Alibaba

Erik Albrodt
Ich komme da gerade ins Grübeln. Ich achte immer sehr darauf, keine Musiken und Geräusche zu verwenden, die GEMA-geschützt sind. Selbst bei kostenloser Verbreitung meiner Hörspiele müsste ich GEMA-Gebühren zahlen.

Wie sieht es mit den Profis in diesem Forum aus? Ist hier irgendjemand bei der GEMA oder VG Wort? Würde eine Mitgliedschaft in diesen Vereinen nicht automatisch zu einem Rechtsbruch führen, wenn man deren Leistung ohne Gebührenabgabe in einem unserer Hörspiele verwendet? :gruebel:

Sofern diese Frage bereits einmal Gegenstand eines Threads war, bitte einen kurzen Hinweis.
 

Schallmarie

Sprecherin
AW: GEMA und VG Wort

Das ist eine interessante Frage.

Mit Gema kenne ich mich nicht so aus, aber die VG Wort verstehe ich so:

Ein Autor veröffentlicht etwas (z.b. ein Hörspielskipt) und zeigt diese Veröffentlichung bei der VG Wort an. Die ermittelt über einen bestimmten Schlüssel, wieviel Geld (Tantiemen) dem Autor dafür zustehen, dass dieses Werk (zweit)verwertet wird - bei einem Sender ausgestrahlt wird, von Privatpersonen kopiert etc. Die VG Wort kümmert sich also um die Verwertungsrechte der Autoren - die selbstverständlich nicht bei jeder kleinsten Nutzung auf ihre Verwertungsrechte pochen können. Daher gibt es so eine Art Pauschale nach dem besagten Schlüssel ausbezahlt.

Allerdings weiß ich nicht, ob das nur für VÖ gilt, für die es auch Geld gibt. Keine Ahnung ob Skipt-Autoren die hier schreiben ihre Skripte bei der VGWort anmelden können... Aber war das überhaupt die Frage?:confused:
 

Schallmarie

Sprecherin
AW: GEMA und VG Wort

Aber ist nicht sowieso alles sauber, wenn ein Musiker oder Autor hier bei Hörspielprojekt sein Einverständnis für die Verwertung gibt und damit die Nutzungsrechte erteilt? Es sei denn natürlich er hat sein VÖ-Recht an einen Verlag oder ein Label abgetreten.

Immerhin hat immer noch der Urheber das Recht an seinem Werk und darf bestimmen, was damit geschieht - korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liege...
 

Dennis Künstner

Administrator
Teammitglied
AW: GEMA und VG Wort

Nein, das ist bei GEMA gemeldeten Künstlern leider nicht so einfach, die müssen erst Formulare, etc. beantragen und ausfüllen, dass sie etwas unter CC-Lizenz (z.B.) veröffentlichen wollen und das bei der GEMA einreichen. Eine Zeit lang stand sogar in den GEMA Klauseln, dass die Künstler das überhaupt nicht dürfen. Auf jedenfall ist es etwas blöder da.
 

Schallmarie

Sprecherin
AW: GEMA und VG Wort

Auweia, das hab ich nicht gewusst. Das ist ja super kompliziert. Und bei der VG Wort? Bei denen hab ich bislang gedacht, die wollen ihren Autoren eigentlich nur Gutes...
 

Masterofclay

Marco Rosenberg
Sprechprobe
Link
AW: GEMA und VG Wort

Auweia, das hab ich nicht gewusst. Das ist ja super kompliziert. Und bei der VG Wort? Bei denen hab ich bislang gedacht, die wollen ihren Autoren eigentlich nur Gutes...

Bei der VG-Wort muss man ja jedes Werk, das "geschützt" werden soll, erstmal einzeln anmelden. Bei der GEMA ist es umgekehrt. Da ist automatisch jedes Werk das Mitglieder produzieren automatisch geschützt. Früher war es, wie Dennis bereits sagte, auch ausnahmslos. Man konnte also nichtmal für nen Kumpel was kostenloses komponieren, weil jedes Musikstück automatisch GEMA-pflichtig war.
 

aeonium

Hutbrummer
AW: GEMA und VG Wort

Da hätte ich mal ne interessante Frage dazu.

Was ist, wenn ich mir z.B. bei Jamendo von einem Künstler ein Musikstück runterlade und mir sogar noch das OK von dem Künstler hole und der Künstler dann sagen wir mal ein Jahr später in die Gema eintritt.

Was ist dann mit der Musik die ich z.B. in meinem Hörspiel verwendet habe ?
 

Alibaba

Erik Albrodt
AW: GEMA und VG Wort

Was ist, wenn ich mir z.B. bei Jamendo von einem Künstler ein Musikstück runterlade und mir sogar noch das OK von dem Künstler hole und der Künstler dann sagen wir mal ein Jahr später in die Gema eintritt.
Rückwirkend ist nicht. Der Zeitpunkt der Erstellung DEINES Werkes ist wichtig. Wenn Du vor Eintritt des Künstlers das Werk erstellt hast, dann bist Du sicher. Nach dem Eintritt in die GEMA darfst Du aber keine Änderung mehr daran vornehmen.
Bei CDs wäre dann also eine Nachpressung GEMA-pflichtig, die Erstauflage aber noch GEMA-frei.
 
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