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LillyHidomi

Hallihallo!

Ich hätte mal eine rein theoretische Frage: Es gibt ja die Möglichkeit, bekannte Musikstücke als Midis "nachzuspielen".
Darf man diese dann in Hörspielen verwenden, obwohl die Melodie nicht selbst erdacht ist, weil es nicht dem originalen Lied entspricht? Gilt es dann quasi als "gecovert"? Oder ist und bleibt die Melodie an sich geschützt?

Ich kam drauf, weil ich gerade "The Music of the Night" (aus dem Phantom der Oper) als Midi auf meiner Festplatte ausgegraben habe...

Danke schon mal^^
 

Searge

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Vielleicht solltest Du dazu mal die Richtlinien der GEMA durchforsten. Dort sollte eigentlich etwas zu dem Thema zu finden sein.
 
H

Hartmut

Eigentlich sollte bei den Seiten wo man sowas bekommt dabei stehen ob es weiter frei verwendet werden darf oder nicht.
 

Searge

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Es geht doch ums Nachspielen, nicht um irgendwelche Midi-Stücke.
 

Dennis Künstner

Administrator
Teammitglied
@Searge Midi-Stücke sind ja nachgespielt.

Ich würde sagen, das die Melodire rechtlisch geschützt ist. Das hat nichts mit der Gema zu tun, sonder mit dem Künstler/Plattenfirma die die Rechte an dieser Musik haben.

Nicht umsonst werden weltweit jedes Jahr klagen geführt, weil alleine schon einzelne Passagen aus einem anderen Lied für die eigene Melodie verwendet wurden.

Also das wäre jetzt meine Vermutung.
 
L

LillyHidomi

Dann noch mal rein Interesse halber noch mal eine weiterführende Frage: Wie wird das eigentlich gemacht, wenn Musikstücke gecovert werden? Wenn z.B. Madonna beschließt, dass sie doch mal einen Abba-Song singen könnte.
Erwirbt dann Madonnas Plattenfirma die Rechte an der Melodie?

Ich weiß, ich bin zu neugierig... :D
 
H

Hartmut

Soweit ich weiß wird das Unter den einzelnen Label/Produzenten abgeklärt ob das OK ist. Geht ja um reichlig Knete bei sowas.
 

Thuda Dragon

Admin in Pension
Teammitglied
Ja, das wird abgesprochen, lizensiert usw. und nicht einfach so gecovert. ;)
 
[quote author=Insane link=topic=1806.msg16687#msg16687 date=1223999244]
@Searge Midi-Stücke sind ja nachgespielt.

Ich würde sagen, das die Melodire rechtlisch geschützt ist. Das hat nichts mit der Gema zu tun, sonder mit dem Künstler/Plattenfirma die die Rechte an dieser Musik haben.

Nicht umsonst werden weltweit jedes Jahr klagen geführt, weil alleine schon einzelne Passagen aus einem anderen Lied für die eigene Melodie verwendet wurden.

Also das wäre jetzt meine Vermutung.
[/quote]

Stimmt alles soweit aber die Gema schützt die sogenannten Rechte dann in der Öffentlichkeit. Also nochmal für alle.
Zahlt man den nötigen Betrag an die Gema, kann man alle Songs verwenden.
 

Searge

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[quote author=RummBammBuff link=topic=1806.msg16702#msg16702 date=1224003363]
Zahlt man den nötigen Betrag an die Gema, kann man alle Songs verwenden.
[/quote]

Aber als Normalmensch kann man sich das ja gar nicht leisten.
 

Flo

Mitglied
Was kostet der Spaß denn?

Und achja, gibt es da nicht irgendein Gesetz, demzufolge nicht mehr als 4 Takte oder so gleich sein dürfen?
 
L

LillyHidomi

Klar ist der Kundenservice flott - es geht schließlich ums Geld! :D
 

Searge

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Sagte ich doch. Für nen Privatmann oder Podcaster unerschwinglich und damit uninteressant. Es gibt genügend freie Musik.
 

Thuda Dragon

Admin in Pension
Teammitglied
Also unerschwinglich stimmt ja nun nicht ganz ;) Für RF zahle ich ja auch GEMA, das geht schon noch alles.
Das größte Problem ist zunächst sich mit den ganzen Tarifen zurechtzufinden. :D
 

Searge

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Ich meinte als Podcaster. Vollkommen überteuert. Für ein einzelnes Musikstück vielleicht noch akzeptabel.
 
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