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Yüksel

Zumal das Werk so wie es ist dann sicher nicht nachträglich kommerzialisiert werden kann, da es dann bereits unter der CC Lizenz veröffentlicht wurde und man diese dann nicht einfach so nachträglich zurücknehmen kann.
Stimmt nicht, die Urheber können jederzeit beschließen die Nutzungslzenz zu ändern, allerdings gilt das nur für Nutzungen nach der Lizenzänderung. Inwieweit das sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt.
 

nefliete

MeinOhrenkino
Mit der DSE verhinderst du ja nicht die illegale Verbreitung, sondern musst nur darüber aufklären wie du die Daten verarbeitest. Wenn du zB ein Hörspiel auch bei Youtube hochlädst, musst du den Nutzer auch darüber aufklären was genau da passiert. Und du brauchst (wenn du einen Blog betreibst und auf YT-Videos verlinkst) auch einen AV-Vertrag mit Youtube... Wenn du eine Homepage betreibst, musst du in jedem Fall eine DSE machen. "Privat" bei einer frei zugänglichen Homepage ist fast nicht möglich.
 
Y

Yüksel

Netfliete, auch hier gilt wieder die Verhältnismäßigkeit. Was Du da schreibst stimmt so einfach nicht.
 

Noir

Mitglied
Stimmt nicht, die Urheber können jederzeit beschließen die Nutzungslzenz zu ändern, allerdings gilt das nur für Nutzungen nach der Lizenzänderung. Inwieweit das sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt.

Das meinte ich mit "einfach so". Wenns einmal als CC im Netz ist ... puh ... dann wird es so nich einfach verschwinden.

Direkt problematischer ist bei unseren Hörspielen eher, dass ja oft auch Sounds und Musik benutzt wird, die wiederum ihrerseits unter CC stehen.
 
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Yüksel

Jepp, Tom, das sehe ich auch so, die wirklichen Lizenzprobleme dürfte bei so einer Umwidmung bei den externen Quellen auftreten.
 

nefliete

MeinOhrenkino
Ich habe "hochladen" geschrieben, meinte aber "verlinken" auf der Homepage. Ich habe aber gerade noch einmal bei meiner Anwältin nachgefragt, vlt bekomme ich da Antwort.
 

Dennis Künstner

Administrator
Teammitglied
Für das reine verlinken braucht man keinen AV Vertrag (verlinken kann man auf alles, beim Aufruf einer neuen Internetseite ist auch der neue Anbieter für seinen Content und der dementsprechenden Datenschutzerklärung verantwortlich). Allerdings für das einbetten gibt es Lösungsansätze, z.B. Erweiterungen die ein Vorschaubild über den Server laden, dann eine Zwei-Klick Variante daraus machen und dann erst an den User ausliefern ohne das ein Kontakt zu (z.B) YouTube besteht. Ich schlage da z.B. den Artikel vor: YouTube Videos DSGVO konform einbetten - so wirds gemacht

Wie/ob das jeder anwenden möchte wie sinnvoll/blödsinnig, muss jeder für sich selbst entscheiden, da möchte ich jetzt gar nicht mitdiskuteren.
 

Deunan

Mitglied
Sprechprobe
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Es muß mit ALLEN geklärt werden, denn das Hörspiel hat mehrere Urheber. Jeder, der mitgewirkt hat, ist einer der Urheber des Gesamtwerkes, also neben Dir als Autorin auch jeder Sprecher, Musiker etc.
Formell muß jeder einzelne seine Zustimmung geben bei einer solchen Änderung.

Dazu habe ich jetzt noch eine Frage. Wenn eine Einverständniserklärung unterzeichnet wurde, dass der Sprecher / Musiker wer auch immer, von den Rechten abtritt, dann entfällt der Punkt doch, oder nicht?
 

Dennis Künstner

Administrator
Teammitglied
Wenn dir jemand ohne Bezahlung einen passenden Vertrag unterschreibt, dann theoretisch ja. Ich denke aber, das werden die wenigsten machen (im Idealfall sollte das auch keiner ohne Bezahlung machen).
 

Nightblack

Meinhard Schulte
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Wayne Mc Lair wurde hier zunächst nicht kommerziell produziert - später nochmal komplett neu für den Verkauf produziert - wenn ich mich nicht irre. Also, im Zweifelsfall mal den Paul (Ehemals "Schnaps" ) fragen.
 

Lupin Wolf

Klaus S. - The Evil Master of Deasaster
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War bei Hydrophobia auch so, Nightblack.
__Hydrophobia__ | HoerTalk.de - Hörspiel-Community
Kommerzielle Neuauflagen-Diskussionen ab hier:
__Hydrophobia__ | Seite 11 | HoerTalk.de - Hörspiel-Community

Nur mit dem Unterschied, das das Hörspiel abgeschlossen war, McLair mittendrin als Serie hier aufhörte. Hydrophobia ist deswegen nach wie vor eines der Hörstück-Flaggschiffe des HT, das sich auch in seiner Ur-Form hinter der Vermarktung als kommerzielle SE Edition nicht zu verstecken braucht (OK, das war jetzt nur meine Subjektive Aussage dazu - hat mit den Rechten nichts mehr zu tun).

Im Prinzip besprechen wir hier aber nicht mehr die DGSVO, sondern eher das hier:
https://www.hoer-talk.de/threads/recht-als-autor.26977
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 1980

Wenn eine Einverständniserklärung unterzeichnet wurde, dass der Sprecher / Musiker wer auch immer, von den Rechten abtritt, dann entfällt der Punkt doch, oder nicht?

Vom Urheberrecht kann man nicht zurücktreten. Man kann Dir uneingeschränktes Nutzungsrecht geben, das Urheberrecht bleibt aber bis zu dessen Tod beim Urheber und das "Werk", wenn man so will, wird erst 70 Jahre später frei.
 

nefliete

MeinOhrenkino
Was mich da gestern wieder geritten hat, ihr habt natürlich recht, was YT angeht. Nutze auf meiner Seite das Borlabs Plugin, was die Verbindung zu Youtube erst einmal unterbindet. Das muss man zwar nicht machen, finde aber, das es eine gute Lösung ist.
 

Deunan

Mitglied
Sprechprobe
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Spannend... ich kenne dieses Prozedere (mit der Einverständniserklärung und der Abtretung der Nutzungsrechte) aber jetzt auch aus mehreren externen Hörspielprojekten...
Ist jetzt nicht so, als sei das auf meinem Mist gewachsen oder als hätte ich mir das aus den Fingern gesogen.

Hier ein Auszug aus einer der Einverständniserklärungen:

"...Der Vertragspartner überträgt sämtliche Nutzungsrechte an den Leistungsschutzrechten, die im Rahmen dieser Produktion entstanden sind, vollständig auf den Produzenten und räumt das ausschließliche, unwiderrufliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, sublizenzierbare Recht ein, die Sprachaufnahmen, (Fotos und Videos, insbesondere für das Making-of), für alle zum Zeitpunkt der Aufnahmen bekannten Auswertungsformen, sei es physisch oder digital, Webauftritt, Internet oder Social Media, zu nutzen...."

Anscheinend teilen sich da die Geister.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1980

Anscheinend teilen sich da die Geister.

Fass das bitte nicht als Angriff oder so auf, ist nicht negativ gemeint:
Ich habe den Eindruck Du setzt "Nutzungsrecht" und "Urheberrecht" synonym. Das sind sie aber nicht. Es sind rechtlich betrachtet zwei völlig unterschiedliche Sachen.
Und selbst wenn Du uneingeschränktes Nutzungsrecht einräumst (entsprechend dem von Dir zitierten Textauszug), hast Du als Urheber trotzdem noch Rechte und Möglichkeiten, eine Nutzung des Materials und bestimmten Gegebenheiten zu verbieten.
 

Deunan

Mitglied
Sprechprobe
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Huch! Angriff? Ne, so hab ich das nicht aufgefasst. Ganz im Gegenteil. Ich bin nur fasziniert darüber, wie unterschiedlich manches gehandhabt wird. Bin ja da auch nicht so unendlich in der Materie drin! Bin Dankbar für alle Info, die ich bekomme! Alles gut! :)
 
Y

Yüksel

"...Der Vertragspartner überträgt sämtliche Nutzungsrechte an den Leistungsschutzrechten, die im Rahmen dieser Produktion entstanden sind, vollständig auf den Produzenten und räumt das ausschließliche, unwiderrufliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, sublizenzierbare Recht ein, die Sprachaufnahmen, (Fotos und Videos, insbesondere für das Making-of), für alle zum Zeitpunkt der Aufnahmen bekannten Auswertungsformen, sei es physisch oder digital, Webauftritt, Internet oder Social Media, zu nutzen...."
Jau, und das ist genau eine der pauschalen Universalfreigaben, die ich so nicht unterschreiben würde. Allein der Passus über Sublizenzierung würde mich gewaltig stören.
Mich würde auch Mal interessieren, ob eine solche großflächige Rechteeinräumung überhaupt statthaft ist, denn damit ist auch eine kommerzielle Nutzung gestattet, ohne daß die Leistungserbringer (= Sprecher) vergütet werden.
Ich bezweifele auch, daß ein Urheber nicht trotzdem später ein Veto einlegen kann, eben weil die Vergütung fehlt. Ich habe den Eindruck, daß das so ein aus dem US-Raum übernommenes Dings ist.

Ich bezweifele ganz stark, daß damit Rechtssicherheit gegeben ist.
 
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