatenhund
AW: Ist die Verwendung von Firmennamen, Clubs, etc. in einem Skript rechtlich erlaubt

Bei geschützten Markennamen ist das nicht leicht zu beantworten. Die Reaktion des Markeninhabers kann man hier kaum voraussehen. Evtl. bekommt man eine Unterlassensklage vom Markeninhaber, wobei fraglich ist, ob diese Klage dann auch vor Gericht durchkommen würde. Schließlich steht dem Recht des Markeninhabers auf der Gegenseite ja die Kunstfreiheit entgegen. Aber auch auf einen Gerichtsprozess will man es ja meistens gar nicht erst ankommen lassen.

Ich denke nicht, dass es hier eine allgemeingültige Antwort gibt. Manches wird dann auch erst vor Gericht bzw. per Anwalt ausgefochten. Es gibt sicherlich sehr viele Fälle, wo alles problemlos abläuft. Und einzelne Fälle, wo es Probleme mit der Rechtsabteilung des Markeninhabers gibt.

Ein paar Internetdiskussionen zu verwandten Themen:


http://www.marken-recht.de/markenrecht_forum/showthread.php?t=580 (Markennamen in Romanen verwenden)
http://autorenforum.montsegur.de/cgi-bin/yabb/YaBB.pl?num=1245530574 (Markennamen in Romantiteln verwenden verwenden)
http://www.juraforum.de/forum/urheberrecht/markennamen-verwenden-293470
http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#marken (bezieht sich auf Bilddarstellungen von Markenprodukten)
 
Zuletzt bearbeitet:

OldNick

Mitglied
Sprechprobe
Link
AW: Ist die Verwendung von Firmennamen, Clubs, etc. in einem Skript rechtlich erlaubt

Das ist eine interessante Frage. Mir fallen da spontan vor allem auch Autos ein, weil die ja - im positiven Sinne - zur Charakterisierung von und Identifikation mit verschiedenen Figuren dienen können oder es zumindest in der Vergangenheit getan haben. Für viele Groschenromanhelden ist das Auto ja fast schon eine charakterbildende Maßnahme. Ich glaube, daß man in einer solchen positiven Konnotation wenig zu befürchten hat. Vor negativen würde ich mich, unabhängig vom rechtlichen Status, eher etwas fernhalten. Kaum ein Hersteller wäre begeistert, sich in folgendem Auszug wiederzufinden:

Rudi schwang seinen massigen Körper volltrunken in den Fond seiner abgehalfterten Karre [hier beliebigen Markennamen einfügen]. Der Wagen ruckelte unter dem Gewicht des Gebrauchtwagenhändlers.
Leicht irritiert ließ dieser die Bierflasche fallen. »Scheiße, wo bin ich hier?«, murmelte er, sichtlich bemüht, sich zu orientieren. Er blinzelte mehrfach. Hektisch, wie ein Blinder, dessen Hund überfahren worden war und der verzweifelt versuchte, zurück zur anderen Straßenseite zu finden.
Als er sich aufsetzen wollte, kotzte er kübelweise gegen das Armaturenbrett. »Verdammte ...«, begann er, doch schaffte er es nicht, den Satz zu beenden, da er das Gleichgewicht verlor und hart mit dem Kopf gegen das Lenkrad stieß. Wieder ruckelte der [hier beliebigen Markennamen einfügen] hin und her, so als drohte er gleich nachzugeben und auf die andere Seite zu kippen.

Man sollte sich eventuell auch fragen, ob es irgendeinen Unterschied für den Verlauf der Geschichte macht, ob nun ein Flachbildfernsehgerät von Samsung da steht oder ein No-Name-Produkt. Will man einen gewissen Wohlstand kennzeichnen, dann sollte gegen Markennamennennung nichts einzuwenden sein - möchte man allerdings ein Unterschichtenmillieu kennzeichnen, so wäre ich persönlich mit Nennungen von Marken zur eindeutigen Kennzeichnung des niedrigen sozialen Status' eher vorsichtig.
 

Markus Haacke

alias Doc Markuse
AW: Ist die Verwendung von Firmennamen, Clubs, etc. in einem Skript rechtlich erlaubt

Wenn es keinen wirklich wichtigen, storytechnischen Grund gibt, würde ich immer versuchen das Korpus Delicti zu umschreiben.

Wenn ein Markenname in einem Hörspiel fällt, dann schrecke ich zumindest erst mal auf und komme stark ins Grübeln warum den da jetzt explizit eine Marke genannt wurde. Es reißt mich dann immer ein bißchen aus dem Fluß der Geschichte raus.
Zuletzt geschehen bei Studis Clan (war es glaube ich), wo immer wieder in einen VW Golf eingestiegen wurde.

Um beim Beispiel von OldNick zu bleiben... "abgehalfterte Karre" sagt doch eigentlich schon alles aus. Ist auch viel lebendiger und bildhafter als würde man an dieser Stelle irgend einen Markennamen nutzen.
 

OldNick

Mitglied
Sprechprobe
Link
AW: Ist die Verwendung von Firmennamen, Clubs, etc. in einem Skript rechtlich erlaubt

"abgehalfterte Karre" sagt doch eigentlich schon alles aus. Ist auch viel lebendiger und bildhafter als würde man an dieser Stelle irgend einen Markennamen nutzen.

Exakt. Schwierig wird das nur, wenn die Markennennung selbst einen Effekt erzielen soll. Ich hab' vor zwei Wochen an einer Geschichte geschrieben, die u.a. in einer Wüstenregion spielt und einer der Protagonisten sollte einen tauglichen Gebrauchtwagen organisieren, und kam mit einer Ente wieder, was für allgemeines Erstaunen sorgte. Bei solchen Effekten ist es schwer, nicht Roß und Reiter zu nennen.
Aber in den meisten Fällen kommt man wesentlich einfacher um diese Nennung herum. Man benutzt zwar gerne Markennamen, um zu illustrieren, wie erfolgsorientiert eine Person ist - das ist aber m.E. der einfachste und unkreativste Weg. Ich erinnere mich an den Film "Wall Street", in dem ein kaltblütiger Geschäftsmann ein Bild von Saturn in seinem Büro aufgehängt hat, wie er seinen Sohn verschlingt - eine ungleich treffendere, gewaltigere Charakterisierung dieser Person, die sich am Ende weniger als Saturn selbst, sondern mehr als Sohn desselben entpuppt.
Wenn man etwas um die Ecke denkt, gibt es meist bessere Wege, jemanden zu charakterisieren, als über seinen Hang zu einer gewissen Marke.
 
Zuletzt bearbeitet:

Tim Gössler

Musiker, Sprecher, Cutter
Sprechprobe
Link
AW: Ist die Verwendung von Firmennamen, Clubs, etc. in einem Skript rechtlich erlaubt

Da bin ich mit Markus Haacke und OldNick einer Meinung; bei Studis Clan 5 waren es der "Beetle" und die "Wii" mit einem dazugehörenden Spiel, die mich darüber zum nachdenken gebracht haben... ich finde es auch reizvoller, wenn man als Zuhörer, losgelöst von Markennamen, sein eigenes Bild im Kopf erschaffen kann... wenn man sich an etwas erinnert fühlt, weil zum Beispiel Musik in einem Computerspiel oder einer Werbung ertönt, die so ähnlich klingt, wie die, eines bekannten Produktes, dann ist das sehr OK und der elegantere Weg, wie ich finde, wenn man schon auf ein bestimmtes Produkt hinaus will.
Hinzu kommt:
Ein Hörspiel (vor allem im nicht-kommerziellen Rahmen) sollte sich, insofern es nicht storytechnisch nötig ist, von Vorwürfen der Schleichwerbung oder (kann ja auch mal vorkommen) negativer Darstellung eines Produktes, frei machen können. Im schlimmsten Fall könnte bei letzterer Variante ja auch mal eine Anzeige oder soetwas kommen, wenn man ganz schwarz malt.
 

Markus Haacke

alias Doc Markuse
AW: Ist die Verwendung von Firmennamen, Clubs, etc. in einem Skript rechtlich erlaubt

Ente geht in diesem Fall ja wieder, da es nur der allgeimein gebräuchliche "Kosename" für den 2CV von Citroen ist. :) Ich glaube nicht, dass "Ente" unter die Bezeichnung Markenname fällt, auch wenn es fast jeder zuorden kann.

Edit: Ups da hat sich der Roman zwischengeschoben.
 
M

Maxmotives

AW: Ist die Verwendung von Firmennamen, Clubs, etc. in einem Skript rechtlich erlaubt

Natürlich muss man vorsichtig sein, wenn man Kritik an einem Produkt äußert. Allgemein bin ich aber der Meinung, dass an den Stellen, wo es wirklich notwendig ist, echte Namen verwendet werden sollten. Ich persönlich mag diese Anspielungen nicht gerne, sie erinnern mich immer daran, dass die Geschichte, die mir grade erzählt wird, in einem Paralleluniversum spielt.
Im Grunde gilt aber doch: Wenn es nicht sein muss, einfach weglassen.
 

Tim Gössler

Musiker, Sprecher, Cutter
Sprechprobe
Link
AW: Ist die Verwendung von Firmennamen, Clubs, etc. in einem Skript rechtlich erlaubt

@Maxmotives:
Das kann ich verstehen, dass dich das in manchen Fällen stört. Das kommt immer auf den Anspruch des Hörspieles an, wie sehr es in der "realen" Welt verankert sein soll.
Aber die Erfindung einer eigenen Marke, die stellvertretend für eine ganze Produkt-Gattung steht, kann doch einem Hörspiel einen ganz eigenen Touch geben und, vor allem, viel universeller kritisieren. Sowohl positiv als auch negativ.
 

OldNick

Mitglied
Sprechprobe
Link
AW: Ist die Verwendung von Firmennamen, Clubs, etc. in einem Skript rechtlich erlaubt

Wobei man sich m.E. auch wirklich die Frage der Relevanz stellen sollte. Was bsplw. ist McDonald's? Ein Schnellrestaurant. Oder, englischer, ein Fast-Food-Restaurant. Warum sagt man nicht ganz präzise: "Sie machten an einem Schnellrestaurant Halt"? Ist hier die Erwähnung der Marke von so großer Wichtigkeit? Selbst wenn man umfangreich recherchiert hat, direkt vor Ort war und sich an der und der Straße eine "McDonald's"-Filiale befindet, macht dieser Umstand daraus weniger ein Schnellrestaurant? Ich meine, McDonald's an und für sich ist und bleibt ein Schnellrestaurant - was sollte man da essentiell mißverstehen?
Und dasselbe läßt sich über viele andere Marken sagen. Ich glaube, daß, wenn es ums Schreiben an sich geht, es immer eine Frage des eigenen Geschmacks ist, wie nah man an dem bleibt, was man gesehen hat. Ein Supermarkt kann m.E. auch ohne Probleme als solcher durchgehen, wenn man ihn nicht als "Edeka"-Markt identifiziert. Dadurch untergrabe ich nicht die Recherchearbeit, die ich zuvor geleistet habe.
 

Tim Gössler

Musiker, Sprecher, Cutter
Sprechprobe
Link
AW: Ist die Verwendung von Firmennamen, Clubs, etc. in einem Skript rechtlich erlaubt

Wobei man sich m.E. auch wirklich die Frage der Relevanz stellen sollte. Was bsplw. ist McDonald's? Ein Schnellrestaurant. Oder, englischer, ein Fast-Food-Restaurant. Warum sagt man nicht ganz präzise: "Sie machten an einem Schnellrestaurant Halt"? Ist hier die Erwähnung der Marke von so großer Wichtigkeit? Selbst wenn man umfangreich recherchiert hat, direkt vor Ort war und sich an der und der Straße eine "McDonald's"-Filiale befindet, macht dieser Umstand daraus weniger ein Schnellrestaurant? Ich meine, McDonald's an und für sich ist und bleibt ein Schnellrestaurant - was sollte man da essentiell mißverstehen?

Da stimme ich dir voll und ganz zu, wie ich schon sagte, finde ich solche Umschreibungen viel eleganter, als einfach nur eine Marke zu nennen.
 

Markus Haacke

alias Doc Markuse
Selbstversuch:

Er blickte auf seine goldene Rolex Explorer und fühlt sich plötzlich merklich unwohl in seinem massgeschneiderten Armani-Jackett.

Fast im selben Augenblick setzte er sich in Bewegung. Seine abgewetzten, aber dennoch hell weiß strahlenden Puma Turnschuhe, die einen absurden Kontrast zu seinen dunklen Sportscheck Trekkingsocken bildeten, steuerten schnurstracks auf den nagelneuen Audi A8 zu, der unmissverständlich vom Autohaus Dillon stammen musste.


Okay, liest sich saublöd. :D

Sent via handy
 

OldNick

Mitglied
Sprechprobe
Link
AW: Ist die Verwendung von Firmennamen, Clubs, etc. in einem Skript rechtlich erlaubt

Okay, liest sich saublöd. :D

Ist aber witzig. Wir sollten einen Thread mit sowas eröffnen.


Falsch! Du meintest: Sent via Iphone - oder? :D

@Roman:
Ich glaube, wir sind uns hier so einig, daß wir bald den Weltfrieden ausrufen könnten. Trotzdem finde ich die ursprüngliche Fragestellung durchaus berechtigt.
 

Karpatenhund

Karpatenhund
AW: Ist die Verwendung von Firmennamen, Clubs, etc. in einem Skript rechtlich erlaubt

Trotzdem finde ich die ursprüngliche Fragestellung durchaus berechtigt.

Die ursprüngliche Fragestellung werden Nichtjuristen nicht beantworten können, und Juristen werden erstmal antworten: "Das hängt davon ab."
Die Tatsache, dass etwas rechtlich erlaubt ist, hält übrigens den Rechtsanwalt des Markeninhabers eventuell nicht davon ab, trotzdem erstmal eine Abmahnung / Unterlassungsanzeige rauszufeuern. Die Frage ist eher, wie wahrscheinlich ist sowas - das heißt, wie hoch ist das Risiko, das man eingeht.

Was immer geht, ist, beim Markeninhaber nachzufragen, ob man den Markennamen verwenden darf. (Dann betonen, dass es um ein nichtkommerzielles Produkt ohne Gewinnabsicht geht!) Leider kommt hier meist eine negative Antwort zurück. Und dann denkt man sich: "Hätte ich nicht bloß nicht gefragt."

Grundsätzlich denke ich, dass es häufig viel sinnvoller und eleganter ist, die Marke nicht zu nennen.
 
Oben