Masterofclay

Marco Rosenberg
Sprechprobe
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Im Teamspeak haben wir vor kurzem über die rechtlichen Freiheiten bei gekauften Sounds gegrübelt:

Dürfte ich z.B. einer Produktion hier im Hörtalk, bei der ich nicht Produzent oder Cutter bin, einen oder mehrere Sounds aus meiner Collection zur Verfügung stellen? Falls ja, muss ich dann als Sound-Designer oder sonstwas in den Credits erwähnt werden? Oder muss ich sogar den Sound selber in den Mix einfügen?

Vielleicht kennt sich ja jemand mit der rechtlichen Situation dieses Themas aus. Generell wäre es gut, einen juristisch erfahrenen Menschen hier im Forum zu haben, falls weitere Fragen in der Richtung auftreten. Also, Freiwillige vor, wir halten uns auch mit den Rechtsanwalts-Witzen zurück. ;)
 
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DJ Force

Mitglied
Sprechprobe
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AW: Rechtliche Freiheiten bei Soundeffekten

Oha! Exzellente Frage.

Gleiches würde mich bei Gemafreier Musik interessieren. Wenn ich mir eine Musikbibliothek (oder Soundbibliothek) kaufe, erwerbe ich doch das Recht, sie einzusetzen, wann und wo ich will. Deshalb ist gemafreie Musik ja auch in der Regel nicht so günstig, weil die Tantiemen ausbleiben. Ich weiss allerdings nicht, ob es nun eine reine Formsache ist, ob die Sachen selbst eingesetzt werden müssen oder ob man sie einem Cutter zur Verfügung stellen kann. Mein Laien-Rechtsverständnis würde sagen, dass man zumindest als Co-Produzent vermerkt werden muss, wenn man Sounds oder Musik zur Verfügung stellt.

Aber ich würds echt gern genau geklärt wissen :)
 

Starlight

Schreibe Phantasie...
AW: Rechtliche Freiheiten bei Soundeffekten

Das is ne sehr gute Frage. Würde auch gern beides genau wissen.
 

Dennis Künstner

Administrator
Teammitglied
AW: Rechtliche Freiheiten bei Soundeffekten

Evtl. könnte ich mir vorstellen, dass die Firma/Label im Besitz der Lizenz der Datei sein muss. Denn die sind ja am Ende für die Produktion verantwortlich.

EDIT:
Wobei das ja auch nicht sein kann. Viele Labels übernehmen ja auch Hörspiele, die bereits von anderen Leuten produziert worden.
 

Paul

Wertentwender
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AW: Rechtliche Freiheiten bei Soundeffekten

Also WENN das nun möglich ist, dann KÖNNTE man doch vom Forum aus eine Bibliothek kaufen, die dann für die internen Projekte (natürlich NUR die internen Projekte) allen Cuttern zur Verfügung steht.

Das wäre eine sehr feine Sache, da könnte man sammeln und gemeinschaftlich für das Hoerspielprojekt einkaufen. Ich kann mir vorstellen, dass da bei mehreren leuten Interesse besteht. Bei mir auf jeden Fall.


EDIT: Aber ich nehme mal an, dass man da das Hörspielprojekt als Label offiziell "anmelden" muss und somit wieder monatliche Gebühren wie Steuern oder Ähnliches anfallen?
 

Searge

Space-Opera ist ein musss!
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AW: Rechtliche Freiheiten bei Soundeffekten

Solche Fragen müßten eigentlich in den Lizenzen geklärt werden, die man mit dem Produkt erwirbt. Ich denke das ist bei jedem Anbieter anders geregelt.
 
S

Silly-Walks

AW: Rechtliche Freiheiten bei Soundeffekten

Also wenns euch noch interessiert kann ich zu Hause mal nach schauen wie sich das verhält. Wir haben grad letzte woche in der schule darüber geredet, hab allerdings nich viel mit gekriegt weil ich mehr damit beschäftigt war nich einzuschlafen ^^
 
G

Gelöschtes Mitglied 994

AW: Rechtliche Freiheiten bei Soundeffekten

Hhmm...

noch komplizierter, verworrener u. unüberschaubar wird es erst, wenn man zum Beispiel Geräusche aus dem www. mixt.

Sind es mehr als 3 verschiedene, kann glaube ich kaum noch jemand erkennen, woher sie stammen. Trotzdem dürfte noch das Urheberrecht gelten.

Im übrigen frage ich mich: Ist denn unter all den talentierten Sprecherinnen/Sprechern niemand dabei, der Musik selbst zusammenbasten kann??? - - - Genügend kostenlose Software dafür ist doch problemlos zu bekommen.

Gruß, Euer Gunther
 

Masterofclay

Marco Rosenberg
Sprechprobe
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AW: Rechtliche Freiheiten bei Soundeffekten

Im übrigen frage ich mich: Ist denn unter all den talentierten Sprecherinnen/Sprechern niemand dabei, der Musik selbst zusammenbasten kann??? - - - Genügend kostenlose Software dafür ist doch problemlos zu bekommen.

Es geht hier ja nicht um Musik, sondern um Geräusche, wie z.B. Schritte, Explosionen, etc.
Musiker haben wir ja einige im Forum oder nutzen CC-Musik für die Projekte.

Es gibt halt manche hochqualitativen Geräusche nur auf kommerziellen gekauften Sound-Bibliotheken und um deren gemeinsame Nutzung dreht sich das Thema dieses Threads.
 

Masterofclay

Marco Rosenberg
Sprechprobe
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AW: Rechtliche Freiheiten bei Soundeffekten

Danke für die Links, Gunther.
Das geht aber immer noch am Thema vorbei. Meine Eingangsfrage war, ob sich jemand hier mit der rechtlichen Situation auskennt, wenn ich z.B. meine gekauften Geräusche, für die ich die Nutzungsrechte besitze, einer anderen Person für ihre Produktion zur Verfügung stellen will (oder umgekehrt).

Über Gema, günstige oder kostenlose Sounds gibt es ja schon mehrere Threads mit gute Informationen.
 

Alibaba

Erik Albrodt
AW: Rechtliche Freiheiten bei Soundeffekten

Aber GEMA-frei heißt nicht zwangsläufig kostenlos!

Und genauso ist es. Selbst "Gema- und Lizenzfrei" heisst nicht, dass man sie frei nutzen darf, denn es gelten sowohl urheber- als auch Leistungsschutzrechte. :confused:
Wenn man also einen Sound oder eine Musik erwirbt, muss man die Lizenzbedingungen genau lesen, ob man sie auch benutzen darf.

Bei Auftragsarbeiten habe ich es so gehandhabt, dass ich den Mix/Schnitt an den Auftraggeber verkauft habe. Da Musik und Geräusche nicht separat sondern als Teil einer neuen Schöpfung den Besitzer wechseln, ist dies rechtlich einwandfrei.

Schöne Anekdote: Ich wollte eine GEMA- und LIZENZFREIE Soundbibliothek kaufen. Ich habe bei der Firma angerufen und gefragt, ob ich die Sounds in kommerziellen (oder auch nicht-kommerziellen) Hörspielen verwenden darf. Antwort: "Nein, nur zum privaten Gebrauch".
Daraufhin meine verblüffte Frage: "Wieso steht denn dann >>gema- und lizenzfrei<< drauf? Wenn ich es nur privat nutzen darf, zahle ich doch sowieso weder Gema noch Nutzungslizenzen."
Antwort: "Das ist deutsche Rechtssprechung. Denn wenn Sie die Sounds mehr als 7 Personen zu hören geben, wäre das nicht mehr Lizenzfrei. Damit würden Sie nämlich die Leistungsschutzrechte der Firma, die die Sounds erstellt hat, verletzen".

Alles klar? :depp::depp::depp:
 
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Alibaba

Erik Albrodt
AW: Rechtliche Freiheiten bei Soundeffekten

Und noch ein Schmankerl:

ich habe für teuer Geld eine Soundbibliothek auf 15 CDs erworben. Diese darf ich völlig frei in Kreationen verwenden (nicht alleinstehend).
ABER, wenn in einem Sound MUSIK zu hören ist (z.B. bei Kaufhausgeräuschen oder Jahrmarktgeräuschen), dann darf ich diese Geräusche nicht verwenden, weil auf die Musik eventuell Leistungsschutzrechte liegen.

Ist das nicht allerliebst? :confused:
 

Searge

Space-Opera ist ein musss!
Sprechprobe
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AW: Rechtliche Freiheiten bei Soundeffekten

Jaja, deutsches Recht.... Ein Labyrinth an Undurchsichtigkeit. Nicht umsonst haben wir so viele Anwälte für dieses Gebiet.
 
G

Gelöschtes Mitglied 994

AW: Rechtliche Freiheiten bei Soundeffekten

Guten Morgen!

@ Masterofclay
Danke für den Hinweis... ist mir nicht entgangen.

Bei Auftragsarbeiten habe ich es so gehandhabt, dass ich den Mix/Schnitt an den Auftraggeber verkauft habe. Da Musik und Geräusche nicht separat sondern als Teil einer neuen Schöpfung den Besitzer wechseln, ist dies rechtlich einwandfrei.

Auch eine Möglichkeit das Problem zu umgehen.

Gruß, Euer Gunther
 
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