Dagmar

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Hallo ihr freiberuflichen Künstler,
vielleicht kann mir einer nen Tipp geben bzw. ne Info.

Und zwar blick ich mit dem Umsatzsteuerkrempel irgendwie nicht so ganz durch. Zwar betrifft es mich nächstes Jahr noch nicht, (bin jetzt nach Kleinunternehmerregelung noch befreit) aber ich will halt schonmal gewappnet sein ;o)

1.
Ist für eine schauspielerische Tätigkeit 19% oder 7% USt. auszuweisen? Oder ist das sogar unterschiedlich? Ich arbeite für Vereine (also mit Auftraggeber), aber auch in einer Eigenproduktion, muss dann bei der Eigenproduktion 7% auf die Theaterkarte oder 19%??

2.
Wenn ich für gemeinnützige Vereine arbeite, die von der Umsatzsteuer befreit sind, kann ich dann eine Rechnung ohne USt. ausweisen? weil ich krieg da halt ein festes Honorar für einen Auftritt, da müsste ihc ja sonst selber auch noch rausfummeln was davon dann USt. ist - und die USt. auch noch selber zahlen, weil der Verein die nicht abziehen kann und daher auch nicht rausruckt. Also ich stell da auch keine Rechnung, ich krieg einfach das Geld überwiesen und ne monatliche Abrechnugn von denen...
In einem anderen Verein bin ich Teil einer Künstlergemeinschaft und bekomme einen "Einnahmenvorschuss" von den zu erwartenden Kartenverkäufen. Typischer Künstlerdreiecksvertrag zwischen Produktionsgemeinschaft (gemeinnütziger Verein), Künstler und Projekt. Auch hier stelle ich keine richtige Rechnung, sondern nur eine Bitte um Überweisung der betreffenden Summe.

3. Wie ist das bei Bildungsträgern - also z.B. Dozententätigkeit für die VHS / Bildungszentrum. 0%, 7%, 19%?? Auch da besteht ein Honorarvertrag *hm*

Mann is das alles kompliziert... irgendwie kann das doch nich sein, dass man bei den ultra miesen Bezahlungen dann auch noch fast 20% USt. selber zahlen muss, weil man sie von niemandem einfordern kann. Das kann ja nich der Sinn der MwSt. sein, die ist ja eigentlich nur ein durchlaufender Posten... aber ich hab grad das Gefühl dass der Künstler total der Dumme ist :(

Ich will gar keine Rechtsberatung, will nur nen Anhaltspunkt, vielleicht hat ja jemand ein ähnliches Problem und mit nem Steuerberater da schonmal gesprochen oder so. Damit ich schonmal weiß was auf mich zukommt wenn ich nächstes Jahr die magischen 17.500 überschreite *angst*
 
Zuletzt bearbeitet:

pio

Autor, Audio Engineer (BA), Sprecher und Musiker
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AW: An die Freiberufler: Umsatzsteuerfrage

Für einen Künstler ist das deutsche Steuerrecht die Hölle. Für alle anderen (die nicht beim Finanzamt arbeiten) zumindest der Vorhof...
Mein Tip: geh zu Deinem zuständigen Finanzamt, mache vorher einen Termin, und las Dich dort beraten. Die machen das unendgeldlich!! Und die freuen sich wenn jemand mit ihnen zusammenarbeiten will...
Auf jeden Fall können die Dir Deine Fragen beantworten. Das ist ein Tip unseres Dozenten im Fach Buchführung...

Gruß, pio
 

meowan

David Riedel
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AW: An die Freiberufler: Umsatzsteuerfrage

er hat Recht... der Gang dahin bleibt dir nicht ersparrt. Also gleich los...
 

Janne

Sprecherin
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AW: An die Freiberufler: Umsatzsteuerfrage

Liebe Dagmar,

wirst du die Grenze von 17500 denn auf jeden Fall überschreiten? Ich arbeite auch freiberuflich, aber da ich immer noch weit von dieser Summe entfertn bin, mache ich mir da nicht so viele Gedanken. Auf meinen Rechnungen steht immer der Satz "Nach §19 EStG bin ich Kleinunternehmer und daher nicht umsatzsteuerpflichtig". Wenn du beim Finanzamt oder wo auch immer neue Erkenntnisse gewonnen hast, wäre es aber super, wenn du sie mit uns teilst. Denn das Langstreckenziel lautet natürlich, irgendwann auch mehr zu verdienen.

Viel Erfolg
 

T.Hammer

tabtab
AW: An die Freiberufler: Umsatzsteuerfrage

hallo dagmar

mein mann und ich haben ein ähnliches problem, weniger meinetwegen eher bei ihm.

ich kann dir nur raten, einen guten steuerberater zu finden. wir haben das gemacht und seitdem trotz der rechnungen vom SB eine menge geld gespart und auch keinen ärger mehr wegen aneblicher falschabrechnungen
wir sind 2008 in die Umsatzsteuerpflicht gerutscht, habens aber erst dieses jahr erfahren (durch eine freundliche mahnung vom finanzamt) bei uns konnte zum glück die Umsatzsteuer noch nachgevordert werden (von der firma für die mein mann arbeitet) also waren wir nur "mittelsmann"
aber damit dir das gar nicht erst passiert, rate ich wirklcih zum steuerberater.
im gegensatz zu beratern vom finanzamt direkt versuchen die nicht gleich dir noch mehr geld rauszuleiern xD
 

Tonda

Machinima Produzent
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AW: An die Freiberufler: Umsatzsteuerfrage

Ja, den Spruch formuliere ich auf meinen Rechnungen so: "Ich bin Kleinunternehmer i. S. des § 19 Abs. 1 UstG." Allerdings betreibe ich als Event-Filmer ein Gewerbe, dass nicht wirklich zur Künstlerzunft gehört. Einkommensteuer- und Gewerbesteuererklärungen muss ich natürlich abgeben aber die Mehrwert bzw. Umsatzsteuer brauche ich nicht aufzuschlagen.
 

Kachina

etwas abwesend
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AW: An die Freiberufler: Umsatzsteuerfrage

Liebe Dagmar,

ich bin zwar keine Schauspielerin, aber als Illustratorin auch Freiberuflerin. Ich bin sicher, dass es da Unterschiede gibt, aber ich kann dir soviel sagen:

zu 1:
Wissen tue ich es nicht. Ich würde aber vermuten, dass du 7% Umsatzsteuer anrechnen musst/darfst (wenn überhaupt, siehe 2.), weil du meines Erachtens künstlerisch tätig bist.
Diese Frage kann dir aber GANZ SICHER das Finanzamt beantworten!

zu 2:
Ausschlaggebend ist NICHT, ob deine Auftraggeber (oder wie auch immer sich das bei Schauspielern nennt) Umsatzsteuer abführen müssen oder nicht!
Vielmehr ist entscheidend, ob DU umsatzsteuerpflichtig bist!

Das wiederum ist abhängig davon, ob du (wie Janne schreibt) den Kleinunternehmer-Status hast/behältst oder nicht, oder aber auf diesen "verzichtest".
Um diesen überhaupt in Anspruch nehmen zu können, musst du unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen (hab die nicht im Kopf, aber Janne schreibt ja etwas von 17.500 im Jahr).
Dann DARFST DU KEINE Umsatzsteuer berechnen und musst diese dann natürlich auch nicht an den Staat abführen.

Der Vorteil hierbei liegt auf der Hand: im Gegensatz zu Kollegen, die Umsatzsteuerpflichtig sind, bist du für deine Kunden "günstiger". Und man spart sich Papierkram ;-)
Damit unterstützt der Staat quasi die Freiberufler ein bisl, die nicht so viel Kohle verdienen.

Ob es für dich von Vorteil ist, auf den Kleinunternehmer-Status zu verzichten, kann ich nicht so recht beurteilen. (Das musst du eigentlich ankreuzen/entscheiden, wenn du dich als Freiberufler registrierst/anmeldest, oder wie sich das schimpft)
Wenn du zum Beispiel viele Dinge/Materialien anschaffen musst, die du für deine Arbeit brauchst (dazu gehören auch Bücher, Fortbildungen etc), dann kannst du die Mehrwertsteuer, die du ja bei der Anschaffung dieser Dinge bezahlst, mit der Umsatzsteuer, die du auf deine Rechnungen schreibst verrechnen. Also die Summe gezahlter Mehrwertsteuer gegen die Summe berechneter Umsatzsteuer. Die Differenz zahlt dir der Staat zurück. Dafür musst du allerdings eine Umsatzsteuer-Erklärung machen. Und vor allem eine Umsatzsteuer-Voranmeldung! Je nachdem wieviel du verdienst, jeweils zum Ende des Quartals, oder halbjährlich, jährlich (das teilt dir dein Finanzamt dann mit, wie sie es gerne hätten).
Das ist natürlich Arbeit, du musst also genau Buch führen, und u.a. brav alle gezahlten und eingenommenen Umsatzsteuer- bzw Mehrwertsteuerbeträge auseinanderklamüsern.

Und zum Rechnung stellen:
WENN du als Freiberufler registriert bist, MUSST du Rechnungen schreiben!! Schließlich musst du eine Steuererklärung machen (egal, ob du dann ma Ende Steuern abführen musst oder nicht), und im Zweifel Nachweise zu deiner Tätigkeit liefern können. Die Rechnungen müssen übrigens auch eine bestimmte Form haben... (ich weiß, langsam nervts!) Hier ein vielleicht ganz nützlicher Link für dich:
http://www.akademie.de/existenzgrue...ege/so-schreiben-sie-korrekte-rechnungen.html

zu 3:
Dat weiß ich nicht, hab ich noch nie gemacht... aber DAS weiß auch das Finanzamt ;-)

Ich hoffe, das was ich geschrieben habe ist nicht komplett verwirrend und hilft dir ein bisl...
Es ist am Anfang echt nervig und irgendwie scheint einem das Dickicht an Bürokratie undurchdringlich! Es führt aber leider kein Weg daran vorbei, sich damit auseinanderzusetzen, wenn man sich selbständig macht - denn nichts anderes ist man ja als Freiberufler.
Und besonders am Anfang, wenn man SEHR gut einen Agenten und/oder einen Steuerberater gebrauchen könnte, damit jemand anders den ganzen Krempel übernimmt, der das auch versteht, kann man es sich natürlich nicht leisten...

Deshalb ist Pios Tipp zum Finanzamt zu gehen auf jeden Fall gut! Die sind eigentlich immer ganz nett, und die Sachbearbeiter wollen dich ja auch nicht über den Tisch ziehen!

Also Augen zu (oder besser ganz weit auf) und durch!
Lass dich nicht entmutigen, du schaffst das schon!! :)

Viel Erfolg dabei!
Grüßle
Kachina
 

Schallmarie

Sprecherin
AW: An die Freiberufler: Umsatzsteuerfrage

Liebe Dagmar,

Kachinas Tipps kann ich in allen Punkten bestätigen. Ich bin auch Kleinunternehmerin, werde mich aber ab Januar mit der Umsatzsteuer beschäftigen müssen. Bislang schreibe ich auch besagten Satz unter meine Rechnungen (...befreit nach § usw....). Ich vertage ein paar Anschaffungen jetzt schon ins nächste Jahr, denn ein Gutes hat der Aufwand mit der Steuer ja: Ausgegebene Mwst. kann man - so man über Rechnung von den Kunden welche einnimmt - gegenrechnen. So werde ich auf bestimmte Betriebsausgaben halt nur noch den Netto-Satz zahlen :)

Ich habe allerdings auch keine Vereine oder sonstwie von der Steuer befreiten Kunden. Das macht es einfacher.

Ein Gang zum Finanzamt lohnt sich in jedem Fall!

Ich hatte jetzt schon zwei Mal mit denen zu tun und nach Überwindung meiner Berührungsängste musste ich feststellen, dass die mir wirklich geholfen haben. Ich bin an zwei sehr nette Sachbearbeiterinnen geraten. Und ich war beide Male ohne Termin dort.

Also lieber zum Amt als nachzahlen und vielleicht nicht nachfordern können. TabTab und ihr Mann haben da anscheinend richtig Glück gehabt!!!
 

Schallmarie

Sprecherin
AW: An die Freiberufler: Umsatzsteuerfrage

Noch ein Nachtrag: Soweit ich weiß, musst du in dem Jahr, in dem du die 17.500 überschreitest noch keine Umsatzsteuer zahlen. Erst im Folgejahr wirst du dann pflichtig.

Und nach allem, was du schreibst, könnte es vielleicht wirklich sein, dass du dann auf die Honorare, die du ohne Rechnung bekommst zusätzlich zur Einkommenssteuer, auch noch die Umsatzsteuer abführen musst. Das weiß ich aber nicht genau. Da kann wirklich das FA oder ein Steuerberater helfen.
 

Elminster

Mitglied
AW: An die Freiberufler: Umsatzsteuerfrage

Ich selber habe durch meine Freiberufliche Tätigkeit schlechte Erfahrungen mit dem Finanzamt (was Kompetenzfragen zum Thema "Freiberuflich" angeht. Auch eine Erkundigung in diversen Foren bringt zwar manchmal etwas Licht ins Dunkel, bringt aber oftmals auch gegensätzliche Aussagen. Bei so einem empfindlichen Thema wie Steuern empfehle ich daher nur einen Steuerberater, der sich auf Freiberufler spezialisiert hat - sollte sich auch in deiner näheren Umgebung finden und all deine Fragen werden kompetent beantwortet.
 

Dagmar

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AW: An die Freiberufler: Umsatzsteuerfrage

Weil anscheinend Verwirrung besteht und ich hier lauter liebe Hilfe zu $19 UStG bekomme:
Ich BIN bereits freiberuflich und USt.-befreit. Nächstes Jahr werde ich voraussichtlich die 17.500 Euro Umsatz übersteigen, weshalb ich halt JETZT schonmal gern wissen will, was dann im Jahr drauf auf mich zukommt. Also generell Rechnungen schreiben usw. mach ich jetzt auch schon, aber eben nach Kleinunternehmerregelung. Von demher hab ich jetzt auch kein Problem mit meinen Rechnungen. Aber ich wüsst gern, wie die sich dann verändern wenn ich in die USt. falle und wo ich evtl. ne Chance hab, keine USt. verrechnen zu müssen, weil ich als Künstler halt im Prinzip selber drauf sitzen bleib, da ich in vielen Fällen keinen Durchlaufposten draus machen kann.
Steuerberater werd ich mir dann eh holen, weil ich dann eh alle 3 Monate den Vorsteuerbescheid usw. machen muss und darauf keinen Bock hab ;) Das sollen dann lieber andere für mich machen.

Ich dachte nur dass vielleicht jemand schon ähnliche Probleme hat und z.B. mit gemeinnützigen Vereinen arbeitet und daher weiß, ob man die USt/MwSt. weglassen darf.
 

Xilef

zerfahrener Verdutzter
AW: An die Freiberufler: Umsatzsteuerfrage

Hi Dagmar
Widme Dich dem Shakespeare und befolge Elminsters Rat. Ich sehe es genauso !
Selbst, wenn Du versuchst alles richtig zu machen - Du bist je nach SachbearbeiterIn einer für Laien nicht nachvollziehbaren Willkür seites des FA ausgeliefert, dass Du Dich nur verrückt machst. Such Dir jemanden
für ein paar Euronen,
die sich lohnen,
der legt sich für Dich an
dass der Finanzenmann
sich nur noch wundern
und warm anziehen kann

und so wären wir wieder
bei Shakespeare dann!

lG
 

Kachina

etwas abwesend
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AW: An die Freiberufler: Umsatzsteuerfrage

Ach soooo, na dann sorry fürs lange Zutexten, höhö :eek: ...

Mit gemeinnützigen Vereinen kenn ich mich nicht aus... daher spare ich mir meine schlauen Halbwahrheiten diesbezüglich :D
 

Dagmar

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AW: An die Freiberufler: Umsatzsteuerfrage

@Kachina: ne, zutexten is ja gut, vielleicht war die Info ja für wen anderes total hilfreich :)
 

AlexS

Mitglied
AW: An die Freiberufler: Umsatzsteuerfrage

Ich bin zwar nicht im künstlerischen Bereich Freiberufler, aber ich habe bislang mit dem Finanzamt und meiner Steuerfachfrau nur positive Erfahrungen gemacht. Und es empfiehlt sich, wie ich finde, rechtzeitig herauszufinden, was nötig ist.

Manche sagen zwar, dass man "schlafende Hunde" weckt, aber die Forderungen kommen auf jeden Fall und wenn man weiß, was auf einen zukommen wird, dann kann man sich darauf einstellen!

Es empfiehlt sich (wie ich finde), so etwas wie ein Sparbuch für die Umsatzsteuer zu führen, dann ist das Geld, das man sicher abführen muss, aus dem laufenden Kreislauf raus! Ich zieh mir das bei Rechnungseingängen immer raus und muss nicht immer drauf achten, dass ich das Geld nicht ausgebe, um es für die Umsatzsteuervoranmeldung zu haben. Wenn ich dann noch jedes Mal etwas mehr abzwacke, habe ich auch gleich schon einen Grundstock für die Einkommensteuererklärung zusammen. Zumal man ja meistens auch etwas bei der Umsatzsteuer abziehen kann (Büromaterialien etc.).

Ich mache aber meine Umsatzsteuervoranmeldung ob nun monatlich oder quartalsweise selbst. Das ist mit dem ELSTER-Kram einfach und geht schnell. - Ich brauche im Endeffekt zu meinen persönlichen Daten nur den Nettobetrag, den ich eingenommen habe und die Umsatzsteuer, die ich ausgegeben habe, fertig! Die Software sagt mir dann den Betrag, den ich überweisen soll. - Die Jahresabrechnung lasse ich dann von meiner Steuerfachfrau erledigen. - Da finde ich, kann man sich viel Geld für wenig Arbeit (Umsatzsteuervoranmeldung in 10 Minuten daheim am Rechner) sparen...

Es spielt keine Rolle, ob dein Auftraggeber befreit ist, von der Umsatzsteuer, Du wirst sie in jedem Fall abführen müssen.
Entsprechend kannst du deine Preise kalkulieren...
 

Dagmar

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AW: An die Freiberufler: Umsatzsteuerfrage

Danke für den ELSTER-Hinweis!! Hab ich gleich gegoogelt!!
 

AlexS

Mitglied
AW: An die Freiberufler: Umsatzsteuerfrage

Gerne!

Das Finanzamt möchte halt gerne den Papierkram reduzieren wo es geht. Deshalb soll man wenn möglich ELSTERn. Im Schnitt dauert es etwas zwei Wochen, bis man seine Zugangsdaten erhält. Aber sofern du nen Termin beim Finanzamt machst, wird das da auch geklärt werden, denke ich...
 
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