• Blut-Tetralogie   Dark Space

PeBu34

Mitglied
Sprechprobe
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Hallo @BigBear,
ich hab mir jetzt einen Teil des Podcasts angehört und hab noch eine Frage dazu: Soweit ich das verstanden habe, muss sich jeder "Anbieter" - auch wenn er z.B. nur ein "Rezept für einen Kuchen" hochlädt, um die (mögliche) Verwendeung der Nutzerdaten kümmern. Wie sieht denn das mit meinem kleinen Youtubekanal aus, auf dem ich gelegentlich mal die eine oder andere Geschichte hochlade - und zwar auch nur als Hobby und ohne "monetäre Interessen"? Damit bin ich doch letztlich auch "Anbieter" und es gibt Leute, die auf meinen Kanal kommen, um sich meine Geschichten anzuhören.

Falls die Frage schon irgendwo beantwortet worden ist: Entschuldige bitte die Nachfrage, aber ich hab hier irgendwann den Überblick verloren. - Anscheinend ist ja die Rechtslage im Moment auch noch alles andere als eindeutig, zumindest, was die zukünftige praktische Umsetzung angeht. :)

Liebe Grüße von
Peter :)
 

BigBear

Witzepräsident
Hallo @PeBu34 , ich bin kein Datenschutzexperte, daher sind meine Aussagen bitte mit Vorsicht zu genießen. Meine Vermutung wäre, dass bei einem YouTube Kanal die Datenschutzbestimmungen von YouTube gelten. Dann müsstest Du selber gar nichts machen. Hier wäre YouTube gezwungen, die Datenschutzbestimmungen an die DSGVO anzupassen, was sie vermutlich eh schon machen oder gar längst gemacht haben. Anders ist es jedoch, wenn du eine Website betreibst, auf der du ein YouTube Video einbindest. Das müsstest du dann entsprechend in der Datenschutzerklärung deiner Website erläutern und zur Datenschutzerklärung von YouTube verweisen.
 

BigBear

Witzepräsident
Ganz so einfach ist das nicht, denn Du mußt zusätzlich ein berechtigtes Interessse nachweisen, weshalb Du die Daten haben willst. Es gab in der Vergangenheit auch genug Spaßvögel, die versucht haben, mit solch unberechtigten Anfragen die Provider zu nerven. Ein berechtigtes Interesse kann der Mißbrauch von auf der jeweiligen Seite hinterlegten Daten sein. Den mußt Du aber glaubhaft darstellen.
Weiterhin darf man als Betreiber eine Kostenaufwandsentschädigung dafür verlangen, sowas rauszusuchen. Da wirds schonmal spannend.
...

Nein, das ist nicht korrekt. Frag lieber noch mal nach. Laut DSGVO besteht sogar ein Recht auf Auskunft, und das bezieht sich auf konkret gespeicherte Daten (s. Artikel 13) und nicht auf Datenkategorien, wie sie in der Datenschutzerklärung aufgelistet sind. Ich muss auch kein berechtigtes Interesse nachweisen. Wenn ich die Daten haben will, dann ist der verantwortliche Website Betreiber verpflichtet, mir die Daten binnen eines Monats rauszurücken. Beim ersten Antrag muss die Auskunft kostenfrei erfolgen. Ist alles in der DSGVO so geregelt. Artikel 15 besagt u.a.:

DSGVO - Art. 15 schrieb:
"... Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. ..."

Für die erste Kopie kann also keine Kostenaufwandsentschädigung verlangt werden. Ja, da kann es dann wirklich spannend werden.
 
Y

Yüksel

BigBear, Ich wiederhole: Es ist mir ziemlich wurscht, was irgendwer irgendwo geschrieben hat. Das einzig verbindliche für mich sind die Aussagen unseres Datenschützers, und der beurteilt die meisten Punkte deutlich anders, als Du es hier darlegst. Denn eins kann ich Dir versichern: Wenn man jeden Paragraphen genau so Wort für Wort anwendet, wie er irgendwo geschrieben steht, können wir getrost das Internet in DE ausschalten. Denn dann ist quasi alles illegal oder wir sind nur noch mit Verfahren beschäftigt, die jede sinnvolle Nutzung ausschließen.
Ich kann Dir weiterhin versichern, daß man fast jeden Paragraphen relativieren bis aushebeln kann, es kommt eben auf den Gesamtzusammenhang in dem jeweiligen Fall an oder den / die Paragraphen zu fienden, die genau das Gegenteil fordern. Juristerei ist im Gegensatz zur Physik weit von Eindeutigkeit entfernt.

Insofern halte ich Deine Paragfraphenreiterei für - Entschuldigung - arg sinnbefreit. Denn die meisten Punkte sind schlicht und einfach nicht relevant für private Homepagebetreiber.
Aber egal, laß Dich nicht abhalten, weiterhin Unsicherheit zu verbreiten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Y

Yüksel

Meine Kernaussage ist: Nicht verrückt machen lassen! Grundsätzlich immer den Einzelfall prüfen lassen, und zwar von Fachleuten. Leider steht gerade zu diesem Thema arg viel Unsinn im Netz.
Leider sind auch diverse Artikel in EDV-Magazinen eher reißerisch als informativ.
 

stjaernfall

Mitglied
Na ja, aber ich betreibe einen Blog ohne Einnahmen, da mag ich jetzt nicht wirklich alles von einem Experten teuer prüfen lassen.
Ich warte momentan einfach ab, eventuell schalte ich ihn am 25.5. dann erst mal ab bis blogger die nötigen Anpassungen gemacht oder ich mich durchs selbstgehostete wordpress gekämpft habe.
 
Y

Yüksel

Du sagtst es, Stjaernfall. Du hast keine Gewinnabsicht, und bei einem Blog erfaßt Du auch keine personenbezogenen Daten. Daher sind die meisten der neuen Verordnungen für Dich schlicht und einfach irrelevant. Ich behaupte mal, daß Du dir da erstmal keine Sorgen machen mußt.
Ein Impressum und eine datenschutzerklärung von erecht24 sollten bei Dir reichen.

Das ist genau das, was mich wahnsinnig bei diesem Thema nervt: Überall taucht Halb- bis Fünftelwissen auf und macht Leute verrückt.
 

stjaernfall

Mitglied
Das Hauptproblem ist ja scheinbar die gespeicherte ip-Adresse, die aber nicht ich sondern eben google speichert.
Na ja, voreilig ändere ich jetzt erst mal nichts außer der Datenschutzerklärung.
 
Y

Yüksel

Für die erste Kopie kann also keine Kostenaufwandsentschädigung verlangt werden.
Siehst Du, Bigbear, das hatten wir gerade. Unser Datenschützer sieht auch dieses anders - je nach Zusammenhang. Er hat Szenarien dargelegt, wo man sehr wohl von Anfang an Gebühren erheben kann.
Es bringt also garnichts, wenn Du hier einzelne Paragraphen vorzergelst und nicht in einen jeweiligen Zusammenhang stellst. Es greifen immer mehrere unterschiedliche Paragrapehn. Üblicherweise gibt es dann irgendwann Musterprozesse, wo die Gewichtungen festgelegt und einzelne Paragraphen regelrecht für ungültig erklärt werden.
Also hör bitte endlich auf, hier Dinge unsauber darzustellen. Ich empfehle Dir dringend, Dich mal mit einem Datenschützer zusammen zu setzen, bevor Du sowas von Dir gibst.
 
Y

Yüksel

die aber nicht ich sondern eben google speichert.
Wieso Google? Google hat mit Deiner Webseite erstmal nichts zu tun.
Solltest Du dagegen Google Analytics nutzen, so wäre es tatsächlich eine Option, das erstmal zu deaktivieren. Denn das ist laut unserem Datenschützer tatsächlich ein umstrittenes Thema.
 

Lupin Wolf

Klaus S. - The Evil Master of Deasaster
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aber ich betreibe einen Blog ohne Einnahmen
Das Hauptproblem ist ja scheinbar die gespeicherte ip-Adresse, die aber nicht ich sondern eben google speichert.
Na ja, voreilig ändere ich jetzt erst mal nichts außer der Datenschutzerklärung.
Ich wollte zu dem ganzen Thread erstmal schweigen, weil alles ist neu und Jan hat schon recht: es passiert überall um uns herum Panikmache.
@stjaernfall und @ALL
Viele Leute betreiben einen Blog. Es spielt erstmal keine Rolle ob bei einem Hoster oder selbst gehostet, öffentlich oder nur für sich oder nur für Mitglieder der Blog-Community oder den Co-Autoren - what ever.
Aber man setzt Links, bei Kommentaren anderer geben sie ihre eMail Adressen, es gibt IP's der Kommentatoren, Anmeldesysteme und Verweise via Pingbacks und Trackbacks. Wenn man dieses Datenschutzgesetz punktgenau auslegt müssen entweder ALLE Blogs ab sofort geschlossen oder JEDER muss ALLES zu ALLEM speichern udn erklären - was das ganze Blog, Podcast und teils auch Foren-/Boardsystem völlig ad absurdum führen würde. Niemand wird sich das Aufhalsen wollen, also wird so nach und nach alles geschlossen werden - bis hin zu Facebook. Übrig bleiben die puren Webseiten.
Du siehst, anhand dieser logischen Ereignis und Fallkette geht es nicht anders, das man Einzelfälle prüft - vor allem die mit Gewinnabsicht. Parallel bestehen auch die von mir erwähnten Systeme um zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen gegen Spam und hacking betreiben zu können (Wordpress arbeitet unter anderem mit Askimet - was eine Menge Spam in den kommentaren ausfiltert. Ein Drittanbieter neben Wordpress.org und Wordpress.com - wenn man das auch noch alles Auflisten will, dann viel Spaß).

Man kann jeden Mist punktgenau auslegen, die Leute zu Akzeptanz-Klickorgien verdonnern und alles und jeden Mist aufzeichnen, lagern und anfordern. Aber alles hat seine Grenzen. Auch das lagern von Daten, die nach einer gewissen Zeit einfach verschwinden müssen, auch im Sinne des Datenschutzes - und ja, auch im Sinne von Platz und Aufwand.
Ich wurstel schon ziemlich lange auf Rechner und im Netz umher, und im Laufe der Jahre sind schon viele Dinge durch die elektronische Landschaft gewandert - das meiste wurde aufgebauscht um Panik zu verbreiten, oder auch um Auflagen zu steigern oder - nennen wir es beim Namen: Schleichwerbung zu veranstalten um Einnahmen/Gewinne zu steigern oder um ganz andere Aktionen zu fördern.

Nichts davon wird so heiß gegessen, wie es mal gekocht wurde. Nicht das ich das runter spielen will, aber man sollte es mit Bedacht angehen was da als Gesetz fest gelegt wurde. So manches wird da sicher auch noch angepasst werden (müssen), weil es praktisch nicht durchführbar ist oder dessen Wirkung zweifelhaft ist. - Muss ich erst an den Vorstoß der Deutschen Post mit der angeblich ach so sicheren eigenen Mail erwähnen, die sich im Nachhinein als Internationaler Voll-Flop erwiesen hat? Oder die IP Sperre gegen Kindesmissbrauch von Ursula von der Leyen - was praktisch nicht durchführbar war, und parallel auch jederzeit ausgehebelt werden konnte mit einfachsten Mitteln? Bundestrojaner (was allein schon an den Verschiedenen Betriebssystemen und den Unterschiedlichen Sicherheitseinrichtungen der einzelnen Rechner nur äußerst kompliziert umzusetzen ist ud parallel gegen jedes Datenschutzgesetz auf der Welt verstößt - trotz das es von der Regierung kommt) etc. pp usw. usf. - die Liste ist lang und reicht hin bis zur Virenschutz-Industrie, die sich ihr eigenes Klientel mit übertriebenen Warnungen schafft, gleichzeitig aber auch Schädlinge vermarktet, anstatt sie zu bekämpfen. Bestehende Gesetze und aktuell durchgeführte Massendatenspeicherung von Seitenbetreibern gibt es bereits, auch da sieht man nicht bei jedem so genau hin, solange da nichts vermarktet wird. Im Grunde ist diese Neue Gesetzeserweiterung nichts anderes, als eine Erweiterung davon.

Oh Moment, vieleicht sollte Dennis wegen der anstehenden Problematik den gesammten Hoertalk, seinen YT Kanal, die FB Seite und die Hörspielprojektseite udn was sonst ncoh dran hängt besser komplett vom Netz nehmen, bis das alles mit der Verordnung geklärt ist und er weiß, was er noch unbedenklich machen darf/kann oder nicht. Das kann nur ein paar Jahre dauern. Und, wie gefällt Euch der Vorschlag? (Jetzt werden sicher gerade die Panikmacher ein großes "NEIN" in die Welt schreien, oder?)

Warten wir in Ruhe ab, was da kommen wird. - So, ich habe fertig, die Zielscheibe auf meinem Rücken steht zur Verfügung. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

Yüksel

Danke, Klaus, Du hast es passend formuliert. Im Alltag wird niemals ein Paragraph wörtlich angewendet, denn dann wäre man spätestens mit dem ersten Schritt vor die Haustür im Knast. Dieser Satz stammt von unserem Firmenanwalt.

Zu Klaus' Ausführungen möchte ich noch hinzufügen, daß die neue Verordnung auch noch gar nicht fertig ist. Da fehlen noch einige Teile, die bis Ende des Jahres nachgeliefert werden sollen. Also gehen wir Mal ruhig von 2025 aus. Weiterhin fehlen in DE einige Tausend Mitarbeiter in den Landesdatenschutzbehörden, die die Umsetzung organisieren sollen. Diese Stellen werden in den nächsten Jahren garantiert nicht besetzt werden.

Weiterhin wird es erfahrungsgemäß bald viele Eingaben gegen die Verordnungen geben, was auch nochmal zu erheblichen Änderungen in den Verordnungen führt. Dann folgen Klagen, erste Musterprozesse folgen ..... Sie ziehen wieder Änderungen in der Anwendung der Verordnung nach sich ... Usw.

Das Ganze ist also noch sehr Beta und betrifft wie gesagt die allermeisten hier überhaupt nicht.

Daher möchte ich dringend bitten, endlich mit dieser sinnfreien Panikmache aufzuhören!

Solange man kein Volljurist oder Datenschützer ist, sollte man auch sehr Vorsichtig mit der Interpretation einzelner Gesetzespassagen sein.
 

Dagmar

I'm not weird, I'm gifted
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und bei einem Blog erfaßt Du auch keine personenbezogenen Daten.
Da bereits IP-Adressen personenbezogene Daten sind, stimmt das nicht sobald auch nur irgendwo ein Cookie gesetzt wird. Zudem haben Blogs oft Kommentarfunktionen, einen Newsletter o.ä.

Es gibt eine Facebookgruppe: Bei Facebook anmelden | Facebook

Allerdings ist derzeit dermaßen viel unsicher, dass keiner wirklich durchblickt. Da ich stark von ausgehe dass nicht am 25.5. Punkt 8h Millionen Abmahnungen an unkommerzielle Blogs verschickt werden, denke ich kann man aber erstmal schielen was andere so machen, und dann da ggf. "klauen".
Was mich viel mehr nervt ist aber die Tatsache, dass man jetzt ein "Verfahrensverzeichnis" führen soll. Aber auch da beobachte ich grade mal gespannt ob da nicht noch relativiert wird für Einzelpersonen und kleine Unternehmen. War ja angedacht, allerdings so kacke formuliert dass das bisher hinfällig ist. Da kann ich mir aber vorstellen dass nachgebessert wird.
 

Dagmar

I'm not weird, I'm gifted
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AChso: Blogger scheint in der Tat grade die Software zu sein, auf die sich momentan die DSGVO nicht umsetzen lässt. Aber auch da denke ich dass google noch nachrüsten wird. Für Google Analytics lässt sich bereits dieser komische Auftragdatenübertragungsblablubbscheißkeineahnungwiederkackmistheißtvertrag abschließen.
Da sollte man halt mal vorsichtshalber schauen, dass man den mit allen Dienstleistern zustande kriegt, onsbesondere Google, den Webhoster, Mailbetreiber, Newsletterversender etc.
 

stjaernfall

Mitglied
Ich schwanke immer noch, ob ich auf ein nachrüsten von Blogger vertraue oder zu Wordpress umziehe.
 
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