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  1. #1

    Standard Frage zum Urheberrecht - Stravinsky auf musopen.com

    Hi,

    auf musopen.com gibt es unter anderem etwas von Stravinsky:

    http://musopen.org/music/piece/452

    gespielt vom Orchster der US Air Force, verbreitet als CC Public Domain.

    Was mir darin nicht einleutet ist, dass Stravinsky doch erst 1971 gestorben ist, da müßte doch noch Rechte bei irgendwelchen Erben sein. Wie kann ich das verstehen?

    Grüße
    Erdie

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  2. #2

    Standard AW: Frage zum Urheberrecht - Stravinsky auf musopen.com

    Vllt hilft dir das weiter:
    http://imslp.org/wiki/The_Firebird_%...insky,_Igor%29

    Dieses Stück ist in den USA gemeinfrei, bei uns nicht.

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  3. #3

    Standard AW: Frage zum Urheberrecht - Stravinsky auf musopen.com

    So n Mist ich hätte es so gern verwendet

    Da wirst du wohl recht haben.

    Danke und Grüße
    Erdie

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  4. #4

    Standard AW: Frage zum Urheberrecht - Stravinsky auf musopen.com

    Es klingt ein bisschen wie Stücke von Edward Grieg und mit seinem Sterbedatum von 1907 sollte er ja eigentlich gemeinfrei sein. Aber für die EU/Deutschland habe ich da bis jetzt noch keine explizite Freigabe gefunden. Ich kenn mich mit Creative Commons leider auch noch nicht so aus....

    Möglicherweise hilft dir das hier weiter:
    http://imslp.org/wiki/Category:Grieg,_Edvard

    Unter der sehr bekannten Peer Gynt Suite hab ich da zumindest was in CC gefunden.

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  5. #5

    Standard AW: Frage zum Urheberrecht - Stravinsky auf musopen.com

    Auf musopen wird behauptet, das Stück wäre gemeinfrei, weil es 1910 geschrieben wurde, insofern bin ich noch nicht sicher, ob es nicht doch ginge .. ?

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  6. #6

    Standard AW: Frage zum Urheberrecht - Stravinsky auf musopen.com

    Ich denke, dass das ein Seitenirrtum ist. Es ist schließlich eine amerikanische Seite, also werden sie sich wahrscheinlich mehr auf das amerikanische Recht beziehen.
    In Deutschland wird das Veröffentlichungsjahr laut Wikipedia nur bei anynomen Werken oder auch solchen unter Pseudonymen angewendet.

    Aber ich bin auch kein Rechtsgelehrter und hab nicht mal eine Vorlesung zum Thema Recht besucht. ^^

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  7. #7

    Standard AW: Frage zum Urheberrecht - Stravinsky auf musopen.com

    @Erdie:

    Ja, das ist das gute alte Problem mit dem deutschen vs. internationalen Copyright. In den USA ist es möglich, auf das eigene Urheberrecht zu verzichten, d.h. eine Aufnahme oder was auch immer direkt gemeinfrei zu machen. (Projekte wie Librivox.org basieren ja auf diesem Prinzip). In Deutschland KANN aber der Urheber nicht auf sein Recht verzichten.
    Die U.S. Air Force hat bei vielen ihrer Aufnahmen auf ihr Urheberrecht verzichtet. Das heißt aber nicht automatisch, dass Du diese Aufnahmen in Deinem Land verwenden darfst. Inwiefern Du allerdings im Einzelnen wirklich verfolgt werden kannst - wo kein Kläger, da kein Richter? - das kannst Du wirklich nur mit einem fachlich gut informierten Anwalt klären, nicht im Rahmen eines Forums.

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  8. #8

    Standard AW: Frage zum Urheberrecht - Stravinsky auf musopen.com

    Hmm .. das heißt dann wohl, ich werde es nicht verwenden dürfen. Auf so eine halbseidige Angelegenheit hat wohl sicher keiner Lust. Schade

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  9. #9

    Standard AW: Frage zum Urheberrecht - Stravinsky auf musopen.com

    Geändert von OldNick (03.04.2012 um 19:54 Uhr)
    Entschuldige bitte - ich sollte mit 25 Jahren endlich mal lesen lernen. Mir war nicht bewußt, dass Stravinsky erst 1971 gestorben ist - obwohl Du genau das ja schreibst *facepalm*. Sorry - in diesem Sinne sollte sich das erledigt haben. Alles, was Stravinsky geschrieben hat, ist nach deutschem Recht nicht gemeinfrei. Insofern läßt sich ganz klar sagen: das wird nichts ... Sorry ... (i am an idiot) ...

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  10. #10

    Standard AW: Frage zum Urheberrecht - Stravinsky auf musopen.com

    In den USA gilt das Copyright Law, dort liegt anders als beim deutschen Urheberrecht der Schwerpunkt auf der Verwertung eines Werks. Bekannt ist ja beispielsweise, dass Michael Jackson die Rechte an den Beatles-Songs besaß, sowas wäre in Deutschland nicht möglich, weil das Urheberrecht immer beim Schöpfer bleibt. Und da bleibt es bis 70 Jahre nach seinem Tod (bzw. bei seinen Erben).

    Wikipedia sagt:
    "Im Gegensatz zum Urheberrecht in Deutschland musste das Copyright bis 1989 in den USA explizit angemeldet werden (US Copyright Act 1909, Chapter 1 Sec. 11) und erlosch 75 Jahre nach der Eintragung in das zentrale Copyright-Verzeichnis. Inzwischen gilt in den USA für neue Werke ein Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. 95 Jahre für Firmen (Copyright Term Extension Act)."


    Da das Werk vor 1989 komponiert wurde, ist es inzwischen in den USA gemeinfrei.

    In Deutschland sieht die Rechtslage anders aus: Hier muss deutsches Recht angewandt werden, das sagt zumindest das hier:

    "Die Berner Konvention (Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst) wurde 1979 letztmalig aktualisiert. Nach Artikel 5 der RBÜ muss jeder Vertragsstaat den Schutz an Werken von Bürgern anderer Vertragspartner genauso anerkennen, wie den Schutz von Werken der eigenen Bürger (sog. "Schutzlandprinzip"). Dies hat allerdings zur Folge, dass der ausländische Urheber in den verschiedenen Staaten deshelb unterschiedliche Rechte haben kann, weil sie im jeweiligen Zielstaat anders geregelt sind (im Gegensatz zum Herkunftslandprinzip). Der RBÜ sind ca. 158 Staaten beigetreten."

    Quelle


    Heißt also, noch 30 Jahre warten oder Beethoven nehmen.


    (Disclaimer: Das hier ist keine Rechtsberatung, sondern nur Wiedergabe von angelesenem Halbwissen.)
    Signaturen sind überbewertet.

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