AW: Wenn ich...
Ja! Auf jeden Fall entstehen GEMA Gebühren.
Als Musiker (und GEMA Mitglied - aber kein Wachhund für diesen etwas sehr staubigen Verein, nur damit da niemand was in den falschen Hals bekommt!!! ) kann ich hier ein bißchen fachsimpeln. Macht ja auch mal Spass sowas

@ CBT1982:
Es ändert sich nichts, wenn es sich um eine Coverversion handelt. Der Urheber (in diesem Fall Udo Jürgens) hätte z.B. - auch beim Abspielen der Coverversion!!! - die Möglichkeit, die Verbindung seines Werkes mit einem "Wort"-Werk zu unterbinden, wenn er mit den Inhalten des Wortteils (Deines Skriptes) nicht einverstanden wäre. Das ist sein Urheberrecht.
Der Passus der Coverversion betrifft vor Allem Musikschaffende (Bands oder Einzelinterpreten), die z.B. einen bekannten Titel (z.B. von Udo Jürgens) interpretieren wollen und möglicherweise auf CD veröffentlichen wollen.
Vor Allem geht es um die Frage, ab wann eine Eigeninterpretation zur Bearbeitung wird. Bearbeitungen wiederum sind genehmigungspflichtig... usw usw würde hier zu weit führen...