Marco Ansing

Autor und Sprecher
Hallo zusammen,
so viele kluge Leute können mir sicher weiterhelfen. Ich stehe kurz davor mir eine Domain zu kaufen und wollte daher mal ein paar Fragen dazu loswerden:
1. Auf was ist beim Domainkauf zu achten? Lohnt es sich einen Webspace dazuzukaufen? Habt Ihr Empfehlungen, gute Erfahrungen, schlechte Erfahrungen?
2. Impressum: Auf der eigenen Seite muss ein Impressum hin, wirklich? Gilt das auch für Privatleute oder nur für Gewerbe?

In diesem Sinne,
der etwas verwirrte Marco
 

P.S.

Stefanie Puke, HörSpieler
AW: [Frage] Domain und Impressum

Hi, Marco. Es kommt darauf an, wieviel Platz du brauchst. Einen gewissen Webspace bekommst du automatisch. Je nach Größe variiert dann auch der Vertrag. Schau mal bei www.strato.de, da hat z.B. unser Schützenverein seine HP.

Normalerweise braucht ein Privatmann kein Impressum. Verdienst du aber in irgendeiner Art und Weise Geld damit (z.B. Amazon-Partnerprogramm) muss ein Impressum vorhanden sein.
 
L

LillyHidomi

AW: [Frage] Domain und Impressum

P.S. schrieb:
Normalerweise braucht ein Privatmann kein Impressum. Verdienst du aber in irgendeiner Art und Weise Geld damit (z.B. Amazon-Partnerprogramm) muss ein Impressum vorhanden sein.

Hmm, Wikipedia meint dazu
Wikipedia schrieb:
Da ein Dienst geschäftsmäßig sein kann, ohne gewerblich zu sein, können auch private, unkommerzielle Websites unter die Impressumspflicht fallen.
Ab wann eine Website als geschäftsmäßig gilt, ist in der Rechtsprechung bisher umstritten; somit auch die Frage, ob privat betriebene Websites impressumspflichtig sind.

Sehr eindeutig :lach:
 
Zuletzt bearbeitet:

Klaatu

Schlickrutscher
AW: [Frage] Domain und Impressum

Moin Marco,
kann mich P.S. nur anschließen. STRATO ist hier meiner Meinung nach die erste Wahl. Einfach mal auf die HP von STRATO gehen und durchforsten. Wir haben seit ca. 6 Jahren unsere Domain von STRATO und sind überaus zufrieden. Auch der Service stimmt, bisher konnte alles geklärt werden, manchmal auch auf direktem Weg per Telefon. Ausserdem bekommt man ab einem bestimmten Paket viel Software dazu z.B. ADOBE Photoshop Elements neueste Version, Adobe GoLive usw.. Auch Domainänderungen gehen sehr schnell und zügig. Wir haben insgesamt 4 Domains in unserem Paket und manchmal hat sich der Name geändert, kein Problem.
Zum Impressum gibt es viele widersprüchliche Meinungen, am besten eins mit unterbringen, dann kann man nichts falsch machen. Denn leider gibt es dieses licht- und arbeitsscheues Rechtsanwaltsgesindel, die HP's nur auf irgendwelche Fehler durchforsten und dann kostenpflichtig abmahnen. Sehr beliebt sind dabei fehlendes oder falsches Impressum, Stadtpläne, Bilder etc. etc., die Liste kann hier beliebig weitergeführt werden.
Aber nicht entmutigen lassen, notfalls die HP von Freunden oder besser einen Anwalt der sich auskennt kontrollieren lassen.

LG
Klaatu
 

Marco Ansing

Autor und Sprecher
AW: [Frage] Domain und Impressum

Danke für all die Tipps.

Was Impressum angeht muss ich mein Problem wohl genauer erklären. Als Autor habe ich ja ein Pseudonym... und ich fände es äußerst sinnlos, wenn mein realer Name auf meiner Seite prangt und damit das Pseudonym sinnlos wird.

Leider kann ich erst ab November 2010 meinen Künstlernamen im Personalausweis verewigen lassen...

Warum ein Pseudonym? Nun ja, als Wissenschaftler belächelt einen die Fachwelt, wenn man neben kolossalen wissenschaftlichen Werken mal ein Buch im Bereich Belletristik herausbringt. Man wird dann nicht mehr ernst genommen. Harte, böse Welt, aber so ist das... :confused:
 
L

LillyHidomi

AW: [Frage] Domain und Impressum

Höm, ja, das macht es ja nun wirklich schwierig - an sowas habe ich überhaupt nicht gedacht, als sie die Pseudonyme aus dem Perso verbannt haben (Und die wohl auch nicht...).

Aber gerade zu einer Autorenseite würde meiner Interpretation nach ein Impressum gehören - das wäre dann doch irgendwie eine geschäftliche Seite, oder? Es sei denn, du schreibst nur für deine Großmutter :grins: :grins:

Man kann seinen Künstlernamen ja als Wortmarke eintragen lassen, aber ich glaube dann bräuchtest du deinen Namen trotzdem noch im Impressum, was es ja widerum sehr sinnlos macht xD
 

Markus Haacke

alias Doc Markuse
AW: [Frage] Domain und Impressum

Hallo Marco,

Tipps über gute oder schlechte Webspace/Domainanbieter kann ich Dir leider nicht geben (ich kenne nur einen), aber wenn Du möglichst wenig Geld ausgeben möchtest, dann schau doch auch mal bei www.netbeat.de vorbei.

Das ist zwar ein Rumänischer Anbieter, wenn ich das recht in Erinnerung habe und in deren Anfangszeiten gab es da auch mal Probleme, daß die eigene Domain z.B einen Tag lang nicht erreichbar war, aber das liegt jetzt schon viele Jahre zurück. Ich habe keine Probleme mit denen.

Ich habe dort aktuell 4 Domains und auch meine mailkonten drüber laufen.
Das sind alles Level-1 Angebote, da bezahlst Du für die .de-Domain inkl.ein paar MB Webspace und einer mailadresse läppische 27 Cent pro Monat.

Reicht für meine Zwecke z.B. völlig aus.

Solche Sachen, wie diese Seite sind damit möglich: http://www.heilpraktiker-guido-rettig.de/ (Ist quasi mein 'Schwippschwager' :zwinker)

Da gibts dann aber keinen Homepage-Baukasten oder ähnliches. Du musste Deine Seite also lokal auf Deinem Rechner designen und dann per ftp auf den Netbeat-Webspace schieben. Du bekommst dort nur die Domain und das bißchen Webspace, mehr nicht!
Dafür aber unschlagbar günstig, wie ich finde.

Viel Erfolg bei der weiteren Suche und Entscheidung.
Zu Netbeat kannst Du dann aber gerne auf mich zurückgreifen, wenn du Fragen hast oder so. ;)
 

Klaatu

Schlickrutscher
AW: [Frage] Domain und Impressum

Hi Grisbert,
habe mal kurz gegoogelt, wie man im Neuhochdeutschen sagt, schau Dir mal die HP von Fips Asmussen an. Bürgerlicher Name Rainer Pries.

http://www.fipsasmussen.de/

LG
Klaatu
 

Marco Ansing

Autor und Sprecher
AW: [Frage] Domain und Impressum

Danke für die Infos, hui wird immer mehr.

Was Fips Asmussen angeht... der ist etwas länger im Geschäft und hat den Künstlernamen sicher im Personalausweis...
Das man die Künstlernamen nämlich nicht mehr im Perso haben darf, ist erst seit 2007 Jahr so... famose Idee der Regierung...

Nun kommt es aber - wegen Empörung von Künstlern und Journalisten - im November 2010 wieder.
 
Zuletzt bearbeitet:
L

LillyHidomi

AW: [Frage] Domain und Impressum

Grisbert schrieb:
Nun kommt es aber - wegen Empörung von Künstlern und Journalisten - im November 2010 wieder.

Was, tatsächlich Grisbert? Das ist ja genial!
Blöd nur, dass ich schon im März einen neuen brauche LOL

Ich war noch auf dem Stand, dass das jetzt halt ausläuft und die Leute, die noch ein Pseudonym im Perso haben, das auch nur behalten können, bis sie einen neuen brauchen...
 

Marco Ansing

Autor und Sprecher
AW: [Frage] Domain und Impressum

Künstlernamen können derzeit nicht in den Personalausweis eingetragen werden. Möglich war dies bis zu einer Änderung des Personalausweisgesetzes zum 1. November 2007, mit der die Eintragungsfähigkeit von Künstlernamen abgeschafft wurde. Auf diese Änderung im Jahr 2007 hat es Proteste von Künstlern und Journalisten gegeben, die für ihre berufliche Tätigkeit auf Pseudonyme angewiesen sind. Diese Proteste sind im Jahr 2008 Anlass für die Bundesregierung gewesen, die Frage der Eintragungsfähigkeit von Künstlernamen erneut zu prüfen. Der Bundesrat hat nun am 18. Dezember 2008 das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis beschlossen, in dem als Nebenregelung auch Künstlernamen wieder der Eintragung in den Personalausweis und Pass fähig gemacht wurden.[2] Das Gesetz tritt jedoch gemäß Art. 7 des Gesetzes erst am 1. November 2010 in Kraft. Bis dahin bleibt es den Meldebehörden versagt, Künstlernamen in den Personalausweis einzutragen. Von der neuen Regelung sind auch Ordensnamen betroffen. Diese können dann ab dem 1. November 2010 wieder in Personalausweise und Pässe eingetragen werden.[3]
Rechtsverbindlich und zulässig ist die Unterschrift mit einem Pseudonym, sofern die als Aussteller in Betracht kommende Person ohne Zweifel feststeht (BGH NJW 1996, 997). Wird mit dem Künstlernamen unterschrieben, so ist damit der gesetzlichen Schriftform genügt.
Der Schutz des Pseudonyms gem. § 12 BGB bleibt davon unberührt. Bei Klagen kann der Künstlername zur Parteienbezeichnung verwandt werden (vgl. Wandtke/Bulling, UhrR § 10 Rn. 52). Bei Grundstückskäufen sind Eintragungen im Grundbuch unter ausschließlicher Verwendung des Künstlernamens nach § 15 Abs. 1 a GBV nicht zulässig. Dieser darf jedoch zusätzlich zum Familiennamen eingetragen werden (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Auflage, Rdn. 230).


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Künstlername#Voraussetzungen_in_Deutschland
 

Thuda Dragon

Admin in Pension
Teammitglied
AW: [Frage] Domain und Impressum

Welche Idioten haben das überhaupt gestrichen!?
Ach, ich kann mir die Antwort eigentlich schon denken...
 

Achim

Mitglied
Sprechprobe
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AW: [Frage] Domain und Impressum

[OT]

ich für meinen teil finde die jetzige regelung gut, denn ich bin darauf angewiesen zu wissen wer da vor mir steht.

[/OT]

Achim
 

Searge

Space-Opera ist ein musss!
Sprechprobe
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AW: [Frage] Domain und Impressum

Naja, aber wenn Heino vor Dir steht und es steht ein "falscher" Name im Perso, was dann? Sind wollen Heino sein, klar und ich bin der Kaiser von Persien. ;)
 
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