Lupin Wolf

Klaus S. - The Evil Master of Deasaster
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Jaja, ich hatte die Frage auch nur rein Rhetorisch gemeint. Warum sonst sollte ich dir andere noch existierende Free- und Billig-Hoster Vorschalgen, wenn ich das nicht schon wußte...

@ALL
Aber mal davon ab - ich wünschte mir, es würde hier wirklich mal deswegen zu einem Todesstoss kommen:

DSGVO: Datenschützer prüfen die Auskunftspraxis der Schufa

Das und weitere IMHO dubiose Scoring- & Rating Agenturen werden die ersten sein, die sich da besser rauswinden als ein Schwarm Aale durch eine eingeseifte Felsspalte im Wasser.
 
G

Gelöschtes Mitglied 5874

Hör mir bloß auf mit der Schufa, die sollte man gleich alle . . . . . Denkt euch selbst was nettes für die aus.
 
Y

Yüksel

Solange nur deine SACHEn woanders sind, DU aber weiterhin hier, interessiert dich auch die DSGVO. Bzw. interessiert die DSGVO sich für dich
Das war vorher auch schon so und hat mit der DSGVO nichts zu tun. Haftbar ist immer der Seitenbetreiber, und zwar je nach dem Recht, wo er "zu Hause" ist. Das galt und gilt sowohl für natürliche als auch juristische Personen.

Ich denke ich werde meine Sachen alle langfristig aus der EU in andere Länder verlagern.
Da interessiert dann auch keine DSGVO mehr.
Das funktioniert nach wie vor, allerdings brauchst Du dann einen Strohmann im Nicht-EU-Bereich, der als Seitenbetreiber auftritt. In Südamerika, mWn ganz besonders in Venezuela, ist das ein sehr einträgliches Geschäft geworden für diverse Anwaltskanzleien. Die treten als Betreiber auf und haben eine entsprechende Gesellschaft mit entsprechend dickem Rechtsschutz im Hintergrund, gegen die man kaum ankommt. Das ist sehr effizient, und die lassen sich das natürlich auch entsprechend bezahlen. Zahlreiche Betreiber mit "Inhalt nur für Erwachsene" machen das so.

Insgesamt würde ich mir allerdings wünschen, daß diese Panikmache hier mal aufhört. Wir haben die DSGVO jetzt seit einigen Wochen und ich kriege ganz gut mit was bei meinen Kollegen läuft, die mittendrin sind. Wie zu erwarten kam es zu keinen Abmahnungen gegenüber denjenigen, die schon vorher "sauber" waren. Macht einfach Google Analytics etc. aus, achtet aufs Impressum und eine Datenschutzerklärung, und Ihr seid als Privatbetreiber praktisch sicher.
Ich wiederhole: Wer abzumahnen versucht, muß das auch beweisen können! Wenn man eine Abmahnung bekommt, ist man nicht verpflichtet, der zuzustimmen, im Gegenteil. Man hat das Recht, dieser zu widersprechend und auf dem Rechtsweg zu bestehen. Dann muß der Abmahner nämlich beweisen, wieso er durch die jeweilige Webseite ernsthafte Nachteile hat.

Also schaltet alle mal einen Gang zurück und entspannt euch. Nächstes Jahr sind EU-Wahlen ... mal gucken, wieviel von dieser DSGVO noch vor den Wahlen übrig ist.
 
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Y

Yüksel

Das und weitere IMHO dubiose Scoring- & Rating Agenturen werden die ersten sein, die sich da besser rauswinden als ein Schwarm Aale durch eine eingeseifte Felsspalte im Wasser.
Allerdings. Ich erlaube mir derzeit einen entsprechenden "Spaß" mit der Zwangsgebühr für Staatspropaganda, auch GEZ. Irgendwer hat da sehr fleißig sämtliche Adressen vorgekramt wo ich selber mal gemeldet war oder irgendwann mal ein Gewerbe angemeldet hatte.
Ich habe unter anderem rechtsverbindliche Auskünfte angefordert, woher die das haben und wieso diese falschen / alten Daten verwendet wurden. Mal gucken ....

Nachtrag: Eine wichtige Information hatte ich vergessen. Ich soll an diesen ehemaligen Standorten natürlich Zwangsgebühr blechen!
 
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Lupin Wolf

Klaus S. - The Evil Master of Deasaster
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Wie zu erwarten kam es zu keinen Abmahnungen gegenüber denjenigen, die schon vorher "sauber" waren.
Mir ist da aktuell auch nur eine bekannt zwischen zwei Anwaltskanzleien - wobei ich hier eher vermute, das nur die Konkurrenz ausgenockt werden soll. Mehr Sinn hat das ganze dort eher nicht.
 

Lupin Wolf

Klaus S. - The Evil Master of Deasaster
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Ich erlaube mir derzeit einen entsprechenden "Spaß" mit der Zwangsgebühr für Staatspropaganda, auch GEZ.
Oh, ich hoffe dein spaß geht auf - aber ich glaube die werden sich noch besser da raus winden, als sie Auskunfteien. Im Gegensastz zu denen sind die tatsächlich eine Staatliche Einrichtung. :/
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

Yüksel

Ach ja, da ja immer wieder eine allgemeine Unsicherheit bei dem Thema Webserver-Logs und IPs besteht, habe ich eine weitere sichere Information:
1.) Man darf die üblichen Webserver-Logs für sieben Tage aufbewahren, also die Logs, die der Apache, nGinx oder IIS so erzeugen. Diese Logs dienen nämlich der Sicherstellung der Dienste. Diese Formulierung ist sehr sehr wichtig!
2.) Loganalysierer wie AWStats oder Webalizer sind ebenfalls zulässig, da beide tatsächlich anonymisieren.
 
G

Gelöschtes Mitglied 5874

Man, da habe ich ja richtig Schwein gehabt, ich bin von der GEZ befreit :D
 

Heavy

Sprecher und Cutter
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Ob Artikel 13 wohl in Kraft tritt ;)
Abgesehen davon, daß man einen Dreck auf den Koalitionsvertrag gegeben hat.
 

nefliete

MeinOhrenkino
Das eine hat ja nichts mit dem anderen zu tun. Artikel 13 wurde schon einmal abgelehnt und das kann wieder passieren. 2012 (habe ich jetzt gelesen) hat der EuGH sogar Upload-Filter für Plattformbetreiber für als unzumutbar angesehen und ein Grundsatzurteil gefällt. Den Vorgang selbst habe ich mir noch nicht angesehen, war aber mal interessant wie man "einst" dazu gestanden hat.
Bei der DSGVO wird es dieses Jahr vlt noch interessant. Es schwebt ja noch so in der Luft, ob Mitbewerber nicht doch direkt abmahnen können. Ein Urteil dazu wurde noch nicht gefällt. Muss ich auch noch einmal nachlesen wie es da weitergeht. Bei solchen Urteilen muss ja nicht ein Grundsatz gelzten.

Das Leistungsschutzrecht für Verlage gibt es ja auch schon länger in Deutschland, scheint aber nicht wirklich was gebracht zuhaben.
 

nefliete

MeinOhrenkino
Der Typ muss auch mächtig einen an der Murmel haben. Generell kann man aber nicht sagen, dass CC-Mail nicht mehr erlaubt ist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 6038

Ist nicht die erste Strafe die er zahlt. Steht ja auch im Artikel. Ging wohl mehr darum ihm eins reinzuwürgen.
 

Lupin Wolf

Klaus S. - The Evil Master of Deasaster
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Vor allem: er hat einen Beschwerde-Verteiler mit zig Adressen eingerichtet. Das ist weder normaler eMail-Verkehr noch Mailing-List. Das fällt unter unerwünschten Spam im großen Stil. Das er dafür völlig zu recht einen auf den Deckel kriegt wundert mich nicht.
 

Marius K

Composer
Generell kann man aber nicht sagen, dass CC-Mail nicht mehr erlaubt ist.
Eben schon, weil ich personenbezogene Daten (die Emailadresse) ohne Einwilligung einer dritten Person mitteile. Nicht, dass sich da irgendjemand dran aufhängen würde, aber technisch gesehen kann ich nicht einfach allen meinen Freunden eine Mail mit CC schicken, wo ich sie zum Geburtstag einlade.
 

nefliete

MeinOhrenkino
Ja, aber aus dem persönlichen Freundeskreis. Daher brauchst du keine Einwilligung, weil dort die DSGVO eine Ausnahme macht. Außerdem kann man aus dem genannten Fall noch keine Gesetzmäßigkeit ableiten. Zumindest stand in dem Artikel nichts dazu. Es war eine Einzelfall.
 

Dagmar

I'm not weird, I'm gifted
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Eben schon, weil ich personenbezogene Daten (die Emailadresse) ohne Einwilligung einer dritten Person mitteile. Nicht, dass sich da irgendjemand dran aufhängen würde, aber technisch gesehen kann ich nicht einfach allen meinen Freunden eine Mail mit CC schicken, wo ich sie zum Geburtstag einlade.
Privat darfst du. Ob das gutes Benehmen ist ist eine andere Sache.
 
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