• Blut-Tetralogie   Dark Space

Mausal

Neues Mitglied
Ich hab mal eine rechtliche Frage bzgl. des Produzierens eines Fan-Hörspiels. Vor kurzem entdeckte ich ein englisches Star Wars Fanportal, wo es sehr viele Fan-Hörspiele zum kostenlosen Download gibt. Hier der Link:

http://www.starwarsfanworks.com

In vielen dieser Hörspiele (vielleicht sogar in allen) werden die originale Musik und auch die Soundeffekte aus den Filmen verwendet. Ich habe mich gewundert, dass dies so möglich ist, da sämtliches Material doch von Lucasfilm rechtlich geschützt ist, und die Rechte für den Soundtrack sollten doch bei John Williams liegen. Um sich rechtlich abzusichern, raten die Macher der Hörspiele immer folgende Formulierung zu verwenden:

Star Wars is a non-profit fan production produced for the enjoyment of the fans. All rights to Star Wars and any other copyrighted materials herein including any unoriginal music and sound effects are reserved to their original creators. No infringing claims are intended.

Reicht es denn tatsächlich aus, wenn man solch eine Formulierung anbringt, um sich rechtlich zu schützen? Oder können die amerikanischen Fans von Lucasfilm wegen ihren Hörspielen verklagt werden? Die Macher betonen auch, dass sie mit ihren Fan-Hörspielen die Arbeit von George Lucas anerkennen und wertschätzen wollen. Sie sagen, mit der oben zitierten Formulierung könnte man im schlimmsten Falle nur aufgefordert werden, den Download aus dem Internet zu entfernen. Stimmt das?

Der Grund warum ich frage ist folgender: ich würde ebenfalls gerne versuchen ein Fan-Projekt zu starten. Als Vorlage hätte ich eine ausländische TV-Serie vor Augen, die es bei uns jedoch nicht zu sehen gab. Dadurch sollte zumindest gewährleistet sein, dass in Deutschland niemand irgendwelche Rechte in Anspruch nehmen und mich verklagen könnte. Alle Rechte liegen bei den Machern im Ausland.
Nun meine Frage: darf ich - ähnlich wie bei den Star Wars Fan-Hörspielen - ein non-profit Projekt produzieren und die Musik und Soundeffekte aus der TV-Serie einbauen? Und wäre ich rechtlich wirklich abgesichert, wenn ich eine ähnliche Formulierung verwende, wie oben erwähnt bei den Star Wars Fan-Hörspielen? Oder könnte mich das dann doch teuer zu stehen kommen? Vielen Dank im voraus!
 

Dennis Künstner

Administrator
Teammitglied
Das ist immer von den Rechteinhabern abhängig. Manche sagen, solange es Non-Profit ist, könnt ihr Fan-Projekte verwirklichen, andere sagen wiederrum, nein wir wollen das nicht. Da bleibt dir nichts anderes übrig, als den Rechteinhaber anzuschreiben und direkt zu fragen, ob er dies akzeptiert (wenn ja mit welchen Regeln) oder nicht. Eine eigene Erklärung zu schreiben, dass man das macht, weil man die Arbeit von dem Küstler gut findet, schützt dich ohne Absprache mit den Rechteinhaber leider vor gar nichts.

Eine Pauschalantwort mit Ja oder Nein für Fan-Sachen gibt es leider nicht.
 

bob7

__________________
bei den Musiken kannst Du jedoch auf jeden Fall mit Gema Gebühren rechnen, da kommst Du auf keinen Fall drum herum. (Es sei denn, die ist Gemafrei). Hier ist auch non-Profit kein Argument.
 

Mausal

Neues Mitglied
[quote author=Bob link=topic=2065.msg20036#msg20036 date=1227307366]
bei den Musiken kannst Du jedoch auf jeden Fall mit Gema Gebühren rechnen, da kommst Du auf keinen Fall drum herum. (Es sei denn, die ist Gemafrei). Hier ist auch non-Profit kein Argument.
[/quote]

Ich vermute mal, dass die Musik GEMAfrei ist (wie kann ich das in Erfahrung bringen?). Die Musik kommt zumindest nicht aus Europa und ist auch nicht in Europa erhältlich, von daher würde es mich wundern, wenn es Verträge mit der GEMA geben würde.
 

Searge

Space-Opera ist ein musss!
Sprechprobe
Link
Im Fall von Star Wars kann man nur sagen das George Lucas da sehr Human mit den Fans umgeht und es meistens toleriert das Musik und SFX von Star Wars in Fan-Projekten verwendet wird. Sobald allerdings damit Geld verdient werden soll, holt er auch den Hammer aus der Tasche. Insoweit ist Star Wars ein Sonderfall. In allen anderen Fällen ist das keinesfalls gestattet. Ohne Lizenzen läuft da gar nichts. Und dabei ist es auch unerheblich ob es das bei uns nicht zu kaufen gibt, wenn es in dem Ursprungsland einer nicht freien Rechterverwertung unterliegt
 

Mausal

Neues Mitglied
OK, dann bleibt nur noch die Frage zu klären, was zu tun wäre, falls man mir die Genehmigung erteilt, dass ich die Sachen für das Hörspiel verwenden darf. Reicht es dann aus, zu schreiben, dass hier eine Genehmigung vorliegt, oder muß ich einen Screenshot der Genehmigung in die Website des Hörspiels einbauen?
 

aeonium

Hutbrummer
Also hier auch mal mein Senf dazu.

General ob Fan Projekt oder nicht, ohne Erlaubnis des Rechteinhabers geht gar nichts.
Da nicht kommerzielle Fanprojekte meistens die Popularität der Originale erhöht, sind nicht alle aber viele nicht abgeneigt, so etwas zuzulassen.
Bei kommerziellen Projekten geht es nur mit Lizenz oder wenn du sowieso schon im Knast bist.
Zum Thema : Wo muss ich die Erlaubnis anbringen.
Nun, wenn du die Erlaubnis hast, dann hast du Sie erst einmal egal ob und wo du die postest, aber wenn sie eben auf der Homepage gleich zu sehen ist, wird das eventuell vorab die Leute beruhigen. Stelle aber sicher, daß du die Erlaubnis
von den richtigen Leuten (Rechteinhabern) in der richtigen Form (vor Gericht als Beweis anerkannt; eine telefonische Zustimmung wird da Probleme machen) hast.

Hm doch ne kleine Einschränkung. Bei Musik bin ich mir in der Tat nicht sicher. Da gibt es zu viele, die da mitverdienen (Gema, Musiker, Poduzent....) Ich glaube die haben einfach mit der Gema einen Vertrag, daß die Gema auf alle Fälle kassiert.

Ich hoffe ich habe dich nicht zu sehr verwirrt.
 

heddesheimer

Mitglied
Um noch mehr Verwirrung in die Sache zu bringen: in den USA und ich glaube auch in Kanada gibt es noch den Tatbestand des "fair use". Danach kann z.B. ein Amerikaner alles problemlos verwenden, solange er es für künstlerische Zwecke oder im Bildungsbereich einsetzt. Damit sind die meisten Parodien von berühmten Popsongs in USA meist problemlos abgedeckt.

Leider gibt es es diese rechtliche Regelung in Europa nicht und auch die Amerikaner können "fair use" lediglich als Verteidigung einsetzen, um es als Argument gegen eine Klage zu verwenden. Im Zweifelsfall müsste also auch dort ein Gericht entscheiden, ob die Verwendung rechtlich in Ordnung war.

Das alles natürlich nur meine eigene Meinung und keine Rechtsberatung :)

Gruß
Marian
 
Oben