Jamie

Jamie Leaves
AW: [Rechtliches] GEMA-Fragen

Aha? Ja, klar kannst Du Verträge lesen Ich glaub Dir das auch alles. Aber Sprechertätigkeiten haben mit GEMA nichts zu tun. Dabei bleib ich mal. Was in den Verträgen steht ist natürlich Sache der Vertragspartner...Du kannst nur einem Sprecher nicht verbieten als Musiker in der GEMA zu sein. Das wäre so als würde man einem Bankangestellten verbieten nach Feierabend NDR 2 zu hören...

Stimmt! Du hast Recht! :) Hab ich so noch gar nicht gesehen!
Könnte eventuell sein, dass die ihren Musiker dieselben Verträge geben und dass das da unten als Klausel für beide steht. Und für mich dann der Absatz mit der GVL gilt. Gibt ja auch jemandem, der die Musik dazu macht. Verwirrend für jemanden, der spricht und singt!:confused: Danke für den Klaps auf den Hinterkopf!
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;)
 

Marc Schülert

Sprecher & Cutter
Sprechprobe
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AW: [Rechtliches] GEMA-Fragen

@jamie...ich bin dankbar für detlefs einwand. das mit der GEMA hätte mich nämlich auch gewundert und hat definitiv nichts in solchen verträgen zu suchen, so lange du als sprecher agierst. GVL wäre dann auch nochmal was ganz anners. da wiederum kann ich mir vorstellen, dass man seitens einiger verlage nicht wünscht, dass du da drin bist. was ich wiederum von den verlagen scheisse finde. schließlich hast du eine akustische leistung erbracht, welche wiederum veröffentlicht wird.
 
AW: [Rechtliches] GEMA-Fragen

Ein Freund hat mir versichert, dass es möglich ist für GEMA Mitglieder auch Nicht kommerzielle Lieder zu komponieren. Der Musiker muss es nur als Auftragsproduktion machen und schon sollte es, laut meinem Freund, keine Probleme mehr geben. Aber um sicher zu gehen, lieber bei der GEMA nach fragen.
 

MetalWarrior

Michael Schreiber
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AW: [Rechtliches] GEMA-Fragen

Danke für den Link Kubi - es regt mich aber schon wieder auf, allein die Stelle bei der es um Pauschalabgaben für Kopierer, USB-Sticks usw. geht:
Auf diese Weise wird die in Deutschland erlaubte Privatkopie refinanziert.
*grrr* Was soll dieser Blödsinn?! Wenn dem so wäre müsste ja jedem, der von den Pauschalabgaben profitiert, untersagt werden, einen Kopierschutz zu verwenden.
Und was soll an einer Privatkopie "refinanziert" werden? Wieso dagen die nit offen und ehrlich: Auch wenn Du brav für die Perlen zahlst, wir wollen Dein Geld auch für unseren Müll!

Schlussendlich bleibt mir nur die Hoffnung, dass neben diversen Brechreizerzeugenden "Künstlern" auch meine Lieblingsbands was vom Kuchen abkriegen - wäre wenigstens n Fünkchen Gerechtigkeit, wenn man mir schon die Steuerfunktion meines Kaufverhaltens entzieht, durch das ich ja gern die für mich lohnenswerten Künstler unterstützen möchte! Aber der Markt iss offenbar nur solange frei, wie es den GROßEN in den Kram passt.

Frage: Wieso lassen wir uns das eigentlich gefallen? Und was können wir eigentlich dagegen tun? Eine Petition erstellen? ^^

Tut mir leid, meinen Unmut wollte ich aber schon Kund tun :D
 

Ian Autumn

Jan Krzyzostaniak
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AW: [Rechtliches] GEMA-Fragen

Geplant ist da auf jeden Fall was mit der C3S, aber ganz ehrlich, bis sich das tatsächlich mal zu etwas brauchbarem geformt hat, über das sich hier diskutieren lässt als Alternative, vergehen mit Sicherheit noch Jahrzehnte. An der deutschen Bürokratie werden die nämlich nicht so schnell vorbeikommen...

Aber nette Idee auf jeden Fall.

Zu den USB-Sticks etc. kann ich nur sagen, dass ich es nachvollziehen kann, wirklich toll finden tu ich es nicht, aber zumindest verstehen.

lG Ian
 

Erdie

Der düstere Herrscher
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AW: [Rechtliches] GEMA-Fragen

@Marc: Wenn du aus der Gema austrittst und dann überraschend einen Hit landest, siehst du tatsächlich nichts mehr, aber nur deshalb, weil du vorher in der Gema warst als du das Stück geschrieben hattest. Wärest Du nie dem Verein beigetreten, hättest du alle Rechte an einen Werken und die entsprechenden Ansprüche. Nur müßtest Du sie dann selbst durchsetzen, und das ist dann das Problem.
 

BVBFan

Komponist, Audiodesigner
AW: [Rechtliches] GEMA-Fragen

Aus aktuellem Anlass habe ich heute noch mal auf der Gemaseite über die Werkanmeldung gelesen. Grundsätzlich soll man ja alle Werke bei der Gema anmelden. Viele hier sagen aber : Ich melde nur das an was Geld bringt. Hörspielmusik also nicht! Auf der Gemaseite steht nun folgendes :

Ist man als GEMA-Mitglied verpflichtet, alle Werke anzumelden?

Ja – allerdings sollten grundsätzlich nur Werke bei der GEMA angemeldet werden, für die auch eine Ausschüttung zu erwarten ist. Dabei ist zu beachten, dass der urheberrechtliche Schutz bereits durch das Urheberrechtsgesetz gewährt wird und nicht von der Anmeldung bei der GEMA abhängig ist. Bei verlegten Werken sollte stellvertretend für alle am Werk beteiligten Personen die Anmeldung vom Verlag vorgenommen werden. Unverlegte Werke sollte der Komponist anmelden.


Also ich weiß ja nicht wie es Euch geht, aber ich lese da heraus das es in Ordnung ist wenn man solche "nicht kommerziellen" Produktionen nicht anmeldet....
 

Ohrenblicker

Vollaudiot
AW: [Rechtliches] GEMA-Fragen

Also ich weiß ja nicht wie es Euch geht, aber ich lese da heraus das es in Ordnung ist wenn man solche "nicht kommerziellen" Produktionen nicht anmeldet....

Das lese ich nicht daraus, denn auch für nichtkommerzielle Produktionen würde eine Ausschüttung fällig, wenn die Musik von einem GEMA-Mitglied komponiert wurde. Insofern muss es angemeldet werden. Wenn man ein Geburtstagsständchen für seine Oma komponiert, muss es dann wohl nicht angemeldet werden, solange es nicht öffentlich aufgeführt wird.
 

Noir

Mitglied
AW: [Rechtliches] GEMA-Fragen

Und im ZWEIFEL, würde es wohl immer so gelesen, wie es Ohrenblicker auslegt...am Ende wären immer wir die "Gelackmeierten" ;)
 

Jeln Pueskas

Michael Gerdes
Teammitglied
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Daran sieht man mal wie grau hier geschrieben wird. Ausschüttung = Veröffentlichung? Eine komische Formulierung. Jeder denkt da an eher an kommerzielle Erträge.Bei der Gema denkt man wohl anders...

Um so wichtiger, dass man solche Passagen hinterfragt.

Viele Grüße.
 

Ohrenblicker

Vollaudiot
AW: [Rechtliches] GEMA-Fragen

Daran sieht man mal wie grau hier geschrieben wird. Ausschüttung = Veröffentlichung? Eine komische Formulierung. Jeder denkt da an eher an kommerzielle Erträge.Bei der Gema denkt man wohl anders...

Also, ich finde auch, dass es blöd formuliert ist und ich musste auch erst mal drüber nachdenken, aber ob ein Projekt kommerziell ist oder nicht, hat ja erst mal gar nichts damit zu tun, ob die GEMA aktiv wird oder nicht. Sie sammelt das Geld für die Urheber, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird und schüttet die Kohle (nach Abzug von Verwaltungskosten und über einen undurchsichtigen Verteilerschlüssel) an sie aus. Wenn nix ausgeschüttet werden muss, interessiert die GEMA das Werk halt nicht, das wäre nur unnötiger Verwaltungsaufwand für nüscht. Aus der Perspektive der GEMA schon logisch.
 

BVBFan

Komponist, Audiodesigner
AW: [Rechtliches] GEMA-Fragen

Da ich jetzt erst kurz vor dem Eintritt stehe hab ich noch ne Frage : Wie kann ich denn sicher gehen das ein Veranstalter die Veranstaltung und mein Werk welches dort gespielt wird auch wirklich anmeldet? Habe neulich auch gehört das man als Urheber selber die Veranstalung online anmelden kann auf der die Musik gelaufen ist...Das wäre doch die sicherste Variante....
 
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BVBFan

Komponist, Audiodesigner
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ich mach hier noch mal nen /push ;)
 

Vis Lupinus

Mitglied
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Nee, das wird bei den meisten Veranstaltungen nicht einzeln gemeldet. Das würde technisch auch nicht/noch nicht funktionieren, wenn jeder DJ für jeden Track ne Einzelanmeldung macht. Wenn du Komponist/Textdichter bist, wird das anhand verschiedener Faktoren in Bezug auf die Verbreitungsmenge (Höhe der Auflage, Charts und ähnliches) berechnet. - Beim TV z.B. da ist das anders. Da werden die Tracks sogar mit genauer Sekundenzahl angemeldet (Kino natürlich auch). Man kann seine Musik auf einer Veranstaltung extra anmelden, das ginge, wenn du genau weißt wo sie gespielt wird. Ist aber in der Praxis halt nich wirklich umzusetzen, außer für n paar VAs zu denen du nen direkten Draht hast und du genau weißt das sie deine Songs spielen.

Ansonsten kann ich nur sagen, weil hier ja jetzt schon ne längere GEMA-Fragen-Kette aufgetaucht ist... Die sind immer extrem hilfsbereit, wenn du da anrufst und erklären dir alles ausführlich. Außerdem gibts auf der HP auch Preislisten für DVD-Pressung und Veranstaltungen nach Größe, Länge und und und fein sortiert.

Hoffe das hilft erst mal für nen ersten Moment weiter.

Besten Gruß
 

BVBFan

Komponist, Audiodesigner
AW: [Rechtliches] GEMA-Fragen

Okay...Danke erst mal. Bei mir ist das n bisschen anders als in Diskos ;) Ich habe Showmusik geschrieben und weiß genau wo und wann diese Show mit meiner Musik aufgeführt wird. Ich denke schon das die diese Veranstaltung einzeln anmelden werden oder? Fände es natürlich besser wenn ich da sicher gehen kann und das selber auch noch mal tun kann...
 
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