Ellerbrok

Sprecher, Cutter & Fledermaus
Teammitglied
Sprechprobe
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Hallo Leute,

ich habe grade gelesen, dass es ab heute die "Creative Commons License 4.0" gibt.

Momentan werden unsere Hörspiele ja alle nach "CC 3.0" lizensiert. Sollten wir dann zukünftig die neue Lizenz verwenden, oder ist es doch besser für uns bei der alten zu bleiben? Pro, contra, ich kenne mich mit Lizenzdingen nicht so gut aus, und wollte das hier mal zur allgemeinen Diskussion stellen.

Interessante Artikel dazu;
http://wiki.creativecommons.org/4.0
http://www.golem.de/news/creative-commons-4-0-was-sich-aendert-und-was-nicht-1311-102935.html

Liebe Grüße,
Marcel
 
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Vetter Balin

Martin Beyerling
AW: CC 4.0

Die Änderungen halten sich nach dem, was ich bisher gelesen habe, in Grenzen. Insofern sollte es kein Problem sein, zukünftig auf CC4.0 zu setzen. Wir nehmen das hier ja ohnehin nicht sooooo ernst mit den Lizenzen. Jedenfalls habe ich hier noch nie eine präzise Auflistung der freesound.org-Uploader gehört, so wie es bei Attributions-Lizenzen eigentlich angedacht ist. In dieser Hinsicht schafft aber die neue Lizenz zumindest etwas Abhilfe. In Zukunft genügt die Nennung eines Links, der zur vollständigen Angabe der Urheber führt (in unserem Fall: der Sample-Urheber). Das könnte dann praktisch die jeweilige Seite auf hoerspielprojekt.de sein.
 

Dennis Künstner

Administrator
Teammitglied
AW: CC 4.0

Bei vielen Hörspielen findet man in der Credits-Datei die genaue Auflistung an verwendeten Musikstücken (Musiker/Band, Titel und Quelle) und auch bei vielen die Freesound.org Autoren inkl. Namen der Sounddatei. Ich habe das auch schon ein paar mal gemacht, es wird halt nur nicht im Abspann genannt. Ansonsten sehe ich aktuell bei CC4.0 auch kein Problem, was uns betreffen würde :).
 

Vetter Balin

Martin Beyerling
AW: CC 4.0

Darüber hatten wir schon mal an anderer Stelle diskutiert. Genau die Frage, ob es genügt die Namensnennung in einer Text-Datei beizufügen, ist nicht ganz klar beantwortet bei Creative Commons. Zumindest fehlt dazu eine präzisere Beschreibung der Art und Weise einer Namensnennung. Deshalb gibt es ja jetzt die Neuerung, dass ein Web-Link genügt.

Das ist vielleicht Erbsenzählerei, aber zumindest die alte CC-Lizenz schreibt vor, dass die Namensnennung direkt im, über oder unter dem Werk zu erfolgen hat. Natürlich ist das bei Hörspielen deutlich schwieriger als bei Fotos. Diese Seite hat sich da mal spezifisch im Falle von Hör-Produktionen positioniert: http://www.geraeuschesammler.de/cc-lizenz

Demnach muss sowohl im Werk als auch auf dem Cover die vollständige Namensnennung erfolgen. Ob die Textdatei im Paket reicht... das bleibt unter den derzeitigen Formulierungen von CC recht unklar. Aber wie immer gilt: wenn sich kein Kläger findet, wird es auch keinen Richter geben. Und zumindest momentan ist mir kein Fall bekannt, wo ein freesound.org-Uploader wegen einer solchen Sache gemeckert hätte. Zumal bei manchen Hörspielen mit Sicherheit weit über 30 Einzel-Uploader zusammenkommen - diese dann im Werk nennen zu müssen, ist auch irgendwie unzumutbar.
 
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