G

Gelöschtes Mitglied 7212

Ja, wenn das mit dem Verleger so vereinbart wurde, ist das richtig. Bliebe dann nur die Möglichkeit nachzuverhandeln oder den Vertrag zu kündigen. Letzteres ist aber nicht ganz so einfach.
 

Smile4U

Mitglied
Sprechprobe
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Wie ist das eigentlich mit Übersetzungen? Muss da auch der Übersetzer 70 Jahre tot sein? Oder richtet es sich immer nach dem Originalautor? Wer ist hier der Urheber?
 
Y

Yüksel

Ja, auch bei Übersetzungen gelten die 70 Jahre. Es gibt dann zwei Urheber: Den Autor und den Übersetzer.
 
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