BigBear

Witzepräsident
AW: Jamendo.de

...

Was verstehen die unter "vergleichbar" ?

Also, wenn man in einem unkommerziellen Hörspiel Musik mit unterschiedlichen Lizenzen verwendet, welche Lizenzen dürfen es dann sein? Sind die folgenden Lizenzen miteinander "vergleichbar"?

- Namensnennung - 3.0

- Namensnennung - Nicht kommerziell - 3.0

- Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen - 3.0

- Namensnennung - Nicht Kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen - 3.0


Also, wenn diese Lizenzen zueinander passen würden, bzw. miteinander vergleichbar sind - und genau das ist meine Frage an Euch, ob dies so ist ...

Kennt sich da niemand aus?
 
AW: Jamendo.de

Wo besteht da deine Unklarheit exakt? Letztes Lizenzmodell? Was verstehen die unter "vergleichbar" Du hast freie veränderbare Quelle genutzt? Dann muss dein Werk ebenso frei und veränderbar sein und auch in Zukunft bleiben! Auch wenn es dann CC nicht mehr geben sollte und es dann CC-XY heißt.
 

BigBear

Witzepräsident
AW: Jamendo.de

Wo besteht da deine Unklarheit exakt? ...

OK ich versuche es an einem Beispiel zu verdeutlichen. Angenommen ich mache ein Hörspiel und nehme dafür Musik mit dieser Lizenz:

- Namensnennung - Nicht Kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen - 3.0

Logischerweise muss ich dann mein Hörspiel unter genau die gleiche Lizenz stellen. Und jetzt meine Frage: kann ich in dem Hörspiel dann auch noch Musik verwenden, die unter den folgenden Lizenzen stehen?:

- Namensnennung - 3.0

- Namensnennung - Nicht kommerziell - 3.0

- Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen - 3.0

Es sind ja andere Lizenzen mit anderen Bedingungen, und doch haben sie eines gemein, nämlich:

Creative Commons schrieb:
Sie dürfen das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen; Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen.

Kann man nun aufgrund dieser Gemeinsamkeit von "vergleichbaren Lizenzbedingungen" sprechen, und ist es OK, wenn man verschiedene Musikstücke mit diesen unterschiedlichen Lizenzen in einem Hörspiel verwendet?

So, ... bin ich verstanden worden? ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Ohrenblicker

Vollaudiot
AW: Jamendo.de

OK ich versuche es an einem Beispiel zu verdeutlichen. Angenommen ich mache ein Hörspiel und nehme dafür Musik mit dieser Lizenz:

- Namensnennung - Nicht Kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen - 3.0

Logischerweise muss ich dann mein Hörspiel unter genau die gleiche Lizenz stellen. Und jetzt meine Frage: kann ich in dem Hörspiel dann auch noch Musik verwenden, die unter den folgenden Lizenzen stehen?:

- Namensnennung - 3.0

- Namensnennung - Nicht kommerziell - 3.0

- Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen - 3.0


Ist doch eigentlich logisch: Deine Hörspiellizenz muss den kleinsten gemeinsamen Nenner beinhalten, d.h. Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen, denn damit erfüllst du alle Lizenzen. Wenn eine dieser Einschränkungen fehlen würde, dann würdest du mindestens eine der Lizenzen verletzen.
 

Nightblack

Meinhard Schulte
Sprechprobe
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Alter Thread - weiss nicht ob es noch einen aktuelleren zum Thema Jamendo gibt.
Bin mir nicht sicher ob wir noch die Musik für unsere Hörspiele nutzen dürfen. Zumindest denke ich wir dürften sie dann nicht auf YouTube zeigen - oder gelten sie dort nicht als Video? Hatte dort schöne Musik für meinen aktuellen Cut gefunden, aber im Moment verstehe ich es so, dass man die Musik für unsere Zwecke nicht mehr nutzen kann. Kann mir jemand sagen wo man Musik zum Auswählen findet?
 

Nightblack

Meinhard Schulte
Sprechprobe
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Jamendo - Rechtliche Angelegenheiten:
"
Private Nutzung
Alle Musik auf Jamendo wurde von unabhängigen Künstlern geschaffen, die sich dazu entschlossen haben, ihre Musik bei privater Nutzung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Künstler bleiben die Eigentümer ihrer Urheberrechte, aber sie erlauben Privatpersonen das kostenlose Streaming und den kostenlosen Download für den nichtkommerziellen Einsatz, damit sie die Musik persönlich genießen können. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Musikstücke in Videos verwendet werden dürfen und auch nicht in kommerziellen/professionellen Anwendungen."
 

charly

(früher: oxytocinated)
Sprechprobe
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Falls es sich um ein einziges Stück (oder wenige Vereinzelte) handelt, könntest Du den Urheber selbst kontaktieren und es mit ihm direkt klären bzw. um Nutzungsrechte für Deine Zwecke bitten
 

charly

(früher: oxytocinated)
Sprechprobe
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Habe gerade an einen Künstler auf FB eine Frage gestellt - bin gespannt.
Drücke die Daumen :)
Speicher Dir die Antwort unbedingt ab oder besser noch: bitte um eine Bestätigung per Email, wenn Du das Stück nutzen darfst. Damit bist Du dann im Zweifelsfall rechtlich auf der sicheren Seite.
 

Noir

Mitglied
Bei Jamendo steht doch imho bei jedem Stück die genaue Lizenz bei. Wenn da die entsprechende CC Lizenz angegeben ist, können wir die natürlich nutzen. Man darf nur nicht JEDEN Song von Jamendo einfach nutzen. Es gibt verschiedene Lizenzmodelle. Zumindest ist das mein aktueller Wissensstand.
 

Nightblack

Meinhard Schulte
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Bei den rechtlichen Hinweisen sehe ich da nur, dass man es in Videos nicht einfach nutzen darf. Würde für mich zumindest bedeuten - keine Veröffentlichung auf YT. Oder sind unsere Einträge keine Videos?
 
Zuletzt bearbeitet:

charly

(früher: oxytocinated)
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Bei den rechtlichen Hin weisen sehe ich da nur, dass man es in Videos nicht einfach nutzen darf. Würde für mich zumindest bedeuten - keine Veröffentlichung auf YT. Oder sind unsere Einträge keine Videos?
Tom meint nicht die allgemeinen rechtlichen Hinweise der Seite, sondern die den einzelnen Stücken zugehörigen (CC-) Lizenzen.
 

Dennis Künstner

Administrator
Teammitglied
Streng genommen sind die Hörspiele natürlich auch als Video gerendert, das stimmt. Ich bin in der Materie jetzt gerade nicht drin, weiß nicht wie sich die Lizenzbedingungen bei Jamendo geändert haben. Aber wäre das nicht so, dass wenn dort noch CC Material angeboten wird, man die CC Lizenz nicht einfach mit eigenen Regeln aushebeln kann? Die CC Lizenz ist ja gerade dafür da, einfache Transparenz zu schaffen. Aber ich habe mich da jetzt nicht schlau gemacht, wie Jamendo sich entwickelt hat. Ich schaue mittlerweile immer nur noch auf incompetech | Music and also Graph Paper
 

Nightblack

Meinhard Schulte
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Danke Dennis - bin aber erst Mal gespannt, ob die Musiker aus USA und Enland antworten. Werde mir deinen Tip später mal genauer ansehen.
 

Nonowe

Mitglied
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Eventuell ist es so, dass YouTube immer eine kommerzielle Nutzung ist?

Mit dem Hochladen scheint man YouTube Rechte der kommerziellen Nutzung einzuräumen:

10. Rechte, die Sie einräumen
10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie
YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege;


Gilt diese Einschränkung, dass man nicht auf YouTube hochladen darf, dann auch für non-commercial Lizenzen von Free Sound?

@Nightblack - bestimmt das Beste, dass du die Leute angeschrieben hast :)
 

Nightblack

Meinhard Schulte
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werde mich nun bei der Audiobibliothek von YT umschauen - -Da dürfte es dann bei richtiger Namensnennung keine Probs geben. Ist auch gut sortiert, man kann nach genre und Musikstil schnell etwas finden.
 
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