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MarcisWorld

StudisClan
Marcophono ist das -möglicherweise sogar weltweit- erste Telefonspaßportal. Hier kann man echte Telefonnummern von echten Telefonen anrufen und den Angerufenen direkt über den Browser hören. Marcophono ist damit ein weiterer Schritt bei der Verschmelzung verschiedener Kommunikationskanäle auf technischer Ebene. Wählen Sie auf der rechten Seite einfach ein Anrufszenario aus und staunen Sie, wie gut (oder wie schlecht) sich der Angerufene aus der Affäre zieht,wenn Sie ihm die vorgefertigten Satzbausteine vorspielen. Zum Abspielen klicken Sie den gewünschten Satz einfach nur mit der Maus an. So einfach kann es sein, ein wenig Spaß zu haben!
Ach ja: Das ganze ist abgesehen von den Premium-Anrufszenarien kostenlos für den Anrufer und den Angerufenen. Null Tricks! Marcophono finanziert sich ausschließlich über die eingeblendete Werbung auf dieser Website, sowie durch die Premium-Variante, die dem Anrufer einige interessante Zusatzfunktionen bietet. Die Anrufe selbst sind selbstverständlich werbefrei.
http://www.marcophono.net/home.html

Ich selber wurde vorgestern auch auf dem Arm genommen. aber dann habe ich es auch ausprobiert:)
Hier eine kleine Kostprobe
;)
 

Achim

Mitglied
Sprechprobe
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moin, ich will kein spielverderber sien, aber ich möchte folgendes zu bedenken geben. damit hat sich ein norddeutscher rasiosender sein eigenes loch gegraben.

lest einfach mal:

§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (StGB)
[glow=red,2,300](1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.[/glow]

(2) 1Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt. 2Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. 3Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) 1Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. 2§ 74a ist anzuwenden.

einfach mal im hinterkopf behalten.


Achim
 

MarcisWorld

StudisClan
Das ist natürlich heftig,aber es kommt auf den Fall und der Situation an. Marcophone wurde vor kurzem gekürt***
Das war also öffentlich in einer Zeitschrift.


Deutschlands führendes
Internetmagazin

chip.de

kürte marcophono [/]
zu einer der 20 coolsten Web-Anwendungen im Jahr 2007

Kann man dort auch nachlesen****
 
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