Essweh
Ess
- #1
Themenstarter/in
Hallo zusammen 
ARD PiNball 2017
Auch in diesem Jahr vergibt die ARD, die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands, das Deutschlandradio, der Österreichische Rundfunk (ORF) und Schweizer Rundfunk und Fernsehen (SRF) den ARD PiNball. Die Einreichungsfrist endet am 31. August 2017.
Vielleicht ist das ja für jemanden interessant...
Wenngleich auch sehr kurzfristig..
Ausgezeichnet werden soll das beste Kurzhörspiel (bis max. 20 Minuten), das "unabhängig" produziert wurde. "Unabhängig" meint in diesem Zusammenhang, dass die Einreichung außerhalb einer Rundfunkanstalt produziert worden ist. Die Einreichungen dürfen zudem noch nicht von einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gesendet oder von einem kommerziellen Anbieter veröffentlicht worden sein. Eine vorgängige Präsentation auf Festivals und die Teilnahme an anderen Wettbewerben ist kein Ausschlussgrund.
Ansprechen wollen wir mit dem Wettbewerb einerseits junge Hörspielmacher/-innen an den Hochschulen, sowie Kreative aus der sog. Freien Hörspielszene. Andererseits sind Einreicher/-innen, die bereits mit einer Rundfunkanstalt zusammengearbeitet haben, nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
ARD PiNball 2017
Auch in diesem Jahr vergibt die ARD, die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands, das Deutschlandradio, der Österreichische Rundfunk (ORF) und Schweizer Rundfunk und Fernsehen (SRF) den ARD PiNball. Die Einreichungsfrist endet am 31. August 2017.
Vielleicht ist das ja für jemanden interessant...
Ausgezeichnet werden soll das beste Kurzhörspiel (bis max. 20 Minuten), das "unabhängig" produziert wurde. "Unabhängig" meint in diesem Zusammenhang, dass die Einreichung außerhalb einer Rundfunkanstalt produziert worden ist. Die Einreichungen dürfen zudem noch nicht von einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gesendet oder von einem kommerziellen Anbieter veröffentlicht worden sein. Eine vorgängige Präsentation auf Festivals und die Teilnahme an anderen Wettbewerben ist kein Ausschlussgrund.
Ansprechen wollen wir mit dem Wettbewerb einerseits junge Hörspielmacher/-innen an den Hochschulen, sowie Kreative aus der sog. Freien Hörspielszene. Andererseits sind Einreicher/-innen, die bereits mit einer Rundfunkanstalt zusammengearbeitet haben, nicht grundsätzlich ausgeschlossen.