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Gelöschtes Mitglied 1415

Guten Abend, :wink:

ich bin vor einiger Zeit ein paar Sprechproben durchgegangen und habe festgestellt, dass die erste (meist allgemeine) Sprechprobe der meisten User entweder eine Vorstellung, eine kurze Lesung eines eigenen Textes oder eines Textes eines anderen Autoren ist.

Nun zu meiner Frage:

Darf man aus jedem Buch einen Auszug vorlesen, um daraus eine Sprechprobe zu machen oder ist das nicht rechtens?

Ich bin nämlich der Meinung, dass auch aus Büchern vorgelesen wurde bei denen die Rechte noch ganz klar bei einem Autor oder bei einem bestimmten Verlag liegen, aber ist ein kurzer Auschnitt trotzdem erlaubt (hat ja auch einen gewissen Werbeeffekt)? Ich will zwar keine Sprechprobe machen, allerdings interessiert mich das gerade irgendwie xD

Gruß,
Mindmaster
 

reduktor

Krachmacher
AW: Rechtliche Frage

Genaugenommen darf man keine Auszüge vorlesen. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht. Ausnahme: Man liest einen eigenen Text in dem man einen anderen zitiert. Allerdings muss auch da irgendwo ein Quellennachweis hin.
In der Realität sieht es aber so aus: Da es eben nur Auszüge sind und auch nur vereinzelt vorkommt ist ein verklagt werden hier recht unwahrscheinlich.
1. müssten die Rechtinhaber oder deren Anwälte drauf stoßen
2. dürfte es den Anwälten recht schwer fallen den entstandenen Schaden nachzuweisen.

Sollte aber tatsächlich ein Anwalt mit der Abmahnung beauftragt werden wird es teuer. Die Abmahngebühr beinhaltet keinen Schadenersatz oder ähnliches sondern sind die reinen (überzogenen) Kosten der Anwaltskanzlei.

Wer in diesem Falle belangt werden kann ist mir jetzt aber auch nicht ganz klar. hoer-talk.de oder betreffendes Mitglied? oder gar beide?
Das wird wohl nur ein Experte beantworten können.

Ich gehe aber davon aus, dass kein Verlag oder Autor in dem Angebot hier wirklich Handlungsbedarf sieht. Hier entsteht niemandem ein Schaden und die würden sich nur unbeliebt machen.

Grüße
Pollo
 

MeWi

Mitglied
Sprechprobe
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AW: Rechtliche Frage

Ich häng mich hier gerne mal dran:

Ich frage mich nämlich genau das Gleiche. Pollos Antwort leuchtet mir ein und so hab ich das auch eingeschätzt.
Aber vielleicht hat ja noch jemand Ahnung davon. Mich inreressiert, wie einige das in der Praxis handhaben.

Es gibt hier ja auch einige professionelle Sprecher. Wie macht ihr das denn mit euren Hörbeispielen, die ihr zum Beispiel auf eure Homepage setzt? Sind das selbst geschriebene Texte?
Oder geht ihr das Risiko ein und nehmt Auszüge aus Texten, von denen ihr die Rechte nicht habt?

Liebe Grüße
Melanie
 

mica

Mitglied
AW: Rechtliche Frage

Ich habe auf meiner Homepage ein paar Demos, zu denen ich den Text selber geschrieben habe sowie einige Ausschnitte aus Produktionen, bei denen ich mitgesprochen habe und mir die Nutzung der Ausschnitte zu Demozwecken erlaubt wurde.

Da ja im Internet offenbar einige profitgierige Abmahn-Anwälte unterwegs sind, ist es sicherlich ratsam, da ein bisschen vorsichtig zu sein. Wobei es ja von vielen, auch im Musikbereich, trotzdem gemacht wird, also keine Ahnung wie hoch das Risiko ist, dass man da tatsächlich Ärger bekommt.
 

reduktor

Krachmacher
AW: Rechtliche Frage

In diesem Fall ist das Risiko von einem geldgierigen Anwalt einfach so abgemahnt zu werden nicht gegeben.

So etwas passiert nur, wenn in irgendwelchen AGB's oder ähnlichem ein gesetzlich vorgeschriebener Punkt fehlt oder einer an sich ungesetzlich ist. Dann kann er tätig werden. Auch ohne Mandant der ihn beauftragt, weil du Staatsrecht gebrochen hast. So schafft der Staat sich Kontrolleure, die er nicht bezahlen muss. Könnte man an sich noch mit leben, wenn die Abmahngebühren nicht so überzogen wären...

Das Urheberrecht ist aber ziviles Recht. Wenn's den Urheber nicht stört passiert gar nichts. Ohne Auftrag kann da kein Anwalt was machen.
 

MeWi

Mitglied
Sprechprobe
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AW: Rechtliche Frage

Danke euch für eure Antworten!
Ich denke, ich werde auf Nummer Sicher gehen und die Lücken, die noch da sind, mit selbst geschriebenen Texten füllen... Wobei ich auch glaube, dass einem nicht viel passieren würde.
Aber man muss es ja nicht drauf ankommen lassen ;-)
 

Hanniball

gern gesehen
Sprechprobe
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AW: Rechtliche Frage

Hey MeWi!
Du kannst auch nach Texten Ausschau halten, deren Verfasser mehr als 70 Jahre verstorben sind. Diese Texte sind vom Urheberrecht befreit.

Einen recht nützlichen Link habe ich hier: http://www.bpb.de/shop/buecher/schriftenreihe/36115/urheberrecht-im-alltag

Ansonsten empfehle ich einfach einmal bei den Homepages der verschiedenen Verlage vorbei zu schauen. Oftmals haben sie frei gegebene Textproben oder machen Angaben über ihr Vorgehen bei Urheberrechtsverletzungen oder erklären welcher Umgang mit ihren Texten erwünscht oder erduldet ist. So zum Beispiel auch bei Goldmann: http://www.randomhouse.de/randomhousefaq.jsp
Man schaue unter Punkt sieben und Punkt acht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Jynx

Hörer
AW: Rechtliche Frage

Wenn's den Urheber nicht stört passiert gar nichts. Ohne Auftrag kann da kein Anwalt was machen.

Mmmmhhh...:fragezeichen:

Wenn's den Urheber nicht stört, kann ich also seine Texte hier verwursteln, wie ich will ... falls er sich dann meldet, nehme ich die Texte wieder vom Netz runter?
Ist das so zu verstehen?

Schön, wenn das so wäre.

Die Autoren kümmern sich einen Sch...-Dreck um ihre Texte. Denen ist das egal. (Weiß ich aus eigener Erfahrung :p )
Das eigentlich Gefährliche sind die Verlage!

Also Obacht beim Zitieren. Die Verlage sind überall. :p

LG
 

MeWi

Mitglied
Sprechprobe
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AW: Rechtliche Frage

Danke Hanniball!
Nach solchen Texten hab ich eben auch schon gesucht :) Die Idee überkam mich nämlich auch plötzlich *g*
Danke für den Link! Da werd ich mal stöbern!
 

reduktor

Krachmacher
AW: Rechtliche Frage

Wenn's den Urheber nicht stört, kann ich also seine Texte hier verwursteln, wie ich will ... falls er sich dann meldet, nehme ich die Texte wieder vom Netz runter?
So einfach KANN es sein. MUSS es aber nicht. Das kommt darauf an wie piefig der Urheber - oder nennen wir ihn lieber Nutzungsrechteinhaber - ist.
Er muss sich nicht bei dir melden. Er kann auch direkt zum Anwalt gehen und dann kostet es Geld.

Im Zweifel vorher fragen und die möglichst schriftliche Zusage (wenn man sie denn bekommt) solange aufheben, bis man die Nutzung einstellt.

Letztlich geht es hier nicht um den Urheber, sondern um den Nutzungsrechteinhaber. Der Urheber hat das Nutzungsrecht nur solange, bis er es überträgt. Und kein Verlag druckt ein Buch ohne vom Autor die kompletten Nutzungsrechte zu bekommen. Wie viel der Autor dann für evt. Lizenzveröffentlichungen im Ausland, Verfilmungen etc. bekommt steht dann im Vertrag. Zusätzlich ist es dem Autor empfohlen der VG Wort beizutreten.

Am sichersten lebt man, wenn man Texte verwendet deren Autoren seit 70 Jahren verstorben sind. Dann gelten deren Texte als Volksgut und sind vom Urheberrecht her frei.

Aber auch hier ist vorsicht geboten bei übersetzten Werken aus anderen Sprachen: Ist der Autor zwar schon 200 Jahre tot, der Übersetzer aber erst seit 50 Jahren, haben die Erben des Übersetzers das Urheberrecht an der Übersetzung.
Vom Urheberrecht her gilt eine Übersetzung als eigenes Werk.
Vom Nutzungsrecht her ist zum Verwenden einer Übersetzung eine Lizenz des Nutzungsrechteinhabers des Originalwerkes zu erwerben.

Für den Fall hier reicht aber die Genehmigung des Lizenznehmers.

--

Meist ist es tatsächlich so, dass die Autoren sich eher geehrt fühlen, wenn man Textausschnitte von ihnen verwendet, solange dabei steht, dass sie von ihnen sind.
Wenn sie etwas dagegen haben melden sie sich beim Verlag. Denn sie selbst haben die Nutzungsrechte ja im Normalfall abgegeben.

Bei den Verlagen liegt der Fall so, dass der Verlag meist schon für die Nachforschung Anwälte beauftragt hat. Und wenn die was finden gibt es eine Abmahnung. Sonst bekommen sie ja kein Geld für ihre Bemühungen.

Wer also ganz sicher gehen will verwendet nur eigene Texte oder holt sich vorab eine schriftliche Genehmigung ein.
 

Jynx

Hörer
AW: Rechtliche Frage

Klar, dass es so einfach sein »könnte«.:rolleyes: Zum Glück habe ich meine eigenen Texte und muss mich damit nicht wirklich befassen.

Vielen Dank noch für die Zusammenfassung. Ist hilfreich.

LG
 

Kolibri

Hannah
Sprechprobe
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AW: Rechtliche Frage

Vielleicht liege ich auch komplett falsch...
Aber ich meine von Sven einmal irgendwo gelesen zu haben, dass kurze Ausschnitte, so eine halbe Seite aus einem Buch vorzulesen und hier als Sprechprobe zu veröffentlichen legal ist. Vielleicht täusche ich mich auch total. aber ich meine das sei ok.
 

reduktor

Krachmacher
AW: Rechtliche Frage

Da ist sicher die Frage, wie lang ein Zitat aus einem Urherberrechtlich geschützten Werk sein darf. Das weiß ich jetzt allerdings auch nicht. In jedem Fall muss eine Quellenangabe hinzukommen.

Selbst ein Journalist in einer Rezension darf nur zitieren und keinen Auszug abdrucken. Ab welcher Länge jetzt aber ein Zitat zum Auszug wird ist mir nicht bekannt.

Aber wie ich schon schrieb: Ich glaube nicht dass man bei den Hörproben hier etwas zu befürchten hat. Aber rechtlich ist es bedenklich, wenn man auf der sicheren Seite sein will.

Gute Nacht
 

DerGreif

Mitglied
AW: Rechtliche Frage

In diesem Fall ist das Risiko von einem geldgierigen Anwalt einfach so abgemahnt zu werden nicht gegeben.

So etwas passiert nur, wenn in irgendwelchen AGB's oder ähnlichem ein gesetzlich vorgeschriebener Punkt fehlt oder einer an sich ungesetzlich ist. Dann kann er tätig werden. Auch ohne Mandant der ihn beauftragt, weil du Staatsrecht gebrochen hast. So schafft der Staat sich Kontrolleure, die er nicht bezahlen muss. Könnte man an sich noch mit leben, wenn die Abmahngebühren nicht so überzogen wären...

Das Urheberrecht ist aber ziviles Recht. Wenn's den Urheber nicht stört passiert gar nichts. Ohne Auftrag kann da kein Anwalt was machen.
Das ist so nicht richtig.

1. Staatsrecht bezeichnet solches Recht, das sich mit dem Aufbau des Staates (Staatsorganisationsrecht) und den grundlegenden Rechten des Bürgers gegenüber dem Staat (Grundrechte) befasst. In Deutschland entspricht Staatsrecht also dem Verfassungsrecht. AGBs werden aber im BGB geregelt, das Kernstück des deutschen Zivilrechts ist. Auch das Wettbewerbsrecht (zentral hier das UWG) ist Zivilrecht, wie überhaupt alles Recht, bei dem sich Bürger und Bürger gegenüber stehen.

2. Ein Anwalt kann in diesen Fällen auch nicht ohne Mandat tätig werden. Ganz zu Anfang der "Abmahnbewegung" haben bestimmte schwarze Schafe in der Anwaltschaft das versucht und sind schließlich an dem fehlenden Mandat gescheitert. Das führte dann zu der Gründung der sogenannten Abmahnvereine. Tatsächlich sind nur Verletzte und Vereine mit entsprechender Zielsetzung (Wettbewersvereine, Verbraucherschutzvereine, etc.) zur Abmahnung befugt. Mahnt ein Verein ab, fallen hier wesentlich niedrigere Kosten an, als wenn ein konkret Verletzter - im Regelfall ein Konkurrent - abmahnt.

So einfach KANN es sein. MUSS es aber nicht. Das kommt darauf an wie piefig der Urheber - oder nennen wir ihn lieber Nutzungsrechteinhaber - ist.
Er muss sich nicht bei dir melden. Er kann auch direkt zum Anwalt gehen und dann kostet es Geld.

Im Zweifel vorher fragen und die möglichst schriftliche Zusage (wenn man sie denn bekommt) solange aufheben, bis man die Nutzung einstellt.

Letztlich geht es hier nicht um den Urheber, sondern um den Nutzungsrechteinhaber. Der Urheber hat das Nutzungsrecht nur solange, bis er es überträgt. Und kein Verlag druckt ein Buch ohne vom Autor die kompletten Nutzungsrechte zu bekommen. Wie viel der Autor dann für evt. Lizenzveröffentlichungen im Ausland, Verfilmungen etc. bekommt steht dann im Vertrag. Zusätzlich ist es dem Autor empfohlen der VG Wort beizutreten.

[...]
Hier möchte ich einschränkend anmerken, dass es zwar richtig ist, dass im Regelfall der Autor das ausschließliche Nutzungsrecht an einen Verlag überträgt. Es ist aber durchaus möglich, dass das Nutzungsrecht auch nur eingeschränkt übertragen wurde. § 31 UrhG regelt das umfassend. Um sicher zu gehen, sollte man daher sich immer von beiden Parteien die Erlaubnis einholen.

@Thema:
Am sichersten ist es, wenn man sich die Erlaubnis von Verlag und Urheber einholt (das sollte wirklich kein Problem sein) oder solche Werke verwendet, wo der Urheber bereits seit 70 Jahren tot ist.
 

reduktor

Krachmacher
AW: Rechtliche Frage

Stimmt, hätte noch dazu schreiben müssen: Alle Angaben unter Vorbehalt. Niemand kann sich auf meine Ausführungen hier berufen.
Gilt bei einem solchen Thema natürlich für alle Antworten.

Habe mich zwar aus diversen Gründen einst mit dem Urheberrecht auseinandergesetzt, bin aber natürlich kein Rechtsexperte.
Und da es auch schon einige Zeit her ist kann sich da natürlich auch zwischenzeitlich was geändert haben
:confused:
 

DerGreif

Mitglied
AW: Rechtliche Frage

Stimmt, hätte noch dazu schreiben müssen: Alle Angaben unter Vorbehalt. Niemand kann sich auf meine Ausführungen hier berufen.
Gilt bei einem solchen Thema natürlich für alle Antworten.

Habe mich zwar aus diversen Gründen einst mit dem Urheberrecht auseinandergesetzt, bin aber natürlich kein Rechtsexperte.
Und da es auch schon einige Zeit her ist kann sich da natürlich auch zwischenzeitlich was geändert haben
:confused:
Was Du zum Urheberrecht geschrieben hast, war ja nicht wirklich falsch. Dazu hatte ich ja nur eine kleine Ergänzung. Der typische Verlagsvertrag sieht im Regelfall durchaus eine ausschließliche Übertragung der Nutzungsrechte vor. Aber es gibt eben Fälle, wo das auch anders ist, weil es nicht so sein muss. Darauf wollte ich nur nochmal der Sicherheit halber hinweisen. Sonst hat sich seither sicher auch nichts Wesentliches geändert (außer vielleicht der Senkung der Abmahnungsgebühren für einfach gelagerte unerhebliche Rechtsverletzungen).

Wirklich falsch waren nur die zwei Aussagen, die mit dem Urheberrecht erstmal gar nichts zu tun hatten. Ich korrigiere sowas nur gerne, wenn ich es sehe, um meinem Kreuzzug wider das gefährliche Halbwissen in juristischen Fragen treu zu bleiben. ;) War nicht bös gemeint.

Grüße,
DG
 
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